Ausschreibung: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven - D-Bonn
Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Mikroverfilmung
Dokument Nr...: 260860-2010 (ID: 2010090204100820137)
Veröffentlicht: 02.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Beschaffungsamt des BMI
    St. Augustiner Str. 86
    Kontakt: ReferatB 1
    z. H. Katja Adolphs
    53225 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 22899610-1030
    E-Mail: katja.adolphs@bescha.bund.de
    Fax +49 2289910610-1030
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.beschaffungsamt.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Dieses Verfahren wird
    elektronisch + konventionell (in Papierform) durchgeführt (s.
    Erläuterungen unter VI. Sonstige Informationen)! Anforderung der
    Unterlagen entweder via Download über e-Vergabe-Plattform des Bundes,
    www.evergabe-online.de oder konventionell beim Beschaffungsamt des BMI
    (Versendung in Papierform)
    St. Augustiner Str. 86
    z. H. Beschaffungsamt des BMI -Koordinierungsstelle Beschaffung-, Gz.: B
    1.30 - 9628/10/VV: 1
    53225 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Dieses Verfahren wird
    elektronisch + konventionell (in Papierform) durchgeführt (s.
    Erläuterungen unter VI. Sonstige Informationen)! Angebotsabgabe entweder
    über e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de oder in
    Papierform beim Beschaffungsamt des BMI
    St. Augustiner Str. 86
    Kontakt: -Angebotssammelstelle-
    z. H. B 1.30 - 9628/10/VV: 1
    53225 Bonn
    DEUTSCHLAND
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Bestandserhaltung von Archivgut.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 27
    Hauptort der Dienstleistung Abholung und Rücklieferung des Archivgutes in
    bzw. nach Berlin. Für Besprechungen besteht Präsenzpflicht in Berlin,
    Details s. Verdingungsunterlagen.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Bei der Gesamtleistung handelt es sich um Konservierungsleistungen zur
    Bestandserhaltung von Archivgut der Bundesbeauftragten für die Unterlagen
    des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Der gesamte
    Bestand von ca. 207 lfm. soll mittels Einzelblattverfahren entsäuert und
    mit einer alkalischen Reserve (Pufferung) versehen werden. Das Schriftgut
    soll zur Verbesserung der Flexibilität und Verfestigung nachgeleimt
    werden.
    Vor der Entsäuerung sind insgesamt ca. 157 lfm. des Bestandes zusätzlich
    mikrozuverfilmen und auf Sicherungsfilm bereitzustellen. Von diesem
    Sicherungsfilm (Masterfilm) ist außerdem ein Diazoduplikat (Arbeitskopie)
    zu erstellen. Die Qualitätssicherung, die Dokumentation und
    Protokollierung je Bearbeitungscharge erfolgt hierbei durch den
    Auftragnehmer. Der Transport (Abholung und Anlieferung des Archivgutes)
    erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer. Desweiteren gehören zusätzliche
    Leistungen wie Vor- und Nachbereitungsarbeiten (u. a. Auspacken, Sichten
    und die Selektion der zu behandelnden Unterlagen, sowie das spätere
    Kollationieren), Paginieren, Bypass-Arbeiten (u. a. Heftung lösen,
    Entmetallisieren, Knicke glätten, Sichern von losen Teilen, Entfernen von
    Klebestreifen), Verpacken und die Erstellung einer Bearbeitungsliste
    (Kennzeichnung).
    Die BStU stellt die Unterlagen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer
    sukzessive in Archivkartons auf Paletten bereit. Eine Palette soll nicht
    länger als vier Wochen außer Haus sein. Mit der Leistungserbringung kann
    unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden (voraussichtlich im
    Januar 2011, gg. früher). Der Abschluss aller Leistungen (inkl.
    Rechnungsstellung) muss bis zum 31.10.2011 erfolgt sein.
    Da es sich bei dem Bestand um Geheimdienstunterlagen handelt, die zum Teil
    hochsensible Informationen über Personen enthalten und diese Unterlagen
    besonders schutzwürdig sind, ist es für die Leistungserbringung
    erforderlich den Auftragnehmer bzw. die beteiligten Mitarbeiter gem.
    Niederschrift über die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach
    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) zu
    verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt nach Zuschlagserteilung durch die
    Datenschutzbeauftragte der BStU.
    Ferner gilt der zusammen mit dem Angebot eingereichte Maßnahmenkatalog
    nach § 40 Stasiunterlagengesetz (StUG), welcher den Verdingungsunterlagen
    beigefügt ist.
    Details s. Verdingungsunterlagen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    92510000, 79961330
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Der Gesamtbestand, welcher vom Auftragnehmer zu bearbeiten ist, umfasst
    insgesamt ca. 207 lfm. Archivgut in unterschiedlichem Erhaltungszustand.
    Ca. 157 lfm hiervon sind zusätzlich zur Entsäuerung auch mikrozuverfilmen.
    Darüberhinaus sind bezogen auf den Gesamtbestand der Transport und
    zusätzliche Leistungen weitere Leistungsbestandteile (s. auch unter II
    1.5).
    II.2.2)  Optionen
    Nein
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Keine Kautionen oder Sicherheiten erforderlich.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamt des BMI
    vom 1.7.2009 und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
    von Leistungen - VOL/B, Ausgabe 2003.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen
    Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle
    Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter
    für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem
    müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im
    Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
    gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot ist die Anlage "Eigenerklärung zur
    Zuverlässigkeit" ausgefüllt und unterschrieben/elektronisch signiert
    einzureichen. Die Anlage liegt den Verdingungsunterlagen als Vordruck bei.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot ist die Anlage "Angaben zur
    Unternehmensgröße und -umsatz" ausgefüllt und elektronisch signiert
    einzureichen. Die Anlage liegt den Verdingungsunterlagen als Vordruck bei.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards Bei Fehlen der unter III.2.1)
    und III.2.2) genannten Anlagen behält sich die Vergabestelle vor, diese
    ggf. einmalig nachzufordern, sofern keine sonstigen formalen Fehler o. ä.
    als zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Das Angebot wird ausgeschlossen,
    sofern die Unterlagen trotz Nachforderung nicht vollständig sind und somit
    eine Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
    Bieters (§ 2 Nr. 3 VOL/A) nicht umfänglich erfolgen kann.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    1. Unternehmensdarstellung
    Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere
    Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und
    die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert.
    2. Referenzen
    Vom Bieter sind zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare
    Referenzobjekte zu benennen (Aufträge mit möglichst ähnlichem
    Auftragsvolumen und mit vergleichbarem Leistungsumfang  Entsäuerung inkl.
    Nachleimung, Mikroverfilmung, Transport, Zusatzleistungen). Der Zeitraum
    der Leistungserbringung für die benannten Referenzen darf nicht länger als
    drei Jahre zurückliegen (Bezugswert 1.9.2010). Für die Referenzen ist
    zwingend der Vordruck Referenzobjekte zu verwenden, der den Unterlagen
    beigefügt ist.
    3. Team
    Des Weiteren gehört auch die Benennung und Vorstellung der zur
    Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Team) zu den einzureichenden
    Nachweisen (benannte Ansprechpartner zzgl. der ggf. weiteren Mitarbeiter,
    die konkret an der Leistungserbringung beteiligt sind - jeweils inkl.
    Angabe der Qualifikationen aller Beteiligten).
    4. Verfahrensbeschreibungen
    Darüber hinaus sind Beschreibungen über das Entsäuerungsverfahren und das
    Verfahren der Mikroverfilmung, welche zur Leistungserbringung eingesetzt
    werden, ausführlich und aussagekräftig bezogen auf die gestellten
    Anforderungen der Leistungsbeschreibung als Nachweis beizufügen.
    5.Versicherungsnachweise
    Zudem ist dem Angebot ein Nachweis beizufügen, der belegt, dass eine
    ausreichende Haftpflicht- und Transportversicherung für das Unternehmen
    (Bieter) besteht.
    Zu belegen ist eine geschäftsübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit
    einer Deckungssumme von 1 000 000 EUR. für Sach- und Vermögensschäden. Die
    Höhe der Deckungssumme ergibt sich aus der Gesamtmenge an Archivgut (ca. 5
    Tonnen). Für die Bearbeitung wird dabei ein pauschaler Versicherungswert
    von EUR 100. pro Kilogramm Archivgut festgelegt (Tätigkeitsschaden). Der
    Versicherungswert für den Transport beträgt grundsätzlich 400,- EUR pro
    Kilogramm Archivgut. Die Betriebshaftpflichtversicherung soll eine
    gesonderte Transportversicherung enthalten bzw. muss eindeutig das
    Transportrisiko abdecken.
    6. Nachweise Geheimhaltung/Datenschutz
    Der Auftragnehmer hat die datenschutzrechtliche Sensibilität des Materials
    zu beachten und darzulegen, welche Maßnahmen er zur diesbezüglichen
    Umsetzung beabsichtigt. Dazu ist mit Abgabe des Angebots der
    Maßnahmenkatalog nach § 40 StUG vollständig ausgefüllt und
    unterschrieben einzureichen (liegt den Verdingungsunterlagen bei).
    Darüber hinaus erklärt sich der Bieter bereit, dass für die an der
    Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter nach Zuschlagserteilung eine
    Verpflichtung durch die BStU gem. der Anlage Niederschrift über die
    Verpflichtung zur Geheimhaltung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
    Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) erfolgt.
    Bei Fehlen der unter 1) - 6) genannten Eignungsnachweise behält sich die
    Vergabestelle vor, diese ggf. einmalig nachzufordern, sofern keine
    sonstigen formalen Fehler o. ä. als zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
    Das Angebot wird ausgeschlossen, sofern die Unterlagen trotz Nachforderung
    nicht innerhalb einer angemessenen Frist vollständig sind und somit eine
    Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
    Bieters (§ 2 Nr. 3 VOL/A) nicht umfänglich erfolgen kann.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    s. Vorgaben zur Austattung "Mikroverfilmung": Für den Leistungsbestandeil
    Mikroverfilmung ist nachzuweisen, dass der Bieter über die geeignete
    Technische Ausstattung  z.B. Schrittschaltkamera - verfügt und die
    fachgerechte Entwicklung und Duplizierung der Filme im angeschlossenen
    hauseigenen Labor stattfindet.
    Mindestanforderung "Team": Als Mindestanforderung ist zu beachten und
    nachzuweisen, dass im benannten Team mindestens ein Dipl. Restaurator an
    der Leistungserbringung beteiligt ist. Die benannten Mitarbeiter sollten
    mehrjährige Erfahrung in der Papierkonservierung / Restaurierung  hier
    vor allem mit der Entsäuerung und der Mikroverfilmung - haben. Angaben
    hierzu sind auf gesonderter Anlage mit dem Angebot einzureichen.
    Ansonsten gilt, dass ein Angebot ausgeschlossen wird, sofern die
    Unterlagen trotz Nachforderung nicht vollständig sind und somit eine
    Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
    Bieters (§ 2 Nr. 3 VOL/A) nicht umfänglich erfolgen kann.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    B 1.30 - 9628/10/VV: 1
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    13.10.2010 - 14:00
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    9.11.2010 - 11:30
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 28.1.2011
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Weitere geforderte auftragsbezogene Nachweise:
    1) Nachweis über Besichtigung des Archivgutes (Vordruck)
    Vor Angebotsabgabe besteht für die Bieter ausdrücklich die Gelegenheit,
    die Bestände vor Ort in Augenschein zu nehmen. Der den
    Verdingungsunterlagen beigefügte Vordruck über die Besichtung ist
    unterzeichnet (von BStU und vom Bieter) mit dem Angebot einzureichen (bei
    elektronischer Angebotsabgabe bitte unterschrieben und ausgefüllt
    einscannen und mit dem Angebot hochladen).
    Für die Erstellung geeigneter Angebote wird eine Besichtigung des bei der
    BStU in Berlin vorliegenden Archivgutes durch die Bewerber/Teilnehmer für
    zwingend notwendig erachtet.
    Das Fehlen des Nachweises über die Besichtigung des Archivgutes führt
    daher zum Ausschluss des Angebotes.
    2) Erstellung eines Terminplan/Zeitlicher Rahmen
    Der zeitliche Umfang der Arbeiten für einen Entsäuerungszyklus mit den
    übrigen geforderten Leistungen ist darzustellen. Zwecks Planung der
    Bereitstellung des in der Nutzung befindlichen Archivgutes ist eine
    realistische Schätzung des zeitlichen Aufwands (unter Berücksichtigung der
    erforderlichen Fristen u.a. für Trocknungsphasen, zusätzliche Verfilmung)
    für den Gesamtauftrag (ca. 207 lfm./ ca. 5000 kg) abzugeben.
    Bei Fehlen oder Unvollständigkeit dieses Nachweises behält sich die
    Vergabestelle vor, diesen ggf. einmalig nachzufordern, sofern das Angebot
    alle übrigen Anforderungen erfüllt. Das Angebot wird ausgeschlossen,
    sofern der Nachweis trotz Nachforderung nicht innerhalb einer angemessenen
    Frist eingereicht wird. Details s. Verdingunsunterlagen.
    Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch und konventionell (in
    Papierform) durchgeführt!
    1.) Elektronisches Verfahren:
    Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen
    elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform
    unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden
    Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten
    ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können das Angebot und
    die geforderten Nachweise nur elektronisch abgeben.
    Wenn die geforderten Nachweise nicht elektronisch eingereicht werden
    können, können diese auch per Briefpost eingereicht werden
    (Beschaffungsamt des BMI, z. Hd. v. B 1.30, St. Augustiner Str. 86, 53225
    Bonn).
    2.) Konventionell (in Papierform):
    Es wird in diesem Verfahren ausnahmesweise zugelassen, dass eine
    Beteiligung am Verfahren auf konventionellem Weg erfolgt. D.h. die
    Verdingungsunterlagen sind Papierform erhältlich und das Angebot kann
    ebenfalls in Papierform eingereicht werden. Kontakt für die Anforderung
    der Unterlagen und die Angebotsabgabe siehe unter I.1).
    Betriebsbesichtigung im Rahmen des Vergabeverfahrens.
    Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den Bietern, die für den Zuschlag
    in Betracht kommen ggf. eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich
    von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu überzeugen (Verifizierung
    der mit dem Angebot eingereichten Nachweise/Angaben).
    Die VOL/A 2006 findet auf dieses Vergabeverfahren Anwendung. Mit der
    Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
    nichtberücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
    Tel. +49 2289499-0
    Internet: www.bundeskartellamt.de
    Fax +49 2289499-400
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
    bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
    öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
    Innern (BeschA).
    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung
    von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
    unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
    Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
    spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
    Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden
    (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15
    Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
    Vergabekammer zu stellen.
    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
    sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein
    Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch
    das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
    elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
    Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    1.9.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de