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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - D-Radebeul
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 34266-2012 (ID: 2012020104120603827)
Veröffentlicht: 01.02.2012
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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Meißner Straße 151 a
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Zu Händen von: Frau Oppel / Frau Retsch
01445 Radebeul
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 35140404-232/231
Fax: +49 35140404-444
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Meißner Straße 151
Kontaktstelle(n): Sekretariat des Geschäftsführers
01445 Radebeul
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 35140404-800
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sonstige: Abfallwirtschaft
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe in Großenhain und Neustadt.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre
und ähnliche Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt
Großenhain im Landkreis Meißen, Stadt Neustadt/Sachsen im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen, Deutschland).
NUTS-Code
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Leistung umfasst den laufenden Betrieb der Wertstoffhöfe
einschließlich der Gestellung von Containern/ Behältnissen sowie den
Abtransport und die Verwertung/ Beseitigung von Abfällen. Die Grundstücke
und die baulichen Einrichtungen werden durch den Auftraggeber gestellt.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90500000, 90510000, 90512000, 90513000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe Einzellose.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Einmalige Vertragsverlängerungsoption für 2
Jahre.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
Bezeichnung: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Großenhain
1) Kurze Beschreibung
Standort des Wertstoffhofes: Zum Fliegerhorst, 01558 Großenhain (Landkreis
Meißen, Freistaat Sachsen/ Bundesrepublik Deutschland).
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90500000, 90510000, 90512000, 90513000
3) Menge oder Umfang
Öffnungszeiten (Annahmestunden): 950 h/a, Grünabfall: 300 t/a,
PKW/Motorradreifen (mit und ohne Felgen): 200 Stück/a, Elektro-/
Elektronikgeräte: 50 t/a, Altbatterien: 60 l/a, CD''s: 1 volle Blueboxx,
Kunststoffabfälle (Nichtverpackungen): 10 t/a, Haushaltsschrott: 10 t/a.
4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Beginn 1.8.2012. Abschluss 30.9.2018
Los-Nr: 2
Bezeichnung: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Neustadt (Sachsen)
1) Kurze Beschreibung
Standort des Wertstoffhofes: Werner-von-Siemens-Straße, 01844 Neustadt/
Sachsen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Freistaat Sachsen/
Bundesrepublik Deutschland).
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90500000, 90510000, 90512000, 90513000
3) Menge oder Umfang
Öffnungszeiten (Annahmestunden): 950 h/a, Grünabfall: 150 t/a,
PKW/Motorradreifen (mit und ohne Felgen): 190 Stück/a, Elektro-/
Elektronikgeräte: 30 t/a, Altbatterien: 60 l/a, CD''s: 1 volle Blueboxx,
Kunststoffabfälle (Nichtverpackungen: 10 t/a, Haushaltsschrott: 10 t/a,
Sperrmüll: 140 t/a.
4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Beginn 1.10.2012. Abschluss 30.9.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Abrechnung erfolgt monalich auf Grundlage von Pauschalpreisen,
Leistungspreisen, Abfallmengen, vorgegebenen Annahmezeiten usw. im
Gutschriftverfahren.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Wesentlich
ist die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmer sowie die
Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie auf Verlangen dem
Auftraggeber nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe:
Vermögensschäden: 1 000 000 EUR;
Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer
gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft
nachzureichen,
Eigenerklärung über Gesetzestreue im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB,
insbesondere über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler
Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen
des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und über Eintragungen in
polizeilichen Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die
polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein
Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) nachzureichen.
Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die
Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der
GmbH(Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die
Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
Industrie- und Handwerkskammer nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu
erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für
die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/
Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.7.2011 liegen. Ein
früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen
Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der
Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter
verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht
beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen
bzw. die Bieter sindverpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe
zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht
fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a)
VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung über Umsatzangaben (Gesamtumsatz
und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2008, 2009 und 2010),
Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der
jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2008, 2009 und 2010 einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften sind
die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für
die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht
beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen
bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen
Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht
fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a)
VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich,wenn
deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den
letzten 3 Geschäftsjahren (20082010) mit Benennung Auftraggeber,
Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/ -umfang,
-ort, Auftragswert netto pro Jahr:
1 Referenz für die Annahme von Abfällen,
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für dieTätigkeit
Befördern von Abfällen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist vom
Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte
Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen
(Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die
zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen,
nachzureichen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist das
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen
Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen
Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise
werden dann in Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise
zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich
deshalb Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur
technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für
die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Die Zertifzierung zum Entsorgungsfachbetrieb soll zum Termin der
Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die
Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung
nachzureichen.
Beabsichtigt der Bieter, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise
nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht
beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen
bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen
Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht
fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a)
VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2012-01-GB 3
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
12.3.2012
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 20,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung
beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg "2012-01- GB 3" zu
vermerken.
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG.
Konto: 11 266 301.
BLZ: 120 300 00.
IBAN: DE 32 1203 0000 0011 2663 01.
BIC: BYLADEM 1001.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.3.2012 - 10:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
bis: 30.6.2012
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Der Leistungsbeginn beider Lose ist verschieden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
§ 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat. Als unverzüglich in diesem Sinne wird eine Frist von 10
Kalendertagen festgelegt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27.1.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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