Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - D-Erfurt
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 263630-2010 (ID: 2010090404103907789)
Veröffentlicht: 04.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    AOK Hessen - Die Gesundheitskasse, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
    Sachsen und Thüringen, Kontakt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
    Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
    Augustinerstraße 38
    z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
    99084 Erfurt
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 361657480067
    Fax +49 1802471002116
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers www.aokplus-online.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Gesundheit
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Ja
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Unternehmensberatung Fusion AOK PLUS - AOK Hessen.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 11
    Hauptort der Dienstleistung Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten
    Sachsen und Thüringen, Bundesland Hessen.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Öffentlicher Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung der
    AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und der
AOK 
    Die Gesundheitskasse in Hessen bei der Organisation und Durchführung von
    Projektmanagementaufgaben im Rahmen der Fusion der AOK PLUS und der AOK
    Hessen.
    Die AOK PLUS und die AOK Hessen haben beschlossen, zum 1.1.2011 zur neuen
    AOK PLUS  Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Sitz der neuen Kasse
    wird Dresden sein. Ziel der Fusionsentscheidung der AOK PLUS und der AOK
    Hessen ist es, die Marktposition der beiden Kassen auszubauen, und dabei
    die gute wirtschaftliche Position, die Versorgungsqualität für die
    Versicherten sowie die organisatorische Stabilität weiter zu festigen.
    Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des
    Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
    Nach der Fusion am 1.1.2011 tritt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse
    als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle Rechte und Pflichten des
    abzuschließenden Vertrages ein.
    Nach den erfolgten Fusionsbeschlüssen befinden sich die Krankenkassen in
    internen Gesprächen zur Entwicklung einer Organisationsstruktur und zur
    Umsetzung der im Fusionsvertrag festgelegten Eckpunkte. In den nächsten
    Schritten gilt es, im Rahmen eines Fusionsprojektes die neue Aufbau- und
    Ablauforganisation zu definieren. Dabei sollen für die AOK PLUS  Die
    Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK  Die
    Gesundheitskasse in Hessen folgende Leistungen erbracht werden:
     Unterstützung des Projektbüros bei der Organisation und Durchführung des
    Projektmanagements,
     Beratung und Unterstützung der Teilprojekte und Arbeitsgruppen bei der
    Umsetzung der geplanten Projektarbeit bis hin zur Linienüberführung
    einschließlich einer zielführenden Moderation der Projektbeteiligten und
    neuen Führungskräfte zu Fusionssachverhalten, insbesondere in
    regelungsbedürftigen, kritischen Situationen,
     Begleitung des Vorstandes und der beteiligten Projektverantwortlichen
    bei der Identifizierung kritischer Prozesse sowie bei der Sicherstellung
    einer erfolgreichen Migration mit dem Ziel einer reibungslosen
    Betriebsfähigkeit sowie einer uneingeschränkten Funktions- und
    Leistungsfähigkeit des neuen Unternehmens,
     Beratung und Unterstützung des Managements bei der Lösung möglicher
    Konflikte zwischen den Projektbeteiligten,
     Weiterleitung der Konflikte, einschließlich möglicher Lösungsansätze, zu
    den Entscheidern (Vorstand, Gremien).
    Die Beratungsleistung ist im Zeitraum vom 2.11.2010 bis längstens
    31.12.2010 zu erbringen. Der Auftragnehmer soll für die Beratungsleistung
    ein Kostenangebot unter Berücksichtigung einer vorgegebenen Anzahl
    Beratertage pro eingesetztem Beratungsteamleiter plus Beratern abgeben.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    79410000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.2)  Optionen
    Nein
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 2.11.2010. Ende: 31.12.2010
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Gesamtschuldnerische Haftung;
    Bewerber haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Nein
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind Eigenerklärungen folgenden
    Inhalts:
    (1) dass keinerlei Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen,
    (2) dass Mitarbeiter/innen sozialversichert sind und keinerlei
    Beitragsrückstände bestehen,
    (3) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem
    Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6
    lit. a)  g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist sowie:
    (4) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) 
    e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft.
    (B) Allgemeine Hinweise:
    Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber
    am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen.
    Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der
    Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, und sie haben einen
    Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der
    Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggeberinnen vertritt.
    Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise
    einzeln in Form einer Eigenerklärung entsprechend zu erbringen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind:
    (1) gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein
    einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen
    Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Versicherung von
    Vermögensschäden. Ausstelldatum NICHT VOR dem 1.1.2008;
    (2) Darstellung des Gesamtumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
    Hinweis: Die Auftraggeberinnen betrachten nur solche Unternehmen als
    grundsätzlich hinreichend leistungsfähig, welche insgesamt wenigstens 1
    500 000 EUR im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (zusammen) umgesetzt
    haben.
    (B) Allgemeine Hinweise zu (A) (1)  (2): a) Für jedes Mitglied einer
    Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    (1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von
    gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (folgend GKV) und insbesondere in
    einem Großteil der Unternehmensbereiche (v. a. Leistungen, Einnahmen,
    Vertrieb), um dem im Rahmen des Vereinigungsprozesses wechselndem Fokus
    der Unterstützung effektiv Rechnung tragen zu können, solange es in
    vertretbarem Zusammenhang mit den hiergenannten Inhalten steht, unter
    Angabe von:
    a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung genügt),
    b) Ansprechpartner(in) (freiwillig);
    c) Konkreter Darlegung des Auftragsgegenstandes mit Angabe der
    Unternehmensbereiche, in denen die Beratung statt fand,
    d) Des Rechnungswertes und/oder der Anzahl der Beratertage und,
    e) Der Größe des eingesetzten Projektteams.
    Allgemein zu (1): Dabei müssen mindestens 2 (zwei) relevante Großprojekte
    (>250 000 EUR brutto Volumen), die eine entsprechende Vernetzung von
    Themenstellungen der GKV aufweisen, angegeben werden. Zusätzlich muss
    mindestens 1 (ein) relevantes Großprojekt (> 250 000 EUR) zum Thema
    Fusionsmanagement (allgemein) angegeben werden.
    (2) Nachweis der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der
    Projektleiters/Projektleiterin, welche(r) für den Auftrag vorgesehen ist
    (Vorlage von Universitätsabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis -
    jeweils in Kopie - und Darstellung des beruflichen Werdegangs);
    (3) Nachweis der beruflichen Befähigungen des Personals, welches für die
    Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
    Ja
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
    Die Wahl des beschleunigten Verfahrens basiert auf der Gemeinsamen
    Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009
    sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 (Hessen) vom 18.3.2009.
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1.
    Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(1) = 60 %;
    2. Berufliche Befähigung und Referenzen Leiter/Leiterin des Beraterteams =
    20 %;
    3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 10 %;
    4. Gesamtumsatz = 10 %.
    Zur Bewertung: pro 10 Prozentpunkte wird ein Punkt vergeben. Es können
    auch halbe Punkte vergeben werden.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote Nein
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    39/2010
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    14.9.2010 - 10:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Die Fristen im Rahmen dieser Ausschreibung basieren auf der gemeinsamen
    Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009
    sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 vom 18.3.2009 (Hessen).
    Unmittelbar nach Eingang der Angebote der ausgewählten Bewerber finden
    voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche die Präsentationen der Angebote
    mit anschließendem Verhandlungsgespräch statt.
    Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen und die AOK PLUS - Die
    Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigen, zum 1.1.2011 zur
    AOK PLUS - Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Die AOK PLUS - Die
    Gesundheitskasse tritt als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle
    Rechte und Pflichten des abzuschließenden Vertrages ein.
    Die Auftraggeberinnen können den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen
    Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, den
    Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
    nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum
    31.12.2011 zu beauftragen.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
    Braustraße 2
    04107 Leipzig
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Vergabekammer@ldl.sachsen.de
    Tel. +49 341977-1042
    Fax +49 341977-1049
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
    Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3
    Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
    Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
    vergangen sind.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    2.9.2010
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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