Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - D-Erfurt Unternehmens- und Managementberatung Dokument Nr...: 263630-2010 (ID: 2010090404103907789) Veröffentlicht: 04.09.2010 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) AOK Hessen - Die Gesundheitskasse, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Kontakt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle Augustinerstraße 38 z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe 99084 Erfurt DEUTSCHLAND Tel. +49 361657480067 Fax +49 1802471002116 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.aokplus-online.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Einrichtung des öffentlichen Rechts Gesundheit Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Ja ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Unternehmensberatung Fusion AOK PLUS - AOK Hessen. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 11 Hauptort der Dienstleistung Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, Bundesland Hessen. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und der AOK Die Gesundheitskasse in Hessen bei der Organisation und Durchführung von Projektmanagementaufgaben im Rahmen der Fusion der AOK PLUS und der AOK Hessen. Die AOK PLUS und die AOK Hessen haben beschlossen, zum 1.1.2011 zur neuen AOK PLUS Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Sitz der neuen Kasse wird Dresden sein. Ziel der Fusionsentscheidung der AOK PLUS und der AOK Hessen ist es, die Marktposition der beiden Kassen auszubauen, und dabei die gute wirtschaftliche Position, die Versorgungsqualität für die Versicherten sowie die organisatorische Stabilität weiter zu festigen. Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach der Fusion am 1.1.2011 tritt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle Rechte und Pflichten des abzuschließenden Vertrages ein. Nach den erfolgten Fusionsbeschlüssen befinden sich die Krankenkassen in internen Gesprächen zur Entwicklung einer Organisationsstruktur und zur Umsetzung der im Fusionsvertrag festgelegten Eckpunkte. In den nächsten Schritten gilt es, im Rahmen eines Fusionsprojektes die neue Aufbau- und Ablauforganisation zu definieren. Dabei sollen für die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Die Gesundheitskasse in Hessen folgende Leistungen erbracht werden: Unterstützung des Projektbüros bei der Organisation und Durchführung des Projektmanagements, Beratung und Unterstützung der Teilprojekte und Arbeitsgruppen bei der Umsetzung der geplanten Projektarbeit bis hin zur Linienüberführung einschließlich einer zielführenden Moderation der Projektbeteiligten und neuen Führungskräfte zu Fusionssachverhalten, insbesondere in regelungsbedürftigen, kritischen Situationen, Begleitung des Vorstandes und der beteiligten Projektverantwortlichen bei der Identifizierung kritischer Prozesse sowie bei der Sicherstellung einer erfolgreichen Migration mit dem Ziel einer reibungslosen Betriebsfähigkeit sowie einer uneingeschränkten Funktions- und Leistungsfähigkeit des neuen Unternehmens, Beratung und Unterstützung des Managements bei der Lösung möglicher Konflikte zwischen den Projektbeteiligten, Weiterleitung der Konflikte, einschließlich möglicher Lösungsansätze, zu den Entscheidern (Vorstand, Gremien). Die Beratungsleistung ist im Zeitraum vom 2.11.2010 bis längstens 31.12.2010 zu erbringen. Der Auftragnehmer soll für die Beratungsleistung ein Kostenangebot unter Berücksichtigung einer vorgegebenen Anzahl Beratertage pro eingesetztem Beratungsteamleiter plus Beratern abgeben. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 79410000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen Nein II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Beginn: 2.11.2010. Ende: 31.12.2010 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerische Haftung; Bewerber haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind Eigenerklärungen folgenden Inhalts: (1) dass keinerlei Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen, (2) dass Mitarbeiter/innen sozialversichert sind und keinerlei Beitragsrückstände bestehen, (3) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist sowie: (4) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft. (B) Allgemeine Hinweise: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, und sie haben einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggeberinnen vertritt. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln in Form einer Eigenerklärung entsprechend zu erbringen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (A) Einzureichen sind: (1) gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Versicherung von Vermögensschäden. Ausstelldatum NICHT VOR dem 1.1.2008; (2) Darstellung des Gesamtumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die Auftraggeberinnen betrachten nur solche Unternehmen als grundsätzlich hinreichend leistungsfähig, welche insgesamt wenigstens 1 500 000 EUR im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (zusammen) umgesetzt haben. (B) Allgemeine Hinweise zu (A) (1) (2): a) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (folgend GKV) und insbesondere in einem Großteil der Unternehmensbereiche (v. a. Leistungen, Einnahmen, Vertrieb), um dem im Rahmen des Vereinigungsprozesses wechselndem Fokus der Unterstützung effektiv Rechnung tragen zu können, solange es in vertretbarem Zusammenhang mit den hiergenannten Inhalten steht, unter Angabe von: a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung genügt), b) Ansprechpartner(in) (freiwillig); c) Konkreter Darlegung des Auftragsgegenstandes mit Angabe der Unternehmensbereiche, in denen die Beratung statt fand, d) Des Rechnungswertes und/oder der Anzahl der Beratertage und, e) Der Größe des eingesetzten Projektteams. Allgemein zu (1): Dabei müssen mindestens 2 (zwei) relevante Großprojekte (>250 000 EUR brutto Volumen), die eine entsprechende Vernetzung von Themenstellungen der GKV aufweisen, angegeben werden. Zusätzlich muss mindestens 1 (ein) relevantes Großprojekt (> 250 000 EUR) zum Thema Fusionsmanagement (allgemein) angegeben werden. (2) Nachweis der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche(r) für den Auftrag vorgesehen ist (Vorlage von Universitätsabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis - jeweils in Kopie - und Darstellung des beruflichen Werdegangs); (3) Nachweis der beruflichen Befähigungen des Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Beschleunigtes Verhandlungsverfahren Die Wahl des beschleunigten Verfahrens basiert auf der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009 sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 (Hessen) vom 18.3.2009. IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(1) = 60 %; 2. Berufliche Befähigung und Referenzen Leiter/Leiterin des Beraterteams = 20 %; 3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 10 %; 4. Gesamtumsatz = 10 %. Zur Bewertung: pro 10 Prozentpunkte wird ein Punkt vergeben. Es können auch halbe Punkte vergeben werden. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 39/2010 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 14.9.2010 - 10:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Die Fristen im Rahmen dieser Ausschreibung basieren auf der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien vom 13.2.2009 sowie dem Vergabebeschleunigungserlass 2009 vom 18.3.2009 (Hessen). Unmittelbar nach Eingang der Angebote der ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche die Präsentationen der Angebote mit anschließendem Verhandlungsgespräch statt. Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen und die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigen, zum 1.1.2011 zur AOK PLUS - Die Gesundheitskasse zu fusionieren. Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse tritt als Rechtsnachfolgerin der beiden Kassen in alle Rechte und Pflichten des abzuschließenden Vertrages ein. Die Auftraggeberinnen können den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2011 zu beauftragen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig DEUTSCHLAND E-Mail: Vergabekammer@ldl.sachsen.de Tel. +49 341977-1042 Fax +49 341977-1049 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.9.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de