Ausschreibung: Haltestellenkataster für den Großraum Braunschweig - Folgeerhebungen - DE-Braunschweig Datenerhebung und -zusammentragung Dokument Nr...: 902845-2024 (ID: 2024032808205473753) Veröffentlicht: 28.03.2024 * Haltestellenkataster für den Großraum Braunschweig - Folgeerhebungen 1. Auftraggeber Regionalverband Großraum Braunschweig Frankfurter Straße 2 38122 Braunschweig 2. Auskünfte Auskünfte werden über das Portal daisi erteilt. 3. Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. 4. Vertraulichkeit Alle Unterlagen und Informationen sind von den Bietern vertraulich zu behandeln. 5. Kostenerstattung Eine Kostenerstattung oder pauschale Entschädigung für die Angebotsabgabe wird nicht gewährt. 6. Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Seite 3 von 16 II. Gegenstand der Vergabe Ziele des Haltestellenkatasters Im Haltestellenkataster soll insbesondere der Stand des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen dokumentiert werden. Es dient als Grundlage für die Planung des u. a. im Personenbeförderungsgesetz geforderten barrierefreien Ausbaus des ÖPNV und soll eine Prioritätenreihung der erforderlichen Umbaumaßnahmen ermöglichen. In Niedersachsen soll es zukünftig eine landesweite Plattform geben, in der alle Haltestelleninformationen abrufbar sind, die Entwicklung dieser Plattform ist bereits weit vorangeschritten. Die im Gebiet des Regionalverbands erhobenen Daten von Haltestellen fließen in das landesweite Haltestellenkataster ein. Das Haltestellenkataster soll in die gängigen Fahrgastinformationssysteme und insbesondere in die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds Braunschweig GmbH (VRB) integriert werden, mit dem Ziel der Beauskunftung barrierefreier Routen. Allgemeines zur Historie des Haltestellekatasters im Großraum Braunschweig Für das Gebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wurde im Jahr 2019 eine Erhebung aller rund 5.900 Haltestellen durchgeführt. Hierfür wurde eine Vollerhebung Anfang 2019 ausgeschrieben und an einen geeigneten Dienstleister bezuschlagt. Im Fokus stand die Erhebung von Attributen zur Barrierefreiheit, also z. B. das Vorhandensein taktiler Leitelemente, die Messung der Bordhöhe, etc. Grundlage war die Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster (s. Anl. 7; hier rein informativ), die für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitet und im Juli 2017 veröffentlicht wurde. Die im Jahr 2019 erhobenen Daten wurden vom Regionalverband für ein eigenes Haltestellenkataster aufbereitet. Seit dem Jahr 2020 wurden jährlich in bis zu zwei Erhebungszeiträumen solche Haltestellen neu erhoben, die zwischen den einzelnen Erhebungszeiträumen neu- oder barrierefrei umgebaut wurden. Künftig soll es nur noch einen Erhebungszeitraum pro Jahr geben, der vsl. im August eines jeden Jahres beginnt. Da das Vertragsverhältnis mit dem bestehenden Dienstleister endet, der Um- oder Neubau von Haltestellen aber weitergeht, strebt der Regionalverband mit dieser Vergabe eine Folgebeschaffung der unten ausgeführten Leistungen an, um das Haltestellenkataster auf einem aktuellen Stand zu halten. Zu vergebende Leistungen Die Leistungserbringung erstreckt sich über den Zeitraum von Frühjahr 2024 bis Ende 2027, der Vertrag soll also über einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen werden. Zusätzlich behält sich der Regionalverband vor, die Leistung optional für weitere zwei Jahre zu beauftragen (Jahre 2028 und 2029). Seite 4 von 16 Konkret vom Bieter zu erbringende Leistungen sind in folgenden zwei Arbeitspaketen abgebildet, die nachstehend erläutert werden: A) Vor Ort-Erhebung haltestellen-bezogener Daten B) Aufbereitung und Prüfung haltestellen-bezogener Daten sowie Übergabe A) Vor Ort-Erhebung haltestellen-bezogener Daten Der Auftraggeber (AG) übergibt dem Auftragnehmer (AN) in digitaler Form zu vereinbarten Stichtagen eine Liste der zu erhebenden Haltestellen auf Basis der zentralen Haltestellen-ID (DHID) mit Haltestellennamen, Ortsnamen und Koordinaten (Längengrad, Breitengrad). Zusätzlich erhält der AN vom AG eine GIS-Karte mit den zu erhebenden Haltestellen, was im Feld das Vertauschen der Steige verhindern und das Auffinden der richtigen Steige erleichtern soll. Der Ist-Zustand der aufgelisteten Haltestellen im Gebiet des Regionalverbands wird vom AN erfasst. In Abstimmung mit dem AG gibt es jährlich einen Erhebungszeitraum, vsl. beginnend im August. Der AN erläutert im Angebot sein technisches und organisatorisches Konzept zur Erhebung und Dokumentation der haltestellen-bezogenen Informationen. Hierzu gehört insbesondere die Frage, wie die Daten erhoben werden (z. B. über ein Tablet mit entsprechender App, Laptop mit Tabellenkalkulationssoftware), wie die Schulung des Erhebungspersonals erfolgt und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgen. Bis spätestens acht Wochen vor Erhebungsbeginn legt der AN dem AG die Schulungsunterlagen für das Erhebungspersonal zur Prüfung vor. Darin sind die zu erfassenden Merkmale, Messvorschriften, allgemeine Verhaltensweisen und Anweisungen zur Fotodokumentation der Haltestellenmasten enthalten. Die Schulungsunterlage beinhaltet Fotos zu den zu erfassenden Merkmalen und Merkmalsausprägungen der Erfassung. Der AN übernimmt etwaige Anmerkungen des AG in die Schulungsunterlagen und legt dem AG diese bis vier Wochen vor Erhebungsbeginn erneut vor. Alle zu erhebenden Attribute sind in Anl. 1 zusammengeführt. Zusätzlich sind jeweils Fotos der Haltestelle bzw. des Umfeldes aufzunehmen (s. u.). Gemeinsam mit dem AG findet vor der Ersterhebung im Feld im Jahr 2024 mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf eine Probeerhebung zum Nachweis der Qualität und der Datenkonsistenz statt. Die Erfassung der haltestellen-bezogenen Informationen ist jeweils bis spätestens zum 15.10. eines Jahres abzuschließen, da Laub und Schnee im Haltestellen- und Zugangsbereich die Aussagekraft der Fotos mindern würden. Anforderungen an Fotos Für die Aufnahme der Fotos gelten u.a. folgende Anforderungen: - es sind Farbfotos aufzunehmen - georeferenzierte Aufnahme, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten Seite 5 von 16 - Aufnahme bei ausreichendem Tageslicht, d. h. die Erhebung erfolgt tagsüber - Überbelichtungen und Gegenlicht vermeiden - Aufnahme im Querformat - Bildauflösung: mind. 2592 x 1944 Pixel (5 MP) - keine Aufnahme eines möglichen weiteren Erhebungspersonals auf den Fotos - keine Aufnahme des technischen und sonstigen Equipments des Erhebungspersonals - möglichst keine Aufnahme vorbeifahrender Fahrzeuge (Fahrräder, Autos, ) und vorbeigehender Passanten - möglichst die Aufnahme von Gesichtern, Personen und Kfz-Kennzeichen vermeiden - möglichst die Aufnahme des Fotografen als Spiegeleffekt auf reflektierenden Glasflächen vermeiden, d. h. zur deren Vermeidung geeignete Maßnahmen ergreifen Pro Haltestellenmast sind max. 20 Fotos aufzunehmen, um alle erhobenen Attribute zu dokumentieren. In Ausnahmefällen kann hiervon nach vorheriger Absprache mit dem AG abgewichen werden, etwa wenn es sich um Betriebsanlagen von Unternehmen handelt. Eine Liste der fotodokumentarisch aufzunehmenden Attribute und die Anzahl der Fotos findet sich in Anl. 1. Nutzung der deutschlandweiten Haltestellen-ID Im Rahmen des Projektes DELFIplus wird ein deutschlandweites zentrales Haltestellenverzeichnis aufgebaut, in welches die Stammdaten zu einer Haltestelle für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlicht wird hier auch die deutschlandweite Haltestellen-ID (DHID), worüber eine eindeutige Identifizierung von Haltestellen, Bereichen und deren Masten sichergestellt wird. Die DHID ist die Basis für den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen EDV-Systemen. Im Haltestellenkataster für den Großraum Braunschweig bzw. für das Land Niedersachsen ist die DHID durch den AN entsprechend der VDV-Schrift 432 umzusetzen. B) Aufbereitung, Prüfung, Übergabe der Daten an den AG Sämtliche erhobenen haltestellen-bezogenen Informationen sind vom AN auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Konsistenz zu prüfen. Die erhobenen Daten werden vom AN in einer Datenbank zusammengetragen und für weitere Auswertungen nutzbar gemacht. Über geeignete Schnittstellen wird der Datenaustausch mit anderen EDV-Systemen ermöglicht. Wesentlich ist die Verwendung der DHID (s. o.) sowie die Erfassung der jeweiligen Geokoordinaten vor Ort. Die Daten werden vom AN im folgenden Format geliefert: csv-Dateien (Semikolon als Trennzeichen). Die Dateien sind eindeutig und entsprechend den Vorgaben des AG zu bezeichnen. Zudem sind die exakten Spaltenbezeichnungen in den Dateien und weitere Formatvorgaben einzuhalten (s. Anl. 1). Seite 6 von 16 Die csv-Dateien schickt der AN per E-Mail an den AG oder stellt sie über einen Cloud-Dienst zur Verfügung. Die Foto-Dateien lädt der AN auf einen Austauschserver des AG hoch. Die Datenprüfungen des AN umfassen insbesondere: - Abgleich der visuellen Informationen auf den Fotos mit den erfassten Daten - Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der erfassten Daten - Vollständigkeit der übergebenen Dateien und Spalten - Kodierung der Werte entsprechend den vorgegebenen Kodierlisten - Sicherstellung der korrekten Übergabe der Koordinaten gemäß Formatvorgaben des AG (WGS 84-Format) - Die Vor-Ort erfassten Geokoordinaten sind mit den vom AG bereitgestellten Koordinaten zu vergleichen (ggf. auch unter Verwendung von digitalem Kartenmaterial). Weichen den beiden Koordinatenpaare um mehr als 100 Meter voneinander ab, dokumentiert der AN das Prüfergebnis textlich in einer csv-Datei (vgl. Anl. 1). - Prüfung auf Verwechslung von erhobenen Daten (z.B. Verwechslung der Felder Anzahl Fahrradparkplätze und Anzahl gesichert abgestellter Fahrräder) - Prüfung auf unstimmige oder nicht plausible Messwerte (z.B. Rampenlänge = 1 cm) - Prüfung, ob Anzahl behindertengerechter WCs > Anzahl WCs gesamt - Sofern Abweichungen zwischen den im Feld erhobenen Haltestellennamen und den vom AG bereitgestellten Haltestellen bestehen, wird dies in einer csv-Datei (vgl. Anl. 1) dokumentiert. - Einhaltung der untenstehenden Konventionen für die Benennung von Dateien und Ordnern Alle erhobenen Informationen werden dem AG in digitaler Form jährlich bis spätestens zum 15.12. übergeben. Weitere Anforderungen an das Angebot: Anforderungen an die Bieter bzw. Eignung Es kommen nur Angebote für den Zuschlag in Betracht, deren Bieter gem. 31 Abs. 1 UVgO die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht in entsprechender Anwendung der 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sind. Angebote von Unternehmen, die die folgenden Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gemäß 42 Abs. 1 UVgO ausgeschlossen: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (s. Anlage 9 - Eigenerklärung UVgO) Seite 7 von 16 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit o Vorlage von Bilanzen der letzten drei Jahre o Vorlage der Umsätze innerhalb vergleichbarer Projekte in den letzten drei Jahren (s. Anlage 9 - Eigenerklärung UVgO) - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit o Vorlage einer Referenzliste mit mind. einem früher ausgeführten und vollständig abgeschlossenen Dienstleistungsauftrag vergleichbarer Art aus den letzten fünf Jahren. Die Aufstellung soll Auskunft geben über den Inhalt des Auftrags, den Auftragswert, den Durchführungszeitraum sowie den Referenzgeber. Hierfür ist die Anl. 11 vom Bieter auszufüllen. o Angaben zur Anzahl und Qualifikation der seitens des Auftragnehmers für die inhaltliche Projektbearbeitung zur Verfügung stehenden Personen. Es soll erkennbar sein, über welche berufliche Ausbildung das eingesetzte Personal verfügt, welche Erfahrungen hinsichtlich der geforderten Leistungen vorliegen. Neben der Eigenerklärung des Bieters UVgO (Anl. 9) ist auch die Eigenerklärung des Bieters bzgl. Tariftreue- und Mindestlohn (Anl. 10) auszufüllen. Zeitplan Der Bieter legt in seinem Angebot exemplarisch einen Zeitplan für seine zu erbringenden Leistungen dar. Es werden hierzu folgende Annahmen getroffen: ein Erhebungszeitraum (August-September) jeweils 200 Haltestellen Der exemplarische Zeitplan soll die einzelnen Arbeitsschritte darlegen, hierzu gehören etwa: Personalgewinnung (sofern nicht bereits eingestellt), Vorplanung, Erhebung, Datenprüfung und -übergabe. Vergütung Die Vergütung ergibt sich aus den Angaben des Bieters in Anl. 3 (Honorartabelle; Tabellenblatt Arbeitspakete), also aus einem jährlichen Pauschalpreis für die Vor- und Nachbereitung sowie aus einem Arbeitspreis für die Erhebungen im Feld. In Anl. 3 trägt der Bieter seine Angaben ein, die bei Vertragsabschluss zur Anwendung kämen. Zur Vergütung herangezogen werden die Pauschalsumme für die Pos. 1.10 und 1.60 (Spalte E) sowie die Arbeitspreise der Spalte F in Anl. 3 (Tabellenblatt Arbeitspakete), wobei diese mit der tatsächlich erhobenen Anzahl von Haltestellenmasten multipliziert wird (abhängig von Preisstufe und Tarifzone). Es erfolgt demgemäß für die Pos. 1.20 bis 1.51 eine Abrechnung nach erfolgtem Aufwand. Seite 8 von 16 In allen vom Bieter in Anl. 3 (Tabellenblatt Arbeitspakete) anzugebenden Preisen sind sämtliche Neben- sowie Reisekosten zu inkludieren. Untenstehende Angaben zur Preisgleitung finden Berücksichtigung. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Zahlung des in Anl. 3 vorgegebenen Mengengerüstes. Vielmehr ergibt sich der Arbeitspreis aus der Anzahl der tatsächlich erhobenen Haltestellenmasten pro Jahr. Die Details zur Wertung des Angebotspreises ergeben sich durch die Ausführungen in Kap. III) 3.2. Preisgleitung / Dynamisierung Die Preisgleitung bzw. Dynamisierung erfolgt auf Grundlage des Angebotspreises des ersten Erhebungsjahres 2024 durch den vom Statistischen Bundesamt berechneten Index der Arbeitskosten insgesamt im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich nach Jahren https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/ArbeitskostenLohnnebenkosten/Tabellen/arbeitskostenindex-jahre.html Eine Anpassung erfasst jedoch nur den angegebenen Anteil der Lohn- und Lohnnebenkosten am Gesamtpreis. Der Bieter gibt in Anl. 3 (Tabellenblatt Arbeitspakte) im Feld D20 den prozentuellen Anteil der Lohn- und Lohnnebenkosten an. Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Beginn der Leistungserbringung aus dem Vertrag, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung vom Auftragnehmer angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Angebotsformblatt Das in der Anl. 5 dieser Angebotsanfrage beigefügte Angebotsformblatt ist vom Bieter auszufüllen. Das Angebotsformblatt kann direkt in dem zur Verfügung gestellten Word-Dokument ausgefüllt werden. Vertrag Der vom Auftragnehmer mit dem Regionalverband zu schließende Vertrag ist als Anl. 2 beigefügt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. III. Struktur und Ablauf der Vergabe 1. Art der Vergabe Seite 9 von 16 Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf dem Wege einer Öffentlichen Ausschreibung nach 9 UVgO. 2. Verfahrensdurchführung Das Verfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform daisi (https://www.daisikomm.de/verfahren/D82165) durchgeführt. Sämtliche Kommunikation sowie die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich über diese Plattform. Hierfür ist eine kostenfreie Registrierung des Bieters erforderlich. Im Auftragsfall erfolgt der Zuschlag mit dem Vorbehalt des Nachweises einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 für Personen- und Sachschäden. 3. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes 3.1 Vergabekriterien Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach Maßgabe folgender Zuschlagskriterien: 1. Gesamtpreis Gewichtung mit 80 % 2. Qualität der Projektmitarbeitenden Gewichtung mit 20 % 3.2 Angebotsauswertung Die Bewertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit der höchsten Leistungspunktzahl (max. 5). Zuschlagskriterium Nr. 1 Gesamtpreis (max. 4 Leistungspunkte) Anzugeben sind: - die Einzelpreise, aufgeteilt nach den einzelnen Arbeitspaketen (also alle Pos. 1.10 bis 1.60) - die Kostensätze nach Stunden und Tagessätzen für zusätzliche Berateraufgaben Der Bieter trägt seine Preise in die Tabelle der Anl. 3 für das Jahr 2024 ein (Hinweis: Es sind drei Tabellenblätter auszufüllen.). Es wird der Gesamtpreis aller Arbeitspakete gewertet. Für die Wertung angesetzt werden (Rabatte werden hierin berücksichtigt): Pauschalpreise für Vor- und Nachbereitung (betrifft die Pos. 1.10 und 1.60) Arbeitspreis (inkl. Berücksichtigung von Rabatten) (betrifft die Pos. 1.20 bis 1.51) Seite 10 von 16 Hierbei gelten folgende Annahmen bzw. Anforderungen: Der Pauschalpreis bezieht sich auf die jährliche Vor- und Nachbereitung (Pos. 1.10 und 1.60). Darüber hinaus ergibt sich ein Arbeitspreis, der von der Anzahl der zu erhebenden Haltestellenmasten abhängig ist, es erfolgt also zusätzlich zum o. g. Pauschalpreis eine Abrechnung nach Stückzahl pro Jahr. Für die Berechnung des Arbeitspreises werden die vier Preisstufen des Tarifs des Verkehrsverbundes Braunschweig berücksichtigt; Ausgangspunkt ist jeweils die Tarifzone 40 (Braunschweig) (Erläuterungen s. Anl. 6 (VRB-Tarifflyer)) Ab der zweiten Haltestelle innerhalb einer Tarifzone kann vom Bieter ein Rabatt eingeräumt werden, der vom Bieter in seinem Angebot angegeben wird und in den wertungsrelevanten Angebotspreis einfließt. Der Rabatt ergibt sich dadurch, dass für die Erhebungen ab der zweiten Haltestelle innerhalb einer Tarifzone die Anreise für den Bieter deutlich geringer wird. Für die Wertung der Arbeitspreise (Pos. 1.20 bis 1.50) werden folgende Mengenangaben angesetzt: (Hinweis: Im Folgenden ist mit Erhebung die Erfassung eines Haltestellenmasts gemeint). - 1.20: Arbeitspreis für 1 Erhebung in Preisstufe 1 (erste Haltestelle in Tarifzone 40) - 1.21: Arbeitspreis für 9 Erhebungen in Preisstufe 1 (Tarifzone 40) (rabattierter Angebotspreis ab zweiter Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.30: Arbeitspreis für 8 Erhebungen in Preisstufe 2 (jeweils erste Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.31: Arbeitspreis für 32 Erhebungen in Preisstufe 2 (rabattierter Angebotspreis ab zweiter Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.40: Arbeitspreis für 15 Erhebungen in Preisstufe 3 (jeweils erste Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.41: Arbeitspreis für 35 Erhebungen in Preisstufe 3 (rabattierter Angebotspreis ab zweiter Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.50: Arbeitspreis für 24 Erhebungen in Preisstufe 4 (jeweils erste Haltestelle in einer Tarifzone) - 1.51: Arbeitspreis für 76 Erhebungen in Preisstufe 4 (rabattierter Angebotspreis ab zweiter Haltestelle in einer Tarifzone) Die hier angegebenen jeweiligen Anzahlen pro Preisstufe geben ungefähr die tatsächlichen Werte von 200 Erhebungen aus den Jahren 2020 bis 2023 wieder. Die Anzahl von 1, 8, 15 und 24 sind die Anzahl der Tarifzonen einer Preisstufe von Tarifzone 40 (Braunschweig) aus gesehen, es gibt also 8 Tarifzonen in Preisstufe 2, 15 Tarifzonen in Preisstufe 3 und 24 Tarifzonen in Preisstufe 4 (s. Anl. 6, VRB-Tarifflyer auf S. 12). Der Bieter kann davon ausgehen, dass bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2027 etwa 750 bis zu 1.000 Haltestellen zu erheben sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die tatsächliche Beauftragung in dieser Höhe. Für die Vergütung werden die Arbeitspreise pro Seite 11 von 16 Erhebung aus Spalte F der Anl. 3 (Tabellenblatt Arbeitspakte) herangezogen (s. o. unter dem Abschnitt Vergütung). Aufgrund der zu erwartenden geringen Preisunterschiede bei den Arbeitspreisen pro Erhebung wird für die Wertung der Arbeitspreise die Spalte D der Anl. 3 (Tabellenblatt Arbeitspakte) herangezogen. Hiermit wird der Potenzierung geringer Preisunterschiede pro Erhebung bei einer großen Anzahl von Erhebungen Rechnung getragen. Der Bieter gibt zusätzlich zu einem Pauschalangebot für die o. g. Arbeitspakete die jeweilig hinterlegten Stunden- und Tagessätze an. Diese kommen zur Anwendung, sofern auf Anforderung des Regionalverbandes zusätzliche, nicht in der Leistungsbeschreibung vorgesehene, aber im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand sehr ähnliche Leistungen kleineren Umfangs vom Bieter erbracht werden sollen (z. B. Fotodokumentation von SPNV-Stationen). Die zusätzlichen Leistungen werden nur nach Vorlage von entsprechenden Nachweisen vergütet. Die vom Bieter eingetragenen Preise gelten, vorbehaltlich der Preisgleitung /Dynamisierung (II. B), auch für die Beauftragung der Option auf eine weitere Zusammenarbeit über zwei Jahre, also die Jahre 2028 und 2029. Grundlage der Bewertung: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 Bewertungspunkte. Die Bewertungspunkte der übrigen Angebote werden ermittelt, indem der Niedrigstpreis mit 5 multipliziert wird und sodann durch den Preis des Bieters, dessen Bewertungspunktezahl errechnet werden soll, dividiert wird. Diese Bewertungspunktzahl wird mit 0,8 (Gewichtung) multipliziert, um die Leistungspunktzahl für den Gesamtpreis zu erhalten. Dieses Vorgehen entspricht folgender Formel: Leistungspunktzahl Bieter XY= ( Niedrigstpreis 5 Gesamtpreis Bieter XY) 0,8 Zuschlagskriterium Nr. 2 Qualität der Projektmitarbeitenden (max. 1 Leistungspunkt) Die Bewertung der Qualität der Projektmitarbeitenden erfolgt differenziert nach 2a) Projektleiter und 2b) stellvertretender Projektleiter. Dabei werden die Referenzen gewertet, durch die eine Bewertungspunktzahl von je höchstens 5 Punkten erreicht werden kann. Die Bewertungspunkte für den Projektleiter werden mit 80 % gewichtet, die des stellvertretenden Projektleiters mit 20 %. 2a) Projektleiter (max. 5 Bewertungspunkte) Es wird jeweils die Anzahl der Referenzen gewertet. 5 oder mehr vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 5 Punkte 4 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 4 Punkte 3 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 3 Punkte Seite 12 von 16 2 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 2 Punkte 1 vergleichbares Projekt in den letzten10 Jahren 1 Punkt Kein vergleichbares Projekt in den letzten 10 Jahren 0 Punkte Projektleitung Die Projektleitung darf aus höchstens einer Person bestehen. Vergleichbarkeit Unter einem vergleichbaren Projekt ist ein solches zu verstehen, das im Zusammenhang mit dem Aufbau oder der Pflege eines Haltestellenkatasters steht. Die Projektleitung muss diese Leistungen aktiv bearbeitet haben. Zeitraum Zulässig sind Referenzen aus den Jahren 2014 bis 2023; hierzu zählen auch noch laufende, nicht abgeschlossene Projekte. Als Referenz werden nur solche Leistungen anerkannt, die innerhalb der letzten 10 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, abgeschlossen oder begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden. Form Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils max. eine DIN A4-Seite) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Angabe des Auftraggebers mit Nennung der Postanschrift; 2. Angabe des Beginns und der (ggf. voraussichtlichen) Fertigstellung (Ausführungszeitraum); 3. Kurzbeschreibung der vom Projektleiter erbrachten Leistungen; 4. Angabe des Auftragsvolumens (Rechnungswert netto, gerundet auf volle EUR 10.000). 5. Optional: Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse 2b) Stellvertretende Projektleitung (max. 5 Bewertungspunkte) Es wird jeweils die Anzahl der Referenzen gewertet. 5 oder mehr vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 5 Punkte 4 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 4 Punkte 3 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 3 Punkte 2 vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren 2 Punkte 1 vergleichbares Projekt in den letzten 10 Jahren 1 Punkte Kein vergleichbares Projekt in den letzten 10 Jahren 0 Punkte Stellvertretende Projektleitung Die stellvertretende Projektleitung darf aus höchstens einer Person bestehen. Seite 13 von 16 Vergleichbarkeit Unter einem vergleichbaren Projekt ist ein solches zu verstehen, das im Zusammenhang mit dem Aufbau oder der Pflege eines Haltestellenkatasters steht. Die stellvertretende Projektleitung muss diese Leistungen aktiv bearbeitet haben. Zeitraum Zulässig sind Referenzen aus den Jahren 2014 bis 2023; hierzu zählen auch noch laufende, nicht abgeschlossene Projekte. Als Referenz werden nur solche Leistungen anerkannt, die innerhalb der letzten 10 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, abgeschlossen oder begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden. Form Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils max. eine DIN A4-Seite) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Angabe des Auftraggebers mit Nennung der Postanschrift; 2. Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum); 3. Kurzbeschreibung der vom Projektleiter erbrachten Leistungen; 4. Angabe des Auftragsvolumens (Rechnungswert netto, gerundet auf volle EUR 10.000). 5. Optional: Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse 2c) Ermittlung der Leistungspunktezahl für das Zuschlagskriterium Nr.2 Qualität der Projektleitenden Die erreichten Bewertungspunkte des Unterkriteriums 2a) werden mit der Gewichtung von 0,8 multipliziert, die des Unterkriteriums 2b) mit der Gewichtung von 0,2. Die sich daraus ergebenden Punktzahlen werden addiert und sodann mit der Gesamtgewichtung des Zuschlagskriteriums Nr. 2, 20 %, multipliziert, um die Leistungspunktzahl für die Qualität der Projektleitenden zu erhalten. Leistungspunktzahl Bieter XY = ((Punktezahl Kriterium 2a * 0,8) + (Punktezahl Kriterium 2b * 0,2)) * 0,2 3.3 Sonstiges Bei gleichem Gesamtergebnis (Leistungspunkte) entscheidet das Los, wobei zur Losziehung mit der Ausschreibung nicht befasste Mitarbeitende des Regionalverbandes herangezogen werden. Es werden je Bieter (mit dessen jeweiligen Namen) drei Loszettel erstellt, die verschlossen und vermischt in einen Losbehälter gelegt werden. Jeder der hinzugezogenen Mitarbeitenden wird je einen Loszettel ziehen. Wenn alle Lose gezogen sind, werden die Loszettel geöffnet und die Stimmen gezählt. Der Bieter, auf den die meisten Stimmen fallen, erhält den Zuschlag. Sollte eine gerade Anzahl an Angeboten das gleiche Ergebnis erzielen, werden drei Mitarbeitende zur Losziehung hinzugezogen. Seite 14 von 16 Sollte eine ungerade Anzahl an Angeboten das gleiche Ergebnis erzielen, werden zwei Mitarbeitende zur Losziehung hinzugezogen. Sollte im Anschluss an die Auszählung kein Bieter die meisten Stimmen erhalten haben, werden die Zettel der Bieter/des Bieters mit den wenigsten Stimmen aussortiert und das Losverfahren wird mit den Gleichplatzierten wiederholt. Bei der Wiederholung wird weiterhin darauf geachtet, dass bei einer geraden Anzahl an Gleichplatzierten drei Mitarbeitende und bei einer ungeraden Anzahl an Gleichplatzierten zwei Mitarbeitende hinzugezogen werden. Der Auftraggeber wird die nicht berücksichtigten Bieter informieren. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich bis Ende Mai 2024 erfolgen. IV. Weitere Hinweise zum Verfahren 1. Angebotsfrist Die Fristen sind dem Portal daisi zu entnehmen. 2. Fragen zum Vergabeverfahren und zur Angebotsabgabe Fragen zum Vergabeverfahren werden über das Portal daisi abgewickelt. Die Fragen können bis zum 18.04.2024 um 10:00 Uhr (MEZ) gestellt werden. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Angebotsrelevante Fragen der Bieter und die Auskünfte des Auftraggebers werden allen angeschriebenen Bietern mittels eines Fragen-Antworten-Katalogs in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, auch wenn sie auf die Anfrage nur eines Bieters zurückgehen. Der Auftraggeber wird eingehende Fragen bis zum 16.04.2024 (10 Uhr (MESZ)) beantworten. 3. Verbindlichkeit des Angebotes Der Bieter bindet sich bis 01.07.2024 an sein Angebot. Seite 15 von 16 4. Kennzeichnung von Geheimnissen Die Bieter sind aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens von Dritten aus wichtigen Gründen (insbesondere des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) nicht eingesehen werden sollen, als solche zu kennzeichnen. Soweit keine Kennzeichnung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass das Angebot in einem etwaigen Verfahren eingesehen werden kann. 5. Eigentumsübergang an den eingereichten Unterlagen Die im Rahmen der Angebotsanfrage von den Bietern übermittelten Unterlagen gehen unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers in das Eigentum des Auftraggebers über. 6. Wettbewerbsbeschränkende Angaben Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. 7. Datenschutz Wir verarbeiten Ihre Daten nach den Vorgaben der Datenschutzhinweise im Anhang. V. Unklarheiten, Lücken und Widersprüche Enthalten diese Angebotsanfrage oder die sonstigen im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotsabgabe erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Die Hinweise sind vom Bieter über das Portal daisi einzureichen. Seite 16 von 16 Anlagen Anlage 1 | Übersicht der zu erhebenden Attribute und Formatvorgaben Anlage 2 | Vertrag Anlage 3 | Honorartabelle Anlage 4 | Bewertungsmatrix zur Angebotsprüfung (Hinweis: keine Eintragungen durch Bieter!) Anlage 5 | Angebotsformblatt Anlage 6 | VRB-Tarifflyer Anlage 7 | Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster Anlage 8 | Datenschutzhinweise öffentliche Aufträge Anlage 9 | Eigenerklärung des Bieters UVgO Anlage 10 | Eigenerklärung des Bieters bzgl. Tariftreue- und Mindestlohn Anlage 11 | Referenzen des Bieters Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Regionalverband-Grossraum-Braunschweig/2024/03/5467658.html Data Acquisition via: p8000001 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de