Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Personenwagen - D-Würzburg Reparatur und Wartung von Personenwagen Dokument Nr...: 259495-2010 (ID: 2010090104122423614) Veröffentlicht: 01.09.2010 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Polizeipräsidium Unterfranken Frankfurter Straße 79 z. H. Herrn Dollmann 97082 Würzburg DEUTSCHLAND Tel. +49 9314571423 E-Mail: pp-ufr.vergabestelle@polizei.bayern.de Fax +49 9314571309 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers http://www.polizei.bayern.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Regional- oder Lokalbehörde Öffentliche Sicherheit und Ordnung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 1 Hauptort der Dienstleistung Schweinfurt. NUTS-Code DE262 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen der Fabrikate VW, Audi, Seat, BMW, Mercedes, Opel der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 50112000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose Ja sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für ein oder mehrere Lose II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Ca. 69 Fahrzeuge verschiedener Fabrikate. II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von 5 Jahren. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe) Zahl der möglichen Verlängerungen 4 II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Beginn: 1.12.2010. Ende: 30.11.2011 ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-Nr.: 1 BEZEICHNUNG: Fabrikate VW und Seat 1) KURZE BESCHREIBUNG Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen der Fabrikate VW und Seat der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50112000 3) MENGE ODER UMFANG Ca. 34 Fahrzeuge (33 VW + 1 Seat). LOS-Nr.: 2 BEZEICHNUNG: Fabrikat Audi 1) KURZE BESCHREIBUNG Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Audi der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50112000 3) MENGE ODER UMFANG Ca. 6 Fahrzeuge. LOS-Nr.: 3 BEZEICHNUNG: Fabrikat BMW 1) KURZE BESCHREIBUNG Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates BMW der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50112000 3) MENGE ODER UMFANG Ca. 23 Fahrzeuge. LOS-Nr.: 4 BEZEICHNUNG: Fabrikat Opel 1) KURZE BESCHREIBUNG Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Opel der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50112000 3) MENGE ODER UMFANG Ca. 3 Fahrzeuge. LOS-Nr.: 5 BEZEICHNUNG: Fabrikat Mercedes 1) KURZE BESCHREIBUNG Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen des Fabrikates Mercedes der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 50112000 3) MENGE ODER UMFANG Ca. 3 Fahrzeuge. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Gemäß Ausschreibungsunterlagen und Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Bei Bietergemeinschaften wird erwartet, dass diese sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis über die Berechtigung zum Führen eines Betriebes des Kfz-Handwerks und die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in dem der Bieter ansässig ist. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sind Präqualifikationssysteme zugelassen (§97 Abs. 4 a GWB i.V.m. § 7 EG VOL-A), die einen Teil der nachfolgenden Erklärungen und Nachweise ersetzen: Erklärung zum Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung (soweit zutreffend); Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (soweit zutreffend); Erklärung zu Sozialbeiträge/Insolvenzverfahren; Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Jahre (2006/2007/2008); Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A; Erklärung zur Zuverlässigkeit § 6 EG Abs. 6 Buchst. c VOL/A; Erklärung zum Versicherungsnachweis; Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Fotokopie; Mitteilung der Anzahl der in Werkstatt beschäftigten Mitarbeiter, untergliedert nach Qualifikation; Nachweis über die Qualifikation der in ihrer Werkstatt beschäftigten Mitarbeiter durch Vorlage der Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsnachweise (nur im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen). Bereitstellung qualifizierte Mitarbeiter als ständige Ansprechpartner und für Annahmegespräch; Bereitstellung qualifizierte Mitarbeiter für Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten; III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abrechnung über Audatex-System oder ein vergleichbares Abrechnungssystem; Einverständnis zur Werkstattbesichtigung; Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen erbringt oder erbracht hat; Ausführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen nach Herstellerangaben mit entsprechenden Werkzeugen und Materialien; Verwahrung der Fahrzeuge außerhalb der Dienstzeit in einer verschlossenen Halle; Umfangsreiche Werkstattausstattung (kann auch über einen Subunternehmer abgedeckt werden), wie: geeignetes Diagnosegerät, mit Schlüssel-Anpassungen, Tachoangleichungen, Softwareaufspielungen, usw., Spenglerei für Karosseriearbeiten, Richtbank, Achsvermessungstand, Lackiererrei für Lackierarbeiten, Hebebühne, Bei Los 1 muss die Hebebühne für Fahrzeuge mit längerem Radstand, (VW T4/T5) geeignet sein, Bereitstellung eines Schleppfahrzeuges bzw. eines geeigneten Transportanhängers, Bei Los 1 muss ein Schleppfahrzeug bzw. geeigneten Transportanhänger für Fahrzeuge mit längerem Radstand (VW T4/T5) vorhanden sein. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber PV4-8014-1155/2010 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 17.9.2010 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 15.10.2010 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Bis 30.11.2010 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Der Auftraggeber übermittelt Informationen auf dem Postweg, mittels Telekopie oder elektronisch. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken SG 320, Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 91522 Ansbach DEUTSCHLAND Tel. +49 981531277 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergabrechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlag gem. § 101 a GWB informiert. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgerechten Rüge nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Nr. 2 GWB. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 30.8.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de