Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - D-Soltau
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 259430-2010 (ID: 2010090104120606826)
Veröffentlicht: 01.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK), kommunale Anstalt des Landkreises
    Soltau-Fallingbostel
    Bornemannstraße 4
    z. H. Claudia Isernhagen
    29614 Soltau
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 51919281218
    E-Mail: info@ahk-soltau.de
    Fax +49 519192812580018
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.ahk-soltau.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Landkreis
    Soltau-Fallingbostel  Submissionsstelle
    Winsener Str. 17
    29614 Soltau
    DEUTSCHLAND
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Sonstiges Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 16
    Hauptort der Dienstleistung Abfallentsorgungsanlage Hillern, Hillern 11,
    29640 Schneverdingen.
    NUTS-Code DE938
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90514000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Verwertung von ca. 10 000 Mg PPK/a.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers zur
    einmaligen Vertragsverlängerung um 1 Jahr (Näheres siehe
    Verdingungsunterlagen).
    voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
    Monaten 18 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2012
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Siehe Verdingungsunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Siehe Verdingungsunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Als Arbeitsgemeinschaft, gesamtschuldnerische Haftung;
    Näheres siehe Verdingungsunterlagen.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 2.1.1. Angaben zur Unternehmensstruktur (z.B.
    Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
    Niederlassung;
    2.1.2. aktueller Auszug aus dem Berufs- od. Handelsregister nach Maßgabe
    des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Bescheinigungen der zuständigen Stelle(n) des/der
    Mitgliedsstaates/n, aus denen hervorgeht, dass der Bieter seine
    Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
    Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Kopien
    sind ausreichend. Deutsche Bieter haben dabei vorzulegen:
    2.2.1. Bescheinigung des Finanzamtes;
    2.2.2. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft;
    2.2.3. Bescheinigung mindestens einer Krankenkasse;
    2.2.4. für die letzten 3 Geschäftsjahre: Eigenerklärung über den
    Gesamtumsatz des Unternehmens;
    2.2.5. für die letzen 3 Geschäftsjahre: Eigenerklärung über Umsätze
    begüglich der hier angebotenen Leistungen (sämtliche Umsätze, die der
    Bieter im Bereich PPK erzielt: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus
    privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    2.3.1. Nachweis, dass der Bieter ähnliche Leistungen bereits im Auftrage
    kommunaler Kunden durchgeführt hat (Referenz) mit Angabe des
    Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers und der Leistungszeit. Als
    ähnliche Leistung gilt nur die Altpapierverwertung (Abfuhr, Transport oder
    Vermarktung etc.);
    2.3.2. Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik und zur
    vorgesehenen Papierverwertungskette: Transportsysteme (Typ, Anzahl
    Fahrzeuge), Standort für die Übergabe durch den Auftraggeber, vorgesehene
    Zielanlage/n. Zu den von Bietergemeinschaften bzw. für Nachunternehmer
    vorzulegenden Unterlagen: siehe Verdingungsunterlagen.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für eine der Tätigkeiten
    "Befördern", "Lagern", "Behandeln", "Handeln" oder "Vermitteln",
    Abfallschlüssel 200101. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare
    Qualifikation nachzuweisen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    24.9.2010 - 11:00
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig
    Preis 0 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen können bei der
    E-Mail-Adresse: info@ahk-soltau.de angefordert werden. Der Versand erfolgt
    kostenfrei, auf Anforderung auch durch E-Mail als pdf-Datei. Bitte nennen
    Sie mit der Abforderung eine oder mehrere E-Mail-Adresse/n der bei Ihnen
    zuständigen Mitarbeiter, an die Verdingungsunterlagen sowie etwaige
    Bieterrundschreiben versendet werden können.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    12.10.2010 - 11:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 30.11.2010
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem
    Umschlag ist folgender Hinweis anzubringen: "Nicht öffnen  Angebot für
    die PPK-Verwertung".
    Zu III.2) Nachunternehmer, die PPK transportieren bzw. behandeln sollen,
    haben entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen; Näheres siehe
    Verdingungsunterlagen.
    Zu IV.3.7) Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
    Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten
    Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an
    ihr Angebot gebunden.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
    und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 4131151336
    Fax +49 4131152943
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
    Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig
    sind, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
    von 14 Tagen gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
    unberührt.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
    und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 4131151336
    Fax +49 4131152943
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    27.8.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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