Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - D-Cuxhaven
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Dokument Nr...: 259425-2010 (ID: 2010090104120405220)
Veröffentlicht: 01.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Landkreis Cuxhaven
    Vincent-Lübeck-Straße 2
    z. H. Frau Thomys
    27474 Cuxhaven
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 4721662480
    E-Mail: a.thomys@landkreis-cuxhaven.de
    Fax +49 472166270514
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.landkreis-cuxhaven.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Regional- oder Lokalbehörde
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Mobile Schadstoffsammlung sowie Ausrüstung der Problemmüllannahmestelle
    Heeßel, Stadt Hemmoor, und Entsorgung/Verwertung der Problemabfälle in den
    Jahren 2011 bis 2014.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 16
    Hauptort der Dienstleistung Verschiedene Sammelpunkte im Gebiet des
    Landkreises Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) sowie Problemmüllannahmestell
    Heeßel, Stadt Hemmoor.
    NUTS-Code DE932
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die Sammlung der Schadstoffe erfolgt zweimal jährlich an rd. 81
    Haltepunkten im Gebiet des Landkreises Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven).
    Hierbei werden ca. 30 t Schadstoffe eingesammelt und müssen ordnungsgemäß
    entsorgt bzw. verwertet werden.
    In der Problemmüllannahmestelle Heeßel sind die dort angenommenen Abfälle
    nach Bedarf abzuholen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90500000, 90520000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Nein
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Sammlung und Entsorgung/Verwertung von ca. 30 t Schadstoffen jährlich.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um
    3 Jahre.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 3.1.2011. Ende: 31.12.2014
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Ja
    Die genauen Sammeltermine für die jährlich zweimal stattfindenden
    Sammlungen werden durch den Auftraggeber verbindlich vorgegeben.
    Die ordnungsgemäße Entsorgung/Verwertung ist dem Auftraggeber
    nachzuweisen.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über gezahlte Steuern
    vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    L 35/2010
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    19.10.2010 - 10:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 17.12.2010
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 19.10.2010 - 10:00
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergbekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
    Regierungsvertretung Lüneburg
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 4131151335
    Fax +49 4131152943
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
    Rechtsbehelf ist unverzüglich einzulegen.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    siehe I.1 oder VI.4.1
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    27.8.2010
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