Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - D-München
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 260690-2010 (ID: 2010090204092202199)
Veröffentlicht: 02.09.2010
*
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR
Schillerstraße 40
Kontakt: Vergabestelle
z. H. Margit Engl
80336 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
Fax +49 895160-8432
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.klinikum.uni-muenchen.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Sonstiges Universitätsklinikum
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes am Klinikum der Universität
München.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 25
Hauptort der Dienstleistung München.
NUTS-Code DE212
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Klinikum der Universität München beabsichtigt, für ca. 9 800
Mitarbeiter seiner bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen
Kliniken, Abteilungen und Institute der Standorte Großhadern und
Innenstadt sowie für zusätzliche Mitarbeiter von externen Unternehmen, die
ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, den Auftrag einer Leistung
zur Unterstützung des Betriebsärztlichen Dienstes für ca. 35 % der
Belegschaft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Diese
Dienstleistung soll von zwei Betriebsärzten in insgesamt 2 184
Einsatzstunden jährlich erbracht werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
85147000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Insgesamt sind ca. 35 % der Belegschaft des Klinikums von derzeit ca. 9
800 Mitarbeitern und der entsprechende Anteil Mitarbeiter externer
Unternehmen, die zzt. ca. 380 Beschäftigte vor Ort im Einsatz haben, zu
betreuen. Die Höhe der Einsatzzeit beträgt insgesamt 2 184 Stunden
jährlich für 2 Betriebsärzte.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
Monaten 48 (ab Auftragsvergabe)
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Zahlungsziel: 21 Tage 3 % Skonto, Zahlungsfrist ab Rechnungseingang
ansonsten siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung zu Firmengröße, Datum der Firmengründung, Hauptsitz der
Firma, Anzahl der beschäftigten Betriebsärzte in den letzten 3 Jahren;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6
EG Abs. 6 VOL/A;
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG sowie über die
Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung.
Weitere Details siehe unter Ziffer VI.3.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Mit Angebotsabgabe ist eine
Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Auftragserteilung eine in der Höhe dem
Auftrag angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und über
die Gesamtlaufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mit Angebotsabgabe sind für die bereitzustellenden Betriebsärzte
vorzulegen:
1. Erlaubnis, den ärztlichen Beruf auszuüben (Approbation);
2. Anerkennung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder Anerkennung zum
Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Urkunde);
3. Eigenerklärung über eine mindestens einjährige Tätigkeit als
vorgenannter Facharzt. Diese Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973, zuletzt geändert durch Art. 226
Neunte Zuständigkeitsanpassung VO vom 31.10.2006.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Betriebsärztlicher Dienst
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
15.9.2010 - 10:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
15.10.2010 - 10:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 30.11.2010
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
1. Anmerkung zu III.2 Teilnahmebedingungen.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen
sind mit dem Angebot abzugeben.
Fehlende mit dem Angebot geforderte Erklärungen, die unmittelbar in die
Vergabeunterlagen einzutragen sind, und Nachweise werden durch den
Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert. Liegen
sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor,
wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ausgenommen
von der Nachforderung sind: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt
sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis
nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen; fehlende Unterschrift bzw. elektronische Signatur;
fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese
werden nicht nachgefordert und das Angebot wird vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen,
Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen), sog.
Drittunternehmen, berufen will, muss er die gemäß Ziffer III.2.1) bis
III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot (auch) für
das jeweilige Drittunternehmen vorlegen.
Das Gleiche gilt für Drittunternehmen, an die wesentliche Teile der
Leistung (ab 10 % des Auftragswertes) übertragen werden sollen, selbst
wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
Eignung nicht auf die Fähigkeiten der Drittunternehmen berufen will.
Bezüglich Drittunternehmen, an die nur unwesentliche Teilleistungen
übertragen werden sollen (unter 10 % des Auftragswertes), behält sich der
Auftraggeber vor, die gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten
Erklärungen und Nachweise vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
4. Jeder Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, ob er beabsichtigt, die
Leistungen vollständig im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er sich zur
Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen bedienen
wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen entsprechend
auszufüllen - von Einzelbietern in Ziffer 1, von Bietergemeinschaften in
Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen ist/sind der/die
Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei
Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener
Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft
welche Teilleistung(en) erbringen wird.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von
Drittunternehmen, berufen will, hat er/sie mit dem Angebot die
vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu benennen und den Nachweis zu
erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel der Drittunternehmen für
die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen,
durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Formular
Verpflichtungserklärung).
Im Übrigen hat der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die sich zum
Nachweis seiner/ihrer Eignung nicht auf die Fähigkeiten von
Drittunternehmen berufen will und der/die den Zuschlag erhalten soll, nach
Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Drittunternehmen namentlich zu
benennen und den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel
der Drittunternehmen für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en)
zur Verfügung stehen, durch Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen (siehe Formular Verpflichtungserklärung).
Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters / der
Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und der
Nächstplatzierte entsprechend aufgefordert.
5. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der
Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch
das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als
Einzelmitglied oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft, die
ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider
Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied
einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittuntenehmen beteiligt.
6. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die
Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der
Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der
Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu
erfahren.
Details siehe Vergabeunterlagen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Tel. +49 892176-2411
Fax +49 892176-2847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um
eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag
informiert hat und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg
dieser Information mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der
Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen.
Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. - soweit
die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Tel. +49 2289499-0
Fax +49 2289499-163
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.8.2010
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de