Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - D-München
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 260690-2010 (ID: 2010090204092202199)
Veröffentlicht: 02.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR
    Schillerstraße 40
    Kontakt: Vergabestelle
    z. H. Margit Engl
    80336 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
    Fax +49 895160-8432
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.klinikum.uni-muenchen.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Sonstiges Universitätsklinikum
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes am Klinikum der Universität
    München.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 25
    Hauptort der Dienstleistung München.
    NUTS-Code DE212
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Das Klinikum der Universität München beabsichtigt, für ca. 9 800
    Mitarbeiter seiner bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen
    Kliniken, Abteilungen und Institute der Standorte Großhadern und
    Innenstadt sowie für zusätzliche Mitarbeiter von externen Unternehmen, die
    ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, den Auftrag einer Leistung
    zur Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes für ca. 35 % der
    Belegschaft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Diese
    Dienstleistung soll von zwei Betriebsärzten in insgesamt 2 184
    Einsatzstunden jährlich erbracht werden.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    85147000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Nein
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Insgesamt sind ca. 35 % der Belegschaft des Klinikums von derzeit ca. 9
    800 Mitarbeitern und der entsprechende Anteil Mitarbeiter externer
    Unternehmen, die zzt. ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, zu
    betreuen. Die Höhe der Einsatzzeit beträgt insgesamt 2 184 Stunden
    jährlich für 2 Betriebsärzte.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
    voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
    Monaten 48 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
    Dauer in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe)
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Siehe Vergabeunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Zahlungsziel: 21 Tage 3 % Skonto, Zahlungsfrist ab Rechnungseingang
    ansonsten siehe Vergabeunterlagen.
    Siehe Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
    1. Eigenerklärung zu Firmengröße, Datum der Firmengründung, Hauptsitz der
    Firma, Anzahl der beschäftigten Betriebsärzte in den letzten 3 Jahren;
    2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6
    EG Abs. 6 VOL/A;
    3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen
    Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG sowie über die
    Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
    angebotenen Leistung.
    Weitere Details siehe unter Ziffer VI.3.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mit Angebotsabgabe ist eine
    Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Auftragserteilung eine in der Höhe dem
    Auftrag angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und über
    die Gesamtlaufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    Mit Angebotsabgabe sind für die bereitzustellenden Betriebsärzte
    vorzulegen:
    1. Erlaubnis, den ärztlichen Beruf auszuüben (Approbation);
    2. Anerkennung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder Anerkennung zum
    Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Urkunde);
    3. Eigenerklärung über eine mindestens einjährige Tätigkeit als
    vorgenannter Facharzt. Diese Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre
    zurückliegen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Ja
    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
    Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973, zuletzt geändert durch Art. 226
    Neunte Zuständigkeitsanpassung VO vom 31.10.2006.
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    Betriebsärztlicher Dienst
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    15.9.2010 - 10:00
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    15.10.2010 - 10:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 30.11.2010
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    1. Anmerkung zu III.2 Teilnahmebedingungen.
    Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen
    sind mit dem Angebot abzugeben.
    Fehlende mit dem Angebot geforderte Erklärungen, die unmittelbar in die
    Vergabeunterlagen einzutragen sind, und Nachweise werden durch den
    Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen
    sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor,
    wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ausgenommen
    von der Nachforderung sind: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt
    sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis
    nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
    beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur;
    fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese
    werden nicht nachgefordert und das Angebot wird vom weiteren Verfahren
    ausgeschlossen.
    2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
    3. Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis
    seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten anderer
    Unternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen,
    Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der
    zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen), sog.
    Drittunternehmen, berufen will, muss er die gemäß Ziffer III.2.1) bis
    III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot (auch) für
    das jeweilige Drittunternehmen vorlegen.
    Das Gleiche gilt für Drittunternehmen, an die wesentliche Teile der
    Leistung (ab 10 % des Auftragswertes) übertragen werden sollen, selbst
    wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
    Eignung nicht auf die Fähigkeiten der Drittunternehmen berufen will.
    Bezüglich Drittunternehmen, an die nur unwesentliche Teilleistungen
    übertragen werden sollen (unter 10 % des Auftragswertes), behält sich der
    Auftraggeber vor, die gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten
    Erklärungen und Nachweise vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
    4. Jeder Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, ob er beabsichtigt, die
    Leistungen vollständig im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er sich zur
    Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen bedienen
    wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen entsprechend
    auszufüllen - von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in
    Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen ist/sind der/die
    Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei
    Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener
    Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft
    welche Teilleistung(en) erbringen wird.
    Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis
    seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von
    Drittunternehmen, berufen will, hat er/sie mit dem Angebot die
    vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu benennen und den Nachweis zu
    erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel der Drittunternehmen für
    die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen,
    durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Formular
    Verpflichtungserklärung).
    Im Übrigen hat der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die sich zum
    Nachweis seiner/ihrer Eignung nicht auf die Fähigkeiten von
    Drittunternehmen berufen will und der/die den Zuschlag erhalten soll, nach
    Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
    vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu
    benennen und den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel
    der Drittunternehmen für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en)
    zur Verfügung stehen, durch Vorlage entsprechender
    Verpflichtungserklärungen (siehe Formular Verpflichtungserklärung).
    Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters / der
    Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und der
    Nächstplatzierte entsprechend aufgefordert.
    5. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der
    Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch
    das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen
    Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
    Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als
    Einzelmitglied oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft, die
    ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider
    Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied
    einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittuntenehmen beteiligt.
    6. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die
    Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der
    Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der
    Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu
    erfahren.
    Details siehe Vergabeunterlagen.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    Maximilianstraße 39
    80538 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
    Tel. +49 892176-2411
    Fax +49 892176-2847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um
    eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
    Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
    den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein
    wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
    die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag
    informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg
    dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der
    Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen.
    Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. - soweit
    die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den
    Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der
    Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
    unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
    des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 2289499-0
    Fax +49 2289499-163
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    30.8.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de