Ausschreibung: Fördereinrichtungen - D-Düsseldorf
Fördereinrichtungen
Förderbänder
Bandstetigaufzüge oder -stetigförderer
Beladevorrichtungen
Entladevorrichtungen
Dokument Nr...: 262395-2010 (ID: 2010090304115111242)
Veröffentlicht: 03.09.2010
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BEKANNTMACHUNG SEKTOREN
Bauleistung
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Flughafen Düsseldorf GmbH
Flughafenstr. 120
Kontakt: Zentraler Einkauf
z. H. Thomas Schmitz
40474 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 2114212949
E-Mail: T.Schmitz@dus-int.de
Fax +49 2114212690
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.dus-int.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
Flughafenanlagen
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Errichtung einer Gepäckförderanlage (Verbindung GFA B mit GFA C in
Behälterfördertechnik und Umrüstung der Bestandsanlagen nebst optionaler
Gepäckspeicher).
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauleistung
Planung und Ausführung
Hauptausführungsort Düsseldorf.
NUTS-Code DEA11
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Alternative 1:
Die beiden heute bestehenden, autarken Gepäckförderanlagen im Flugsteig B
und C, die in Bandfördertechnik ausgeführt sind, sollen fördertechnisch
mit einander verbunden werden. Die neuen Verbindungsstrecken für den
bidirektionalen Gepäcktransport sind als Behälterförderanlage mit
entsprechenden Übergabestellen an die Bestandsanlagen im jeweiligen
Flugsteig vorzusehen. Die neuen Förderlinien zwischen den beiden
Flugsteigen verlaufen in einem Tunnel unterhalb des Vorfeldes und sind im
Anschlussbereich an den jeweiligen Flugsteig über jeweils mehrere
Stetigförderer auf das Höhenniveau der jeweiligen Bestandsanlage zu
führen. Die Förderhöhen liegen je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen
5,5 und 11,5 m.
Die Steuerung der Verbindungsstrecke muss an die Bestandssteuerungen
angepasst werden, um eine reibungslose Übergabe der Gepäckstücke von einer
Gepäckförderanlage in die andere zu gewährleisten. Der Umbau erfolgt
teilweise unter laufendem Betrieb!
Alternative 2:
Die Alternative 2 umfasst die wesentlichen Teile der Alternative 1 (mit
erheblich geänderter Anbindung in Flugsteig B und insgesamt anderer
Steuerung) sowie zusätzlich den kompletten Umbau aller Zuführstrecken von
sämtlichen Check-in Anlagen in allen Terminals zu den jeweiligen
Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration neuer
Röntgenkontrollgeräte. Die beiden automatischen Gepäcksortieranlagen
(Kippschalensorter) im Flugsteig B sind im Rahmen dieser Maßnahme
ebenfalls komplett zu erneuern.
Im Terminal C sind in die Zuführstrecken von den Check-in Bereichen 7 und
8 zur Sortieranlage im Flugsteig C insgesamt 3 Stck. Röntgenkontrollgeräte
durch Umbau der bestehenden Förderanlagen in herkömmlicher Band- bzw.
Gurtfördertechnik zu integrieren.
Im Terminal B sind an den Check-in Bereichen 1 bis 5 die kompletten
Zuführstrecken ab jeweils Ende Sammelband Bestand bis in die Sortieranlage
im Flugsteig B vollständig zu demontieren und durch Behälterfördertechnik
zu ersetzen. In die neuen Zuführstrecken sind insgesamt 8 Stck.
Röntgenkontrollgeräte zu integrieren. Die Beladung in den
Transportbehälter erfolgt am Ende des Sammelbandes des jeweiligen Check-in
Bereichs.
Die beiden bestehenden Kippschalensorter sind entweder umzubauen oder
durch zwei neue Kippschalensorter zu ersetzen. Die neuen Kippschalensorter
müssen in der Lage sein, den Transportbehälter zu übernehmen und am
Sortierendziel das Gepäck vom Transportbehälter auf dem Sorter zu trennen.
Die Steuerung von Verbindungsstrecke und den umzurüstenden Anlagenteilen
in Flugsteig B ist einheitlich neu aufzusetzen. Für die Übergabepunkte in
Flugsteig C muss eine Anpassung an die dortige Bestandssteuerung erfolgen.
Sämtliche Umbauarbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb!!!
Optional sind ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in Form von Staubahnen
für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie ein weiterer
Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines Hochregallagers für eine
Kapazität von 1 200 Gepäckstücken vorzusehen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
42417200, 42417310, 42417220, 42418910, 42418920
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Ja
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Alternative 1:
Die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung zwischen den beiden
bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C umfasst im
Wesentlichen nachstehende Leistungen. Die Mengenangaben sind nicht
verbindlich und sollen als grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des
Leistungsumfangs dienen.
Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden Fördertechnik,
ca. 650 m neue Gurtförderstrecken,
ca. 1 900 m neue Behälterförderstrecken,
ca. 400 Stck. Behälter für den Gepäckstücktransport,
Vertikalsortierer in Gurtfördertechnik und für Behälter,
7 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading),
6 Stck. Behälterentladestationen,
2 Stck. Transferaufgabestellen,
Konturenkontrollen,
Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl.
Erfassungsterminals,
Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels,
90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik,
ca. 21 Förderanlagenabschlüsse (FAA) einschl. Steuerung und
Schnittstellen zur bauseitigen BMA,
360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags,
etwa 11 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7),
als Cluster ausgeführten Steuerungsrechner für die
Leerwannenbilanzierung,
energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung,
eigenes Visualisierungssystem mit Schnittstellen zum Bestand,
Schnittstelle zum bestehenden Leitrechnersystemen,
Schnittstellen zu S7 Steuerungen der Bestandsanlagen,
Hard- und Softwareanpassung in den bestehenden S7 Steuerungen der
Bestandsanlagen im Flugsteig B und C,
Anpassungen in den bestehenden Visualisierungssystemen der
Bestandsanlagen im Flugsteig B (Intouch) und Flugsteig C (Siemens
Eigenprodukt LMC-Base),
Schnittstellen zu übergeordneten Flughafensystemen,
Stahlbau.
Alternative 2:
Die Alternative 2 umfasst die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung
zwischen den beiden bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C
sowie zusätzliche den Umbau sämtlicher Zuführstrecken von allen Check-in
Bereichen zu den Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration der
neuen Röntgenkontrollgeräte. Im nachstehend aufgeführte Leistungsumfang
der Alternative 2 sind die Mengenangaben nicht verbindlich und sollen als
grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des Leistungsumfangs dienen:
Integration von insgesamt ca. 13 Stck. Röntgengeräte,
Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden
Bandfördertechnik der Check-in Bereiche 6 (14 Stck. Check-in) und 7 (22
Stck. Check-in) zur Integration von Röntgengeräten,
ca. 350 m neue Gurtförderstrecken,
ca. 3 Stck. Vertikalsortierer in Bandfördertechnik,
ca. 4 Stck. Transferaufgabestellen,
Anpassungen in den jeweiligen S7 Steuerungen der Bestandsanlagen im
Terminal C,
Demontage der kompletten bestehenden Zuführstrecken von den Check-in
Bereichen 1 (26 Stck. Check-in) und 4 bis 5 (jeweils 20 Stck. Check-in)
zur Sortieranlage im Flugsteig B von ca. 1 500 m in herkömmlicher
Bandfördertechnik,
ca. 4.000 m neue Behälterförderstrecken inkl. Integration von
Röntgengeräten,
Umbau oder Lieferung von 2 Stck. Kippschalensorter für Transportbehälter
(Sorterlänge jeweils ca. 250 m) einschl. Steuerung,
ca. 6 Stck. Inducts für Transportbehälter,
ca. 1 500 Stck. röntgenfähige Transportbehälter für den
Gepäckstücktransport,
Vertikalsortierer für Transportbehälter,
ca. 10 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading),
ca. 3 Stck. Behälterentladestationen,
Stapler für leere Transportbehälter mit einer Kapazität von ca. 8 Stck.
Behälter pro Stapler,
Konturenkontrollen,
Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl.
Erfassungsterminals,
Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels,
90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik,
ca. 48 Stck. Förderanlagenabschlüsse einschl. Steuerung u.
Schnittstellen zur bauseitigen BMA,
360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags,
energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung,
etwa 20 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7),
schrittweise Ablösung der bestehenden S7 Steuerungen in den Anlagen von
Terminal A und B,
neuer Leitrechner (Cluster) für die Komplettanlage inkl. Schnittstellen
zu übergeordneten Flughafensystemen,
Schrittweise Ablösung des bestehenden Leitrechners,
Visualisierungssystem für die Komplettanlage,
Schrittweise Ablösung des bestehenden Visualisierungssystems,
Stahlbau.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: 1) ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in
Form von Staubahnen für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie
ein weiterer Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines
Hochregallagers für eine Kapazität von 1 200 Gepäckstücken;
2) verbindliches Angebot über Betreiberleistungen zu den detailliert
anzugebenden Kosten eines anzubietenden Betriebskonzepts.
voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
Monaten 60 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Siehe Verdingungsunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Siehe Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend. Ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter
Vertreter muss dem AG bereits mit dem Angebot benannt werden.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Unternehmensdarstellung.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes der letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
vergleichbare Leistungen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen Nachweis von in den letzten 10 abgeschlossenen
Geschäftsjahren ausgeführten und abgenommenen, vergleichbaren
Referenzanlagen in Behälterfördertechnik, vorzugsweise
Gepäckförderanlagen,
Benennung der für die Leistung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter
mit Namen und beruflicher Qualifikation,
Angabe des beabsichtigten Anteils von Nachunternehmerleistungen an der
Gesamtleistung.
Die Anzahl der Bieter wird wegen der Komplexität des Verfahrens auf 6
begrenzt. Bei mehr als 6 geeigneten Bewerbern wird die Auswahl der
aufzufordernden Bewerber nach den nachgewiesenen Referenzen und den
persönlichen Qualifikationen der benannten Projektverantwortlichen
vorgenommen werden.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Technische Qualität der angebotenen Anlage. Gewichtung 50
2. Angebotspreis inkl. Kosten des Betriebs. Gewichtung 50
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber
Vergabenummer 103754
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
Teilnahme
30.9.2010 - 12:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige: Die Vergabestelle behält sich vor, auch solche Unterlagen zu
werten, die in einer Sprache verfasst sind, welche von den mit der
Bearbeitung des Auftrages befassten Mitarbeitern der Vergabestelle
problemlos und vollständig verstanden werden kann.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Nebenangebote sind zulässig und auch erwünscht. Allerdings können
Nebenangebote nur dann akzeptiert und gewertet werden, wenn auch ein
vollständiges Hauptangebot abgegeben worden ist. Nebenangebote ohne
Hauptangebot werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Ein Nebenangebot ist vom Bieter dann zu erstellen, sobald er von einer
oder mehreren Ausschreibungsvorgaben abweichen möchte. Das betrifft
Abweichungen von Vorgaben im Anlagenlayout (Streckenführung), bei
einzelnen Förderelementen und im Steuerungsbereich sowie vom Hauptangebot
abweichende kaufmännische Alternativvorschläge, wobei die
Vertragsbedingungen der FDG nicht verhandelbar sind.
Beispiel: sollte der Bieter die vorgegebene Anzahl und die Bereiche der
SPS Steuerungsbereiche ändern wollen, so ist hierfür ein Nebenangebot
abzugeben.
Selbst geringe Abweichungen von Ausschreibungsvorgaben sind in einem
Nebenangebot anzubieten. Die Anzahl der Nebenangebote ist nicht beschränkt
(sollte aber überschaubar bleiben).
Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) sämtliche hoch- und tiefbaulichen Abmessungen im Neubauteil sowie in
den bestehenden Gebäudeteilen einschl. des jeweiligen Stützenrasters;
b) die Lage der Transferhalle sowie der Gepäcksortierhallen;
c) die räumlichen Vorgaben und Standorte für die Erschließung der
Flugsteige B und C sowie der Transferhalle aus dem Verbindungstunnel
heraus;
d) mind. die vorgegebenen Förderkapazitäten;
e) die Ausführung in Behälterfördertechnik im Verbindungstunnel bis in den
jeweiligen Flugsteig und in die Transferhalle. Ab Übergang in das
jeweilige Gebäude gibt es diesbezgl. für die Alternative 1 keine Vorgaben
mehr;
f) Bei Alternative 1: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung
eines Speichers unter dem Vorfeldhof zwischen Flugsteig B und C und
alternativ im zukünftigen Terminal D (ehemaliger Reisemarkt); Bei
Alternative 2: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung von
Gepäckspeichern;
g) die Anzahl der Behälterbe- und -entladestellen;
h) dezentrales Energiekonzept.
Ein Nebenangebot sollte nach Möglichkeit zur Erleichterung der Wertung wie
folgt aufgebaut sein:
a) es soll detailliert auf die geänderte Leistung in Bezug auf die
Ausschreibungsvorgaben (unter Nennung des betreffenden Kapitels oder der
LV-Pos.) in Form einer Leistungsbeschreibung eingegangen und die
technischen wie wirtschaftlichen Vorteile der Alternativlösung aufgezeigt
werden;
b) es soll ein entsprechend angepasstes Anlagenlayout beigefügt werden,
falls das Nebenangebot auch Änderungen in der Streckenführung beinhaltet;
c) es soll ferner die Einzelpreisaufstellung der Fördertechnik gemäß
Register 3 der Ausschreibung entsprechend dem Nebenangebot ausgefüllt
beigefügt werden, sofern die Änderungen das Anlagenlayout betreffen;
d) es soll auch für das Nebenangebot ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis
beigefügt werden. Sollten sich einzelne LV-Positionen im
Leistungsverzeichnis ändern oder wegfallen, so sollen in einem separaten
Schreiben auf die betreffenden LV-Pos. Bezug genommen und die Änderungen
entsprechend formuliert werden. Sollten aufgrund des Nebenangebots LV-Pos.
hinzukommen, die so nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, so
sollte an geeigneter Stelle im LV an der entsprechend letzten LV-Pos. die
Nummerierung fortlaufend in einem separaten Schreiben übernommen werden,
mit eigenem, der Leistung entsprechendem LV-Text versehen und der
zugehörige Preis benannt werden. Die Summe dieser Einzelpreise soll im
Schreiben aufgeführt und mit der Endsumme aus dem Leistungsverzeichnis
aufaddiert werden, so dass sich der Gesamtpreis für das Nebenangebot
ergibt.
Alle Nebenangebote sollen dem Angebot gesammelt in dem hierfür
vorgesehenen, separaten Register 10 des Angebotsordners beigefügt werden.
Mehrere Nebenangebote sollen beginnend mit der Nr. 1 fortlaufend
nummeriert werden.
Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang
gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der
Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch
übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag
soll mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb - Nicht öffnen!" versehen
werden. Die Bieteranzahl wird auf max. 6 Bieter je Los beschränkt. Die
differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere
der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt
geeigneten Bewerber als vorgesehenen Bietern, die max. 6 bestgeeigneten
Bewerber je Los zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die
bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem
Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf:
Die Vergabestelle wird voraussichtlich die Vergabeunterlagen für die
Alternative 1 kurzfristig nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
versenden, während die Übersendung der Vergabeunterlagen für die
Alternative 2 noch Zeit bis voraussichtlich Januar 2011 benötigen wird.
Die Angebote für die Alternative 1 sollen dennoch erst zusammen mit den
Angeboten für die Alternative 2 eingereicht werden.
Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine
öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich
einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) können auch in
elektronischer Form, z.B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich
nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst
einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle
behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in
Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu
stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 19
(3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht
verzögert wird.
Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben
haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine
Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen
techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die
Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten
Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich
für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere
Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als
erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen
gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als
endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der
Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere
Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur
mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote
entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte
im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen
Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach
denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot
einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend
der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die
Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit
einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die
Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt
werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit
dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem
Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden
können sollten.
Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die
Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das
Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern,
soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40477 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Tel. +49 2114753135
Fax +49 2114753989
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40477 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Tel. +49 2114753135
Fax +49 2114753989
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
31.8.2010
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de