Ausschreibung: Kraftfahrzeuge - D-Bonn
Kraftfahrzeuge
Dokument Nr...: 259280-2010 (ID: 2010090104112403177)
Veröffentlicht: 01.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Lieferauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Beschaffungsamt des BMI
    St. Augustiner Str. 86
    Kontakt: ReferatB 6
    z. H. Bernd Gosebruch
    53225 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 22899610-2822
    E-Mail: bernd.gosebruch@bescha.bund.de
    Fax +49 2289910610-2822
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.beschaffungsamt.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: e-Vergabeplattform des Bundes;
    www.evergabe-online.de
    Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des
    Bundes erhältlich
    http://www.evergabe-online.de
    DEUTSCHLAND
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: e-Vergabeplattform des
    Bundes; www.evergabe-online.de
    Die Angebote sind ausschließlich an die e-Vergabeplattform des Bundes zu
    senden
    http://www.evergabe-online.de
    DEUTSCHLAND
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Ja
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Rahmenvereinbarung mit mehreren Bietern zur Lieferung gebrauchter
    Anhängerfahrzeuge.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptlieferort Selbstabholer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
    Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten 4
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Frist in Monaten 12
    Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der
    Rahmenvereinbarung
    geschätzter Wert ohne MwSt.
    Spanne von 0,00 bis 150 000,00 EUR
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Rahmenvereinbarung mit mehreren Bietern zur Lieferung gebrauchter
    Anhängerfahrzeuge.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    34100000
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Ca. 10 Fahrzeuge pro Jahr.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2011
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des
    Bundesministerium des Innern, Verdingungsordnung für Leistungen Teil B
    (VOL/B).
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
    bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen
    Haftung zu verpflichten.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Nachweis, dass gegen das Vermögen des Bieters
    nicht die Eröffnung eines Vergleichverfahrens oder Insolvenzverfahren
    beantragt ist, er sich nicht in Liquidation befindet und er ordnungsgemäß
    Steuern, Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung zahlt;
    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Erklärungen zur Unternehmensgröße und -umsatz.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Referenzliste, Prospekte, Beschreibung der technischen Ausrüstung,
    Darlegung der Firmenkapazitäten, Erklärung Qualitätsmanagment.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    B 6.14 - 9926/10/VV: 1
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    15.9.2010 - 16:59
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    25.10.2010 - 11:30
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 13.12.2010
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
    nichtberücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die
    VOL/A 2006 findet auf dieses Vergabeverfahren Anwendung. Dieses
    Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung hierfür
    ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die
    Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
    http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie
    unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten
    elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronsich
    abgeben.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Strasse 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
    Tel. +49 2289499-0
    Internet: www.bundeskartellamt.de
    Fax +49 2289499-400
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
    bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
    öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundsministerium des
    Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
    ist der Verstoß unmittelbar beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 des
    Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund
    der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
    spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
    Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden
    (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15
    Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag zur Nachprüfung bei der
    Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
    berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB
    darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
    dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung
    per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
    Sie beginnt am Tag der Absendung durch das BeschA.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    30.8.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de