Ausschreibung: Fördereinrichtungen - D-Düsseldorf
Fördereinrichtungen
Förderbänder
Bandstetigaufzüge oder -stetigförderer
Beladevorrichtungen
Entladevorrichtungen
Dokument Nr...: 262395-2010 (ID: 2010090304115111242)
Veröffentlicht: 03.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG  SEKTOREN
    Bauleistung
    ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Flughafen Düsseldorf GmbH
    Flughafenstr. 120
    Kontakt: Zentraler Einkauf
    z. H. Thomas Schmitz
    40474 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 2114212949
    E-Mail: T.Schmitz@dus-int.de
    Fax +49 2114212690
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.dus-int.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
    den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
    Flughafenanlagen
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Errichtung einer Gepäckförderanlage (Verbindung GFA B mit GFA C in
    Behälterfördertechnik und Umrüstung der Bestandsanlagen nebst optionaler
    Gepäckspeicher).
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Bauleistung
    Planung und Ausführung
    Hauptausführungsort Düsseldorf.
    NUTS-Code DEA11
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Alternative 1:
    Die beiden heute bestehenden, autarken Gepäckförderanlagen im Flugsteig B
    und C, die in Bandfördertechnik ausgeführt sind, sollen fördertechnisch
    mit einander verbunden werden. Die neuen Verbindungsstrecken für den
    bidirektionalen Gepäcktransport sind als Behälterförderanlage mit
    entsprechenden Übergabestellen an die Bestandsanlagen im jeweiligen
    Flugsteig vorzusehen. Die neuen Förderlinien zwischen den beiden
    Flugsteigen verlaufen in einem Tunnel unterhalb des Vorfeldes und sind im
    Anschlussbereich an den jeweiligen Flugsteig über jeweils mehrere
    Stetigförderer auf das Höhenniveau der jeweiligen Bestandsanlage zu
    führen. Die Förderhöhen liegen je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen
    5,5 und 11,5 m.
    Die Steuerung der Verbindungsstrecke muss an die Bestandssteuerungen
    angepasst werden, um eine reibungslose Übergabe der Gepäckstücke von einer
    Gepäckförderanlage in die andere zu gewährleisten. Der Umbau erfolgt
    teilweise unter laufendem Betrieb!
    Alternative 2:
    Die Alternative 2 umfasst die wesentlichen Teile der Alternative 1 (mit
    erheblich geänderter Anbindung in Flugsteig B und insgesamt anderer
    Steuerung) sowie zusätzlich den kompletten Umbau aller Zuführstrecken von
    sämtlichen Check-in Anlagen in allen Terminals zu den jeweiligen
    Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration neuer
    Röntgenkontrollgeräte. Die beiden automatischen Gepäcksortieranlagen
    (Kippschalensorter) im Flugsteig B sind im Rahmen dieser Maßnahme
    ebenfalls komplett zu erneuern.
    Im Terminal C sind in die Zuführstrecken von den Check-in Bereichen 7 und
    8 zur Sortieranlage im Flugsteig C insgesamt 3 Stck. Röntgenkontrollgeräte
    durch Umbau der bestehenden Förderanlagen in herkömmlicher Band- bzw.
    Gurtfördertechnik zu integrieren.
    Im Terminal B sind an den Check-in Bereichen 1 bis 5 die kompletten
    Zuführstrecken ab jeweils Ende Sammelband Bestand bis in die Sortieranlage
    im Flugsteig B vollständig zu demontieren und durch Behälterfördertechnik
    zu ersetzen. In die neuen Zuführstrecken sind insgesamt 8 Stck.
    Röntgenkontrollgeräte zu integrieren. Die Beladung in den
    Transportbehälter erfolgt am Ende des Sammelbandes des jeweiligen Check-in
    Bereichs.
    Die beiden bestehenden Kippschalensorter sind entweder umzubauen oder
    durch zwei neue Kippschalensorter zu ersetzen. Die neuen Kippschalensorter
    müssen in der Lage sein, den Transportbehälter zu übernehmen und am
    Sortierendziel das Gepäck vom Transportbehälter auf dem Sorter zu trennen.
    Die Steuerung von Verbindungsstrecke und den umzurüstenden Anlagenteilen
    in Flugsteig B ist einheitlich neu aufzusetzen. Für die Übergabepunkte in
    Flugsteig C muss eine Anpassung an die dortige Bestandssteuerung erfolgen.
    Sämtliche Umbauarbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb!!!
    Optional sind ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in Form von Staubahnen
    für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie ein weiterer
    Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines Hochregallagers für eine
    Kapazität von 1 200 Gepäckstücken vorzusehen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    42417200, 42417310, 42417220, 42418910, 42418920
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Ja
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang
    Alternative 1:
    Die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung zwischen den beiden
    bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C umfasst im
    Wesentlichen nachstehende Leistungen. Die Mengenangaben sind nicht
    verbindlich und sollen als grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des
    Leistungsumfangs dienen.
     Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden Fördertechnik,
     ca. 650 m neue Gurtförderstrecken,
     ca. 1 900 m neue Behälterförderstrecken,
     ca. 400 Stck. Behälter für den Gepäckstücktransport,
     Vertikalsortierer in Gurtfördertechnik und für Behälter,
     7 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading),
     6 Stck. Behälterentladestationen,
     2 Stck. Transferaufgabestellen,
     Konturenkontrollen,
     Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl.
    Erfassungsterminals,
     Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels,
     90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik,
     ca. 21 Förderanlagenabschlüsse (FAA) einschl. Steuerung und
    Schnittstellen zur bauseitigen BMA,
     360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags,
     etwa 11 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7),
     als Cluster ausgeführten Steuerungsrechner für die
    Leerwannenbilanzierung,
     energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung,
     eigenes Visualisierungssystem mit Schnittstellen zum Bestand,
     Schnittstelle zum bestehenden Leitrechnersystemen,
     Schnittstellen zu S7 Steuerungen der Bestandsanlagen,
     Hard- und Softwareanpassung in den bestehenden S7 Steuerungen der
    Bestandsanlagen im Flugsteig B und C,
     Anpassungen in den bestehenden Visualisierungssystemen der
    Bestandsanlagen im Flugsteig B (Intouch) und Flugsteig C (Siemens
    Eigenprodukt LMC-Base),
     Schnittstellen zu übergeordneten Flughafensystemen,
     Stahlbau.
    Alternative 2:
    Die Alternative 2 umfasst die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung
    zwischen den beiden bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C
    sowie zusätzliche den Umbau sämtlicher Zuführstrecken von allen Check-in
    Bereichen zu den Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration der
    neuen Röntgenkontrollgeräte. Im nachstehend aufgeführte Leistungsumfang
    der Alternative 2 sind die Mengenangaben nicht verbindlich und sollen als
    grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des Leistungsumfangs dienen:
     Integration von insgesamt ca. 13 Stck. Röntgengeräte,
     Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden
    Bandfördertechnik der Check-in Bereiche 6 (14 Stck. Check-in) und 7 (22
    Stck. Check-in) zur Integration von Röntgengeräten,
     ca. 350 m neue Gurtförderstrecken,
     ca. 3 Stck. Vertikalsortierer in Bandfördertechnik,
     ca. 4 Stck. Transferaufgabestellen,
     Anpassungen in den jeweiligen S7 Steuerungen der Bestandsanlagen im
    Terminal C,
     Demontage der kompletten bestehenden Zuführstrecken von den Check-in
    Bereichen 1 (26 Stck. Check-in) und 4 bis 5 (jeweils 20 Stck. Check-in)
    zur Sortieranlage im Flugsteig B von ca. 1 500 m in herkömmlicher
    Bandfördertechnik,
     ca. 4.000 m neue Behälterförderstrecken inkl. Integration von
    Röntgengeräten,
     Umbau oder Lieferung von 2 Stck. Kippschalensorter für Transportbehälter
    (Sorterlänge jeweils ca. 250 m) einschl. Steuerung,
     ca. 6 Stck. Inducts für Transportbehälter,
     ca. 1 500 Stck. röntgenfähige Transportbehälter für den
    Gepäckstücktransport,
     Vertikalsortierer für Transportbehälter,
     ca. 10 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading),
     ca. 3 Stck. Behälterentladestationen,
     Stapler für leere Transportbehälter mit einer Kapazität von ca. 8 Stck.
    Behälter pro Stapler,
     Konturenkontrollen,
     Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl.
    Erfassungsterminals,
     Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels,
     90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik,
     ca. 48 Stck. Förderanlagenabschlüsse einschl. Steuerung u.
    Schnittstellen zur bauseitigen BMA,
     360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags,
     energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung,
     etwa 20 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7),
     schrittweise Ablösung der bestehenden S7 Steuerungen in den Anlagen von
    Terminal A und B,
     neuer Leitrechner (Cluster) für die Komplettanlage inkl. Schnittstellen
    zu übergeordneten Flughafensystemen,
     Schrittweise Ablösung des bestehenden Leitrechners,
     Visualisierungssystem für die Komplettanlage,
     Schrittweise Ablösung des bestehenden Visualisierungssystems,
     Stahlbau.
    II.2.2)  Optionen
    Ja
    Beschreibung der Optionen: 1) ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in
    Form von Staubahnen für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie
    ein weiterer Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines
    Hochregallagers für eine Kapazität von 1 200 Gepäckstücken;
    2) verbindliches Angebot über Betreiberleistungen zu den detailliert
    anzugebenden Kosten eines anzubietenden Betriebskonzepts.
    voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
    Monaten 60 (ab Auftragsvergabe)
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten
    Siehe Verdingungsunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
    Siehe Verdingungsunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Gesamtschuldnerisch haftend. Ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter
    Vertreter muss dem AG bereits mit dem Angebot benannt werden.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Unternehmensdarstellung.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
     Angabe des Umsatzes der letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
    vergleichbare Leistungen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen  Nachweis von in den letzten 10 abgeschlossenen
    Geschäftsjahren ausgeführten und abgenommenen, vergleichbaren
    Referenzanlagen in Behälterfördertechnik, vorzugsweise
    Gepäckförderanlagen,
     Benennung der für die Leistung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter
    mit Namen und beruflicher Qualifikation,
     Angabe des beabsichtigten Anteils von Nachunternehmerleistungen an der
    Gesamtleistung.
    Die Anzahl der Bieter wird wegen der Komplexität des Verfahrens auf 6
    begrenzt. Bei mehr als 6 geeigneten Bewerbern wird die Auswahl der
    aufzufordernden Bewerber nach den nachgewiesenen Referenzen und den
    persönlichen Qualifikationen der benannten Projektverantwortlichen
    vorgenommen werden.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
    1. Technische Qualität der angebotenen Anlage. Gewichtung 50
    2. Angebotspreis inkl. Kosten des Betriebs. Gewichtung 50
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber
    Vergabenummer 103754
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
    und ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
    Teilnahme
    30.9.2010 - 12:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Sonstige: Die Vergabestelle behält sich vor, auch solche Unterlagen zu
    werten, die in einer Sprache verfasst sind, welche von den mit der
    Bearbeitung des Auftrages befassten Mitarbeitern der Vergabestelle
    problemlos und vollständig verstanden werden kann.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Nebenangebote sind zulässig und auch erwünscht. Allerdings können
    Nebenangebote nur dann akzeptiert und gewertet werden, wenn auch ein
    vollständiges Hauptangebot abgegeben worden ist. Nebenangebote ohne
    Hauptangebot werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
    Ein Nebenangebot ist vom Bieter dann zu erstellen, sobald er von einer
    oder mehreren Ausschreibungsvorgaben abweichen möchte. Das betrifft
    Abweichungen von Vorgaben im Anlagenlayout (Streckenführung), bei
    einzelnen Förderelementen und im Steuerungsbereich sowie vom Hauptangebot
    abweichende kaufmännische Alternativvorschläge, wobei die
    Vertragsbedingungen der FDG nicht verhandelbar sind.
    Beispiel: sollte der Bieter die vorgegebene Anzahl und die Bereiche der
    SPS Steuerungsbereiche ändern wollen, so ist hierfür ein Nebenangebot
    abzugeben.
    Selbst geringe Abweichungen von Ausschreibungsvorgaben sind in einem
    Nebenangebot anzubieten. Die Anzahl der Nebenangebote ist nicht beschränkt
    (sollte aber überschaubar bleiben).
    Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
    a) sämtliche hoch- und tiefbaulichen Abmessungen im Neubauteil sowie in
    den bestehenden Gebäudeteilen einschl. des jeweiligen Stützenrasters;
    b) die Lage der Transferhalle sowie der Gepäcksortierhallen;
    c) die räumlichen Vorgaben und Standorte für die Erschließung der
    Flugsteige B und C sowie der Transferhalle aus dem Verbindungstunnel
    heraus;
    d) mind. die vorgegebenen Förderkapazitäten;
    e) die Ausführung in Behälterfördertechnik im Verbindungstunnel bis in den
    jeweiligen Flugsteig und in die Transferhalle. Ab Übergang in das
    jeweilige Gebäude gibt es diesbezgl. für die Alternative 1 keine Vorgaben
    mehr;
    f) Bei Alternative 1: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung
    eines Speichers unter dem Vorfeldhof zwischen Flugsteig B und C und
    alternativ im zukünftigen Terminal D (ehemaliger Reisemarkt); Bei
    Alternative 2: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung von
    Gepäckspeichern;
    g) die Anzahl der Behälterbe- und -entladestellen;
    h) dezentrales Energiekonzept.
    Ein Nebenangebot sollte nach Möglichkeit zur Erleichterung der Wertung wie
    folgt aufgebaut sein:
    a) es soll detailliert auf die geänderte Leistung in Bezug auf die
    Ausschreibungsvorgaben (unter Nennung des betreffenden Kapitels oder der
    LV-Pos.) in Form einer Leistungsbeschreibung eingegangen und die
    technischen wie wirtschaftlichen Vorteile der Alternativlösung aufgezeigt
    werden;
    b) es soll ein entsprechend angepasstes Anlagenlayout beigefügt werden,
    falls das Nebenangebot auch Änderungen in der Streckenführung beinhaltet;
    c) es soll ferner die Einzelpreisaufstellung der Fördertechnik gemäß
    Register 3 der Ausschreibung entsprechend dem Nebenangebot ausgefüllt
    beigefügt werden, sofern die Änderungen das Anlagenlayout betreffen;
    d) es soll auch für das Nebenangebot ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis
    beigefügt werden. Sollten sich einzelne LV-Positionen im
    Leistungsverzeichnis ändern oder wegfallen, so sollen in einem separaten
    Schreiben auf die betreffenden LV-Pos. Bezug genommen und die Änderungen
    entsprechend formuliert werden. Sollten aufgrund des Nebenangebots LV-Pos.
    hinzukommen, die so nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, so
    sollte an geeigneter Stelle im LV an der entsprechend letzten LV-Pos. die
    Nummerierung fortlaufend in einem separaten Schreiben übernommen werden,
    mit eigenem, der Leistung entsprechendem LV-Text versehen und der
    zugehörige Preis benannt werden. Die Summe dieser Einzelpreise soll im
    Schreiben aufgeführt und mit der Endsumme aus dem Leistungsverzeichnis
    aufaddiert werden, so dass sich der Gesamtpreis für das Nebenangebot
    ergibt.
    Alle Nebenangebote sollen dem Angebot gesammelt in dem hierfür
    vorgesehenen, separaten Register 10 des Angebotsordners beigefügt werden.
    Mehrere Nebenangebote sollen beginnend mit der Nr. 1 fortlaufend
    nummeriert werden.
    Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang
    gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der
    Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch
    übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag
    soll mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb - Nicht öffnen!" versehen
    werden. Die Bieteranzahl wird auf max. 6 Bieter je Los beschränkt. Die
    differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere
    der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt
    geeigneten Bewerber als vorgesehenen Bietern, die max. 6 bestgeeigneten
    Bewerber je Los zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die
    bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen
    werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem
    Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben
    stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
    Verfahrensablauf:
    Die Vergabestelle wird voraussichtlich die Vergabeunterlagen für die
    Alternative 1 kurzfristig nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
    versenden, während die Übersendung der Vergabeunterlagen für die
    Alternative 2 noch Zeit bis voraussichtlich Januar 2011 benötigen wird.
    Die Angebote für die Alternative 1 sollen dennoch erst zusammen mit den
    Angeboten für die Alternative 2 eingereicht werden.
    Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine
    öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich
    einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) können auch in
    elektronischer Form, z.B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden.
    Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich
    nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst
    einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle
    behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in
    Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu
    stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 19
    (3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht
    verzögert wird.
    Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben
    haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine
    Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen
    techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die
    Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten
    Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich
    für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere
    Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als
    erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen
    gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als
    endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der
    Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere
    Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur
    mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote
    entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte
    im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen
    Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach
    denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot
    einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend
    der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die
    Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit
    einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die
    Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt
    werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit
    dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem
    Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden
    können sollten.
    Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die
    Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das
    Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern,
    soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
    Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
    1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
    im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
    unverzüglich gerügt hat;
    2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt
    unberührt.
    VI.4)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40477 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
    Tel. +49 2114753135
    Fax +49 2114753989
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40477 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
    Tel. +49 2114753135
    Fax +49 2114753989
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    31.8.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de