Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - D-München Betriebliche Gesundheitsfürsorge Dokument Nr...: 260690-2010 (ID: 2010090204092202199) Veröffentlicht: 02.09.2010 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR Schillerstraße 40 Kontakt: Vergabestelle z. H. Margit Engl 80336 München DEUTSCHLAND E-Mail: Vergabestelle@med.uni-muenchen.de Fax +49 895160-8432 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.klinikum.uni-muenchen.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Einrichtung des öffentlichen Rechts Sonstiges Universitätsklinikum Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes am Klinikum der Universität München. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 25 Hauptort der Dienstleistung München. NUTS-Code DE212 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Klinikum der Universität München beabsichtigt, für ca. 9 800 Mitarbeiter seiner bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen Kliniken, Abteilungen und Institute der Standorte Großhadern und Innenstadt sowie für zusätzliche Mitarbeiter von externen Unternehmen, die ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, den Auftrag einer Leistung zur Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes für ca. 35 % der Belegschaft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Diese Dienstleistung soll von zwei Betriebsärzten in insgesamt 2 184 Einsatzstunden jährlich erbracht werden. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 85147000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein II.1.8) Aufteilung in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Insgesamt sind ca. 35 % der Belegschaft des Klinikums von derzeit ca. 9 800 Mitarbeitern und der entsprechende Anteil Mitarbeiter externer Unternehmen, die zzt. ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, zu betreuen. Die Höhe der Einsatzzeit beträgt insgesamt 2 184 Stunden jährlich für 2 Betriebsärzte. II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 48 (ab Auftragsvergabe) II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe) ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Siehe Vergabeunterlagen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Zahlungsziel: 21 Tage 3 % Skonto, Zahlungsfrist ab Rechnungseingang ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Siehe Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: 1. Eigenerklärung zu Firmengröße, Datum der Firmengründung, Hauptsitz der Firma, Anzahl der beschäftigten Betriebsärzte in den letzten 3 Jahren; 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A; 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG sowie über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Weitere Details siehe unter Ziffer VI.3. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Auftragserteilung eine in der Höhe dem Auftrag angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und über die Gesamtlaufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mit Angebotsabgabe sind für die bereitzustellenden Betriebsärzte vorzulegen: 1. Erlaubnis, den ärztlichen Beruf auszuüben (Approbation); 2. Anerkennung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder Anerkennung zum Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Urkunde); 3. Eigenerklärung über eine mindestens einjährige Tätigkeit als vorgenannter Facharzt. Diese Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Ja Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973, zuletzt geändert durch Art. 226 Neunte Zuständigkeitsanpassung VO vom 31.10.2006. III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber Betriebsärztlicher Dienst IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 15.9.2010 - 10:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 15.10.2010 - 10:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Bis 30.11.2010 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN 1. Anmerkung zu III.2 Teilnahmebedingungen. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben. Fehlende mit dem Angebot geforderte Erklärungen, die unmittelbar in die Vergabeunterlagen einzutragen sind, und Nachweise werden durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ausgenommen von der Nachforderung sind: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das Angebot wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet. 3. Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen), sog. Drittunternehmen, berufen will, muss er die gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot (auch) für das jeweilige Drittunternehmen vorlegen. Das Gleiche gilt für Drittunternehmen, an die wesentliche Teile der Leistung (ab 10 % des Auftragswertes) übertragen werden sollen, selbst wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nicht auf die Fähigkeiten der Drittunternehmen berufen will. Bezüglich Drittunternehmen, an die nur unwesentliche Teilleistungen übertragen werden sollen (unter 10 % des Auftragswertes), behält sich der Auftraggeber vor, die gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vor Zuschlagserteilung nachzufordern. 4. Jeder Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, ob er beabsichtigt, die Leistungen vollständig im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen entsprechend auszufüllen - von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen ist/sind der/die Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Teilleistung(en) erbringen wird. Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen, berufen will, hat er/sie mit dem Angebot die vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel der Drittunternehmen für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Formular Verpflichtungserklärung). Im Übrigen hat der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die sich zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nicht auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will und der/die den Zuschlag erhalten soll, nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu benennen und den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Drittunternehmen für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Formular Verpflichtungserklärung). Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Nächstplatzierte entsprechend aufgefordert. 5. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelmitglied oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittuntenehmen beteiligt. 6. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren. Details siehe Vergabeunterlagen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Tel. +49 892176-2411 Fax +49 892176-2847 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen. Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. - soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Tel. +49 2289499-0 Fax +49 2289499-163 VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 30.8.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de