Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - D-Erfurt
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 263630-2010 (ID: 2010090404103907789)
Veröffentlicht: 04.09.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
AOK Hessen - Die Gesundheitskasse, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen, Kontakt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
Augustinerstraße 38
z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
99084 Erfurt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 361657480067
Fax +49 1802471002116
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.aokplus-online.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Ja
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Unternehmensberatung Fusion AOK PLUS - AOK Hessen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 11
Hauptort der Dienstleistung Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten
Sachsen und Thüringen, Bundesland Hessen.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung der
AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und der
AOK
Die Gesundheitskasse in Hessen bei der Organisation und Durchführung von
Projektmanagementaufgaben im Rahmen der Fusion der AOK PLUS und der AOK
Hessen.
Die AOK PLUS und die AOK Hessen haben beschlossen, zum 1.1.2011 zur neuen
AOK PLUS Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Sitz der neuen Kasse
wird Dresden sein. Ziel der Fusionsentscheidung der AOK PLUS und der AOK
Hessen ist es, die Marktposition der beiden Kassen auszubauen, und dabei
die gute wirtschaftliche Position, die Versorgungsqualität für die
Versicherten sowie die organisatorische Stabilität weiter zu festigen.
Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach der Fusion am 1.1.2011 tritt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse
als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle Rechte und Pflichten des
abzuschließenden Vertrages ein.
Nach den erfolgten Fusionsbeschlüssen befinden sich die Krankenkassen in
internen Gesprächen zur Entwicklung einer Organisationsstruktur und zur
Umsetzung der im Fusionsvertrag festgelegten Eckpunkte. In den nächsten
Schritten gilt es, im Rahmen eines Fusionsprojektes die neue Aufbau- und
Ablauforganisation zu definieren. Dabei sollen für die AOK PLUS Die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Die
Gesundheitskasse in Hessen folgende Leistungen erbracht werden:
Unterstützung des Projektbüros bei der Organisation und Durchführung des
Projektmanagements,
Beratung und Unterstützung der Teilprojekte und Arbeitsgruppen bei der
Umsetzung der geplanten Projektarbeit bis hin zur Linienüberführung
einschließlich einer zielführenden Moderation der Projektbeteiligten und
neuen Führungskräfte zu Fusionssachverhalten, insbesondere in
regelungsbedürftigen, kritischen Situationen,
Begleitung des Vorstandes und der beteiligten Projektverantwortlichen
bei der Identifizierung kritischer Prozesse sowie bei der Sicherstellung
einer erfolgreichen Migration mit dem Ziel einer reibungslosen
Betriebsfähigkeit sowie einer uneingeschränkten Funktions- und
Leistungsfähigkeit des neuen Unternehmens,
Beratung und Unterstützung des Managements bei der Lösung möglicher
Konflikte zwischen den Projektbeteiligten,
Weiterleitung der Konflikte, einschließlich möglicher Lösungsansätze, zu
den Entscheidern (Vorstand, Gremien).
Die Beratungsleistung ist im Zeitraum vom 2.11.2010 bis längstens
31.12.2010 zu erbringen. Der Auftragnehmer soll für die Beratungsleistung
ein Kostenangebot unter Berücksichtigung einer vorgegebenen Anzahl
Beratertage pro eingesetztem Beratungsteamleiter plus Beratern abgeben.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79410000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 2.11.2010. Ende: 31.12.2010
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerische Haftung;
Bewerber haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind Eigenerklärungen folgenden
Inhalts:
(1) dass keinerlei Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen,
(2) dass Mitarbeiter/innen sozialversichert sind und keinerlei
Beitragsrückstände bestehen,
(3) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6
lit. a) g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist sowie:
(4) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a)
e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft.
(B) Allgemeine Hinweise:
Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber
am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen.
Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der
Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, und sie haben einen
Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggeberinnen vertritt.
Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise
einzeln in Form einer Eigenerklärung entsprechend zu erbringen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind:
(1) gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein
einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Versicherung von
Vermögensschäden. Ausstelldatum NICHT VOR dem 1.1.2008;
(2) Darstellung des Gesamtumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis: Die Auftraggeberinnen betrachten nur solche Unternehmen als
grundsätzlich hinreichend leistungsfähig, welche insgesamt wenigstens 1
500 000 EUR im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (zusammen) umgesetzt
haben.
(B) Allgemeine Hinweise zu (A) (1) (2): a) Für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
(1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von
gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (folgend GKV) und insbesondere in
einem Großteil der Unternehmensbereiche (v. a. Leistungen, Einnahmen,
Vertrieb), um dem im Rahmen des Vereinigungsprozesses wechselndem Fokus
der Unterstützung effektiv Rechnung tragen zu können, solange es in
vertretbarem Zusammenhang mit den hiergenannten Inhalten steht, unter
Angabe von:
a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung genügt),
b) Ansprechpartner(in) (freiwillig);
c) Konkreter Darlegung des Auftragsgegenstandes mit Angabe der
Unternehmensbereiche, in denen die Beratung statt fand,
d) Des Rechnungswertes und/oder der Anzahl der Beratertage und,
e) Der Größe des eingesetzten Projektteams.
Allgemein zu (1): Dabei müssen mindestens 2 (zwei) relevante Großprojekte
(>250 000 EUR brutto Volumen), die eine entsprechende Vernetzung von
Themenstellungen der GKV aufweisen, angegeben werden. Zusätzlich muss
mindestens 1 (ein) relevantes Großprojekt (> 250 000 EUR) zum Thema
Fusionsmanagement (allgemein) angegeben werden.
(2) Nachweis der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der
Projektleiters/Projektleiterin, welche(r) für den Auftrag vorgesehen ist
(Vorlage von Universitätsabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis -
jeweils in Kopie - und Darstellung des beruflichen Werdegangs);
(3) Nachweis der beruflichen Befähigungen des Personals, welches für die
Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Die Wahl des beschleunigten Verfahrens basiert auf der Gemeinsamen
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009
sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 (Hessen) vom 18.3.2009.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1.
Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(1) = 60 %;
2. Berufliche Befähigung und Referenzen Leiter/Leiterin des Beraterteams =
20 %;
3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 10 %;
4. Gesamtumsatz = 10 %.
Zur Bewertung: pro 10 Prozentpunkte wird ein Punkt vergeben. Es können
auch halbe Punkte vergeben werden.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
39/2010
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
14.9.2010 - 10:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Fristen im Rahmen dieser Ausschreibung basieren auf der gemeinsamen
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009
sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 vom 18.3.2009 (Hessen).
Unmittelbar nach Eingang der Angebote der ausgewählten Bewerber finden
voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche die Präsentationen der Angebote
mit anschließendem Verhandlungsgespräch statt.
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen und die AOK PLUS - Die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigen, zum 1.1.2011 zur
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Die AOK PLUS - Die
Gesundheitskasse tritt als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle
Rechte und Pflichten des abzuschließenden Vertrages ein.
Die Auftraggeberinnen können den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen
Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, den
Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum
31.12.2011 zu beauftragen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
DEUTSCHLAND
E-Mail: Vergabekammer@ldl.sachsen.de
Tel. +49 341977-1042
Fax +49 341977-1049
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3
Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
2.9.2010
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de