Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Personenwagen - D-Würzburg
Reparatur und Wartung von Personenwagen
Dokument Nr...: 259495-2010 (ID: 2010090104122423614)
Veröffentlicht: 01.09.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Polizeipräsidium Unterfranken
Frankfurter Straße 79
z. H. Herrn Dollmann
97082 Würzburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9314571423
E-Mail: pp-ufr.vergabestelle@polizei.bayern.de
Fax +49 9314571309
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.polizei.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 1
Hauptort der Dienstleistung Schweinfurt.
NUTS-Code DE262
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen der Fabrikate VW, Audi,
Seat, BMW, Mercedes, Opel der Polizeidienststellen im Stadtgebiet
Schweinfurt.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
50112000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Ja
sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere
Lose
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Ca. 69 Fahrzeuge verschiedener Fabrikate.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein Jahr
bis zu einer Höchstdauer von 5 Jahren.
voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
Monaten 12 (ab Auftragsvergabe)
Zahl der möglichen Verlängerungen 4
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.12.2010. Ende: 30.11.2011
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-Nr.: 1
BEZEICHNUNG: Fabrikate VW und Seat
1) KURZE BESCHREIBUNG
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen der Fabrikate VW und Seat
der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
50112000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 34 Fahrzeuge (33 VW + 1 Seat).
LOS-Nr.: 2
BEZEICHNUNG: Fabrikat Audi
1) KURZE BESCHREIBUNG
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Audi der
Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
50112000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 6 Fahrzeuge.
LOS-Nr.: 3
BEZEICHNUNG: Fabrikat BMW
1) KURZE BESCHREIBUNG
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates BMW der
Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
50112000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 23 Fahrzeuge.
LOS-Nr.: 4
BEZEICHNUNG: Fabrikat Opel
1) KURZE BESCHREIBUNG
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Opel der
Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
50112000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 3 Fahrzeuge.
LOS-Nr.: 5
BEZEICHNUNG: Fabrikat Mercedes
1) KURZE BESCHREIBUNG
Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Mercedes
der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
50112000
3) MENGE ODER UMFANG
Ca. 3 Fahrzeuge.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gemäß Ausschreibungsunterlagen und Verdingungsordnung für Leistungen, Teil
B.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bei Bietergemeinschaften wird erwartet, dass diese sich im Auftragsfall zu
einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Nachweis über die Berechtigung zum Führen eines
Betriebes des Kfz-Handwerks und die Eintragung in das Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens in dem der Bieter ansässig ist.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde,
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sind
Präqualifikationssysteme zugelassen (§97 Abs. 4 a GWB i.V.m. § 7 EG
VOL-A), die einen Teil der nachfolgenden Erklärungen und Nachweise
ersetzen:
Erklärung zum Unterauftragnehmer;
Verpflichtungserklärung (soweit zutreffend);
Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (soweit zutreffend);
Erklärung zu Sozialbeiträge/Insolvenzverfahren;
Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Jahre (2006/2007/2008);
Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A;
Erklärung zur Zuverlässigkeit § 6 EG Abs. 6 Buchst. c VOL/A;
Erklärung zum Versicherungsnachweis;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Fotokopie;
Mitteilung der Anzahl der in Werkstatt beschäftigten Mitarbeiter,
untergliedert nach Qualifikation;
Nachweis über die Qualifikation der in ihrer Werkstatt beschäftigten
Mitarbeiter durch Vorlage der Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
(nur im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen).
Bereitstellung qualifizierte Mitarbeiter als ständige Ansprechpartner und
für Annahmegespräch;
Bereitstellung qualifizierte Mitarbeiter für Durchführung von Probe- und
Überführungsfahrten;
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Abrechnung über Audatex-System oder ein vergleichbares
Abrechnungssystem;
Einverständnis zur Werkstattbesichtigung;
Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare
Leistungen erbringt oder erbracht hat;
Ausführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen nach
Herstellerangaben mit entsprechenden Werkzeugen und Materialien;
Verwahrung der Fahrzeuge außerhalb der Dienstzeit in einer verschlossenen
Halle;
Umfangsreiche Werkstattausstattung (kann auch über einen Subunternehmer
abgedeckt werden), wie:
geeignetes Diagnosegerät, mit Schlüssel-Anpassungen, Tachoangleichungen,
Softwareaufspielungen, usw.,
Spenglerei für Karosseriearbeiten,
Richtbank,
Achsvermessungstand,
Lackiererrei für Lackierarbeiten,
Hebebühne,
Bei Los 1 muss die Hebebühne für Fahrzeuge mit längerem Radstand, (VW
T4/T5) geeignet sein,
Bereitstellung eines Schleppfahrzeuges bzw. eines geeigneten
Transportanhängers,
Bei Los 1 muss ein Schleppfahrzeug bzw. geeigneten Transportanhänger für
Fahrzeuge mit längerem Radstand (VW T4/T5) vorhanden sein.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
PV4-8014-1155/2010
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
17.9.2010
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
15.10.2010 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 30.11.2010
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Der Auftraggeber übermittelt Informationen auf dem Postweg, mittels
Telekopie oder elektronisch.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken SG 320, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 981531277
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als
Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten
Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergabrechtsverstöße
unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor Sie
einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlag gem. § 101 a GWB
informiert.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107
Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgerechten Rüge
nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Nr. 2 GWB.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.8.2010
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de