Ausschreibung: Fördereinrichtungen - D-Düsseldorf Fördereinrichtungen Förderbänder Bandstetigaufzüge oder -stetigförderer Beladevorrichtungen Entladevorrichtungen Dokument Nr...: 262395-2010 (ID: 2010090304115111242) Veröffentlicht: 03.09.2010 * BEKANNTMACHUNG SEKTOREN Bauleistung ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Flughafen Düsseldorf GmbH Flughafenstr. 120 Kontakt: Zentraler Einkauf z. H. Thomas Schmitz 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND Tel. +49 2114212949 E-Mail: T.Schmitz@dus-int.de Fax +49 2114212690 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers http://www.dus-int.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS Flughafenanlagen ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Errichtung einer Gepäckförderanlage (Verbindung GFA B mit GFA C in Behälterfördertechnik und Umrüstung der Bestandsanlagen nebst optionaler Gepäckspeicher). II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Bauleistung Planung und Ausführung Hauptausführungsort Düsseldorf. NUTS-Code DEA11 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Alternative 1: Die beiden heute bestehenden, autarken Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C, die in Bandfördertechnik ausgeführt sind, sollen fördertechnisch mit einander verbunden werden. Die neuen Verbindungsstrecken für den bidirektionalen Gepäcktransport sind als Behälterförderanlage mit entsprechenden Übergabestellen an die Bestandsanlagen im jeweiligen Flugsteig vorzusehen. Die neuen Förderlinien zwischen den beiden Flugsteigen verlaufen in einem Tunnel unterhalb des Vorfeldes und sind im Anschlussbereich an den jeweiligen Flugsteig über jeweils mehrere Stetigförderer auf das Höhenniveau der jeweiligen Bestandsanlage zu führen. Die Förderhöhen liegen je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 5,5 und 11,5 m. Die Steuerung der Verbindungsstrecke muss an die Bestandssteuerungen angepasst werden, um eine reibungslose Übergabe der Gepäckstücke von einer Gepäckförderanlage in die andere zu gewährleisten. Der Umbau erfolgt teilweise unter laufendem Betrieb! Alternative 2: Die Alternative 2 umfasst die wesentlichen Teile der Alternative 1 (mit erheblich geänderter Anbindung in Flugsteig B und insgesamt anderer Steuerung) sowie zusätzlich den kompletten Umbau aller Zuführstrecken von sämtlichen Check-in Anlagen in allen Terminals zu den jeweiligen Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration neuer Röntgenkontrollgeräte. Die beiden automatischen Gepäcksortieranlagen (Kippschalensorter) im Flugsteig B sind im Rahmen dieser Maßnahme ebenfalls komplett zu erneuern. Im Terminal C sind in die Zuführstrecken von den Check-in Bereichen 7 und 8 zur Sortieranlage im Flugsteig C insgesamt 3 Stck. Röntgenkontrollgeräte durch Umbau der bestehenden Förderanlagen in herkömmlicher Band- bzw. Gurtfördertechnik zu integrieren. Im Terminal B sind an den Check-in Bereichen 1 bis 5 die kompletten Zuführstrecken ab jeweils Ende Sammelband Bestand bis in die Sortieranlage im Flugsteig B vollständig zu demontieren und durch Behälterfördertechnik zu ersetzen. In die neuen Zuführstrecken sind insgesamt 8 Stck. Röntgenkontrollgeräte zu integrieren. Die Beladung in den Transportbehälter erfolgt am Ende des Sammelbandes des jeweiligen Check-in Bereichs. Die beiden bestehenden Kippschalensorter sind entweder umzubauen oder durch zwei neue Kippschalensorter zu ersetzen. Die neuen Kippschalensorter müssen in der Lage sein, den Transportbehälter zu übernehmen und am Sortierendziel das Gepäck vom Transportbehälter auf dem Sorter zu trennen. Die Steuerung von Verbindungsstrecke und den umzurüstenden Anlagenteilen in Flugsteig B ist einheitlich neu aufzusetzen. Für die Übergabepunkte in Flugsteig C muss eine Anpassung an die dortige Bestandssteuerung erfolgen. Sämtliche Umbauarbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb!!! Optional sind ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in Form von Staubahnen für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie ein weiterer Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines Hochregallagers für eine Kapazität von 1 200 Gepäckstücken vorzusehen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 42417200, 42417310, 42417220, 42418910, 42418920 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) Ja II.1.8) Aufteilung in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang Alternative 1: Die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung zwischen den beiden bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C umfasst im Wesentlichen nachstehende Leistungen. Die Mengenangaben sind nicht verbindlich und sollen als grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des Leistungsumfangs dienen. Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden Fördertechnik, ca. 650 m neue Gurtförderstrecken, ca. 1 900 m neue Behälterförderstrecken, ca. 400 Stck. Behälter für den Gepäckstücktransport, Vertikalsortierer in Gurtfördertechnik und für Behälter, 7 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading), 6 Stck. Behälterentladestationen, 2 Stck. Transferaufgabestellen, Konturenkontrollen, Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl. Erfassungsterminals, Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels, 90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik, ca. 21 Förderanlagenabschlüsse (FAA) einschl. Steuerung und Schnittstellen zur bauseitigen BMA, 360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags, etwa 11 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7), als Cluster ausgeführten Steuerungsrechner für die Leerwannenbilanzierung, energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung, eigenes Visualisierungssystem mit Schnittstellen zum Bestand, Schnittstelle zum bestehenden Leitrechnersystemen, Schnittstellen zu S7 Steuerungen der Bestandsanlagen, Hard- und Softwareanpassung in den bestehenden S7 Steuerungen der Bestandsanlagen im Flugsteig B und C, Anpassungen in den bestehenden Visualisierungssystemen der Bestandsanlagen im Flugsteig B (Intouch) und Flugsteig C (Siemens Eigenprodukt LMC-Base), Schnittstellen zu übergeordneten Flughafensystemen, Stahlbau. Alternative 2: Die Alternative 2 umfasst die neue Anlage zur Herstellung der Verbindung zwischen den beiden bestehenden Gepäckförderanlagen im Flugsteig B und C sowie zusätzliche den Umbau sämtlicher Zuführstrecken von allen Check-in Bereichen zu den Sortieranlagen im Flugsteig B und C zur Integration der neuen Röntgenkontrollgeräte. Im nachstehend aufgeführte Leistungsumfang der Alternative 2 sind die Mengenangaben nicht verbindlich und sollen als grobe Richtwerte nur zur Verdeutlichung des Leistungsumfangs dienen: Integration von insgesamt ca. 13 Stck. Röntgengeräte, Demontage und Anpassung von Teilstrecken der bestehenden Bandfördertechnik der Check-in Bereiche 6 (14 Stck. Check-in) und 7 (22 Stck. Check-in) zur Integration von Röntgengeräten, ca. 350 m neue Gurtförderstrecken, ca. 3 Stck. Vertikalsortierer in Bandfördertechnik, ca. 4 Stck. Transferaufgabestellen, Anpassungen in den jeweiligen S7 Steuerungen der Bestandsanlagen im Terminal C, Demontage der kompletten bestehenden Zuführstrecken von den Check-in Bereichen 1 (26 Stck. Check-in) und 4 bis 5 (jeweils 20 Stck. Check-in) zur Sortieranlage im Flugsteig B von ca. 1 500 m in herkömmlicher Bandfördertechnik, ca. 4.000 m neue Behälterförderstrecken inkl. Integration von Röntgengeräten, Umbau oder Lieferung von 2 Stck. Kippschalensorter für Transportbehälter (Sorterlänge jeweils ca. 250 m) einschl. Steuerung, ca. 6 Stck. Inducts für Transportbehälter, ca. 1 500 Stck. röntgenfähige Transportbehälter für den Gepäckstücktransport, Vertikalsortierer für Transportbehälter, ca. 10 Stck. Behälterbeladestationen (Top-Loading), ca. 3 Stck. Behälterentladestationen, Stapler für leere Transportbehälter mit einer Kapazität von ca. 8 Stck. Behälter pro Stapler, Konturenkontrollen, Nachbearbeitungsplätze für Behälterbeladung einschl. Erfassungsterminals, Stetigförderer für die Vertikalerschließung des Verbindungstunnels, 90° Umsetzer und Weichen für die Behältertechnik, ca. 48 Stck. Förderanlagenabschlüsse einschl. Steuerung u. Schnittstellen zur bauseitigen BMA, 360° Scannertore für die automatische Lesung der Baggage Tags, energiesparendes Antriebskonzept mit dezentrale Energieversorgung, etwa 20 SPS Steuerungsbereiche (SPS S7), schrittweise Ablösung der bestehenden S7 Steuerungen in den Anlagen von Terminal A und B, neuer Leitrechner (Cluster) für die Komplettanlage inkl. Schnittstellen zu übergeordneten Flughafensystemen, Schrittweise Ablösung des bestehenden Leitrechners, Visualisierungssystem für die Komplettanlage, Schrittweise Ablösung des bestehenden Visualisierungssystems, Stahlbau. II.2.2) Optionen Ja Beschreibung der Optionen: 1) ein Gepäckspeicher in Behältertechnik in Form von Staubahnen für eine Kapazität von etwa 250 Gepäckstücken sowie ein weiterer Gepäckspeicher für Behältertechnik in Form eines Hochregallagers für eine Kapazität von 1 200 Gepäckstücken; 2) verbindliches Angebot über Betreiberleistungen zu den detailliert anzugebenden Kosten eines anzubietenden Betriebskonzepts. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 60 (ab Auftragsvergabe) ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Siehe Verdingungsunterlagen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Siehe Verdingungsunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend. Ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter muss dem AG bereits mit dem Angebot benannt werden. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unternehmensdarstellung. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe des Umsatzes der letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Nachweis von in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten und abgenommenen, vergleichbaren Referenzanlagen in Behälterfördertechnik, vorzugsweise Gepäckförderanlagen, Benennung der für die Leistung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter mit Namen und beruflicher Qualifikation, Angabe des beabsichtigten Anteils von Nachunternehmerleistungen an der Gesamtleistung. Die Anzahl der Bieter wird wegen der Komplexität des Verfahrens auf 6 begrenzt. Bei mehr als 6 geeigneten Bewerbern wird die Auswahl der aufzufordernden Bewerber nach den nachgewiesenen Referenzen und den persönlichen Qualifikationen der benannten Projektverantwortlichen vorgenommen werden. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien 1. Technische Qualität der angebotenen Anlage. Gewichtung 50 2. Angebotspreis inkl. Kosten des Betriebs. Gewichtung 50 IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber Vergabenummer 103754 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme 30.9.2010 - 12:00 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können Deutsch. Sonstige: Die Vergabestelle behält sich vor, auch solche Unterlagen zu werten, die in einer Sprache verfasst sind, welche von den mit der Bearbeitung des Auftrages befassten Mitarbeitern der Vergabestelle problemlos und vollständig verstanden werden kann. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Nebenangebote sind zulässig und auch erwünscht. Allerdings können Nebenangebote nur dann akzeptiert und gewertet werden, wenn auch ein vollständiges Hauptangebot abgegeben worden ist. Nebenangebote ohne Hauptangebot werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ein Nebenangebot ist vom Bieter dann zu erstellen, sobald er von einer oder mehreren Ausschreibungsvorgaben abweichen möchte. Das betrifft Abweichungen von Vorgaben im Anlagenlayout (Streckenführung), bei einzelnen Förderelementen und im Steuerungsbereich sowie vom Hauptangebot abweichende kaufmännische Alternativvorschläge, wobei die Vertragsbedingungen der FDG nicht verhandelbar sind. Beispiel: sollte der Bieter die vorgegebene Anzahl und die Bereiche der SPS Steuerungsbereiche ändern wollen, so ist hierfür ein Nebenangebot abzugeben. Selbst geringe Abweichungen von Ausschreibungsvorgaben sind in einem Nebenangebot anzubieten. Die Anzahl der Nebenangebote ist nicht beschränkt (sollte aber überschaubar bleiben). Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) sämtliche hoch- und tiefbaulichen Abmessungen im Neubauteil sowie in den bestehenden Gebäudeteilen einschl. des jeweiligen Stützenrasters; b) die Lage der Transferhalle sowie der Gepäcksortierhallen; c) die räumlichen Vorgaben und Standorte für die Erschließung der Flugsteige B und C sowie der Transferhalle aus dem Verbindungstunnel heraus; d) mind. die vorgegebenen Förderkapazitäten; e) die Ausführung in Behälterfördertechnik im Verbindungstunnel bis in den jeweiligen Flugsteig und in die Transferhalle. Ab Übergang in das jeweilige Gebäude gibt es diesbezgl. für die Alternative 1 keine Vorgaben mehr; f) Bei Alternative 1: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung eines Speichers unter dem Vorfeldhof zwischen Flugsteig B und C und alternativ im zukünftigen Terminal D (ehemaliger Reisemarkt); Bei Alternative 2: spätere Erweiterungsmöglichkeiten zur Anbindung von Gepäckspeichern; g) die Anzahl der Behälterbe- und -entladestellen; h) dezentrales Energiekonzept. Ein Nebenangebot sollte nach Möglichkeit zur Erleichterung der Wertung wie folgt aufgebaut sein: a) es soll detailliert auf die geänderte Leistung in Bezug auf die Ausschreibungsvorgaben (unter Nennung des betreffenden Kapitels oder der LV-Pos.) in Form einer Leistungsbeschreibung eingegangen und die technischen wie wirtschaftlichen Vorteile der Alternativlösung aufgezeigt werden; b) es soll ein entsprechend angepasstes Anlagenlayout beigefügt werden, falls das Nebenangebot auch Änderungen in der Streckenführung beinhaltet; c) es soll ferner die Einzelpreisaufstellung der Fördertechnik gemäß Register 3 der Ausschreibung entsprechend dem Nebenangebot ausgefüllt beigefügt werden, sofern die Änderungen das Anlagenlayout betreffen; d) es soll auch für das Nebenangebot ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis beigefügt werden. Sollten sich einzelne LV-Positionen im Leistungsverzeichnis ändern oder wegfallen, so sollen in einem separaten Schreiben auf die betreffenden LV-Pos. Bezug genommen und die Änderungen entsprechend formuliert werden. Sollten aufgrund des Nebenangebots LV-Pos. hinzukommen, die so nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, so sollte an geeigneter Stelle im LV an der entsprechend letzten LV-Pos. die Nummerierung fortlaufend in einem separaten Schreiben übernommen werden, mit eigenem, der Leistung entsprechendem LV-Text versehen und der zugehörige Preis benannt werden. Die Summe dieser Einzelpreise soll im Schreiben aufgeführt und mit der Endsumme aus dem Leistungsverzeichnis aufaddiert werden, so dass sich der Gesamtpreis für das Nebenangebot ergibt. Alle Nebenangebote sollen dem Angebot gesammelt in dem hierfür vorgesehenen, separaten Register 10 des Angebotsordners beigefügt werden. Mehrere Nebenangebote sollen beginnend mit der Nr. 1 fortlaufend nummeriert werden. Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb - Nicht öffnen!" versehen werden. Die Bieteranzahl wird auf max. 6 Bieter je Los beschränkt. Die differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt geeigneten Bewerber als vorgesehenen Bietern, die max. 6 bestgeeigneten Bewerber je Los zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Die Vergabestelle wird voraussichtlich die Vergabeunterlagen für die Alternative 1 kurzfristig nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens versenden, während die Übersendung der Vergabeunterlagen für die Alternative 2 noch Zeit bis voraussichtlich Januar 2011 benötigen wird. Die Angebote für die Alternative 1 sollen dennoch erst zusammen mit den Angeboten für die Alternative 2 eingereicht werden. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) können auch in elektronischer Form, z.B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 19 (3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können sollten. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig: 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40477 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de Tel. +49 2114753135 Fax +49 2114753989 VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40477 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de Tel. +49 2114753135 Fax +49 2114753989 VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 31.8.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de