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Ausschreibung: Laborleistungen - DE-Teltow
Labordienste
Dokument Nr...: 889798-2021 (ID: 2021012811304442125)
Veröffentlicht: 28.01.2021
*
  Laborleistungen
Vergabestelle: Reha-Zentrum Seehof
zita.richter@drv-bund.de
Kurzinfo
Leistungen und Erzeugnisse
    Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
    Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
    Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabeart
    Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist
    03.03.2021
Erfüllungsort
    14513 Reha-Zentrum Seehof Brandenburg
Reha-Zentrum Seehof
Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow, Deutschland
Kontakt
    zita.richter@drv-bund.de
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und
Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben,
für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden
Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der
Bekanntmachung, wenn Sie:
    eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
    oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Das Reha-Zentrum Seehof beabsichtigt medizinische Laborleistungen (Transport und Untersuchung der Laborproben, incl.
Hygieneuntersuchungen) für das Reha-Zentrum Seehof, Teltow zu beauftragen.
Da es nur möglich ist eine PDF an die Ausschreibung zu hängen, mussten wir auf Excel Datein verzichten und alle Dokumente
zuzuammenführen. Falls der Bieter zur besseren Kalkulation eine Excel Datei benötigt oder die Datein als einzelne PDF s,
stellen wir diese auf Rückfrage gerne zur Verfügung.
Leistungsverzeichnis
Laborleistungen für das Reha-Zentrum Seehof der Deutschen Rentenversicherung
Bund
Das Reha-Zentrum Seehof beabsichtigt medizinische Laborleistungen (Transport und Untersuchung der Laborproben,
incl. Hygieneuntersuchungen) für das Reha-Zentrum Seehof, Teltow zu beauftragen.
Der Auftrag beinhaltet auch anfallende Nebenleistungen, z. B. die
- Bereitstellung der Transportbehälter,
- Lieferung der Blutentnahmeartikel und Probenbehältnisse,
Laboranforderungsscheine, Transportfahrten
- Abfallentsorgung und - Befundübermittlung
Die angegebenen Bedarfsmengen wurden auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauches des Jahres 2019 ermittelt.
Die angegebenen Mengen dienen lediglich der Kalkulation, aus denen sich keinerlei Verpflichtungen weder für Einzelnoch
für Jahresanforderungen ergeben.
Bei den in der Preisliste aufgeführten Laborparametern handelt es sich um die am häufigsten zu erbringenden
Leistungen.
Die Angaben der einzelnen Nettopreise beinhalten alle im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung
entstehenden Kosten. Dazu gehören u.a. auch Telefongebühren, Beratungsleistungen, die zu fertigenden statistischen
Auswertungen, Eil/Notfallauswertungen, Transportkosten an den regulären Liefertagen usw.
Wertungskriterium ist der Preis (100 %).
Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen bzw. Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte den Besonderen
Vertragsbedingungen (PDF-Dateianhänge, Vergabeunterlagen).
Eine Objektbesichtigung der Kliniken wird empfohlen und ist nach vorheriger Terminabsprache mit der Auftraggeberin
innerhalb der Angebotsfrist bis sechs Tage vor Angebotsfristende möglich.
Hinweis zur Angebotsabgabe:
Bitte beachten Sie auch, dass Labordienstleistungen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, da sie ausschließlich ärztlichen
Heilbehandlungen dienen.
Ausfüllhinweise: Sie müssen alle farblich unterlegten, unterstrichenen Felder ausfüllen. Optional können Sie Angaben
in Feldern machen, die nur unterstrichen, aber nicht farblich unterlegt sind. Tragen Sie in der Spalte "Mengen- und
Preisangaben" alle notwendigen, geforderten Angaben ein (Preise und Kosten jeweils ohne gesetzliche USt.). Ist eine
Preiseinheit ungleich 1 vorgegeben (z.B. 1.000), so geben Sie bitte den Preis netto pro Einheit bezogen auf die
Preiseinheit an (z.B. 10,00 EUR pro 1.000 Mengeneinheiten). Beziehen Sie in Rahmenvertragspositionen Ihren
angebotenen Preis auf die angegebene maximale
Menge. Geben Sie in der Spalte "Gesamtbetrag netto (EUR)" für jede Position den Betrag an, der für die Position aus
den Einzelangaben zu kalkulieren ist. Beispiel für eine Position mit angegebener Menge und gefordertem Preis: Die
Menge ist mit dem Preis netto pro Einheit in Euro zu multiplizieren.
Nr. Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag
netto (EUR)
Reha-Zentrum Teltow, Klinik Seehof
Das Reha-Zentrum Seehof liegt am südlichen Stadtrand von Berlin und besteht
aus den Abteilungen für Kardiologie und für Psychosomatik. Träger der
Einrichtung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (Anschrift der Klinik im
Dateianhang "Besondere Vertragsbedingungen").
Im Bereich der Kardiologie werden alle kardiologischen Erkrankungen
überwiegend im Rahmen eines AHB-Verfahrens rehabilitativ betreut. Schwerpunkt
der Abteilung ist die Behandlung von Patienten mit Herzinsuffizienz,
Besonderheiten betreffen die Nachsorge von Patienten mit Herz- und
Lungentransplantation, nach Implantation eines Herzunterstützungssystems bzw.
Kunstherzens sowie mit angeborenen Herzfehlern.
Die Klinik verfügt über 180 stationäre und 40 teilstationäre Behandlungsplätze.
Vertragsbeginn: 01.07.2021
Vertragsende: 31.06.2025
Mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, höchstens bis
31.06.2027.
Detaillierte Informationen finden Sie im Dateianhang "Besondere
Vertragsbedingungen".
Info-Fragebogen
Fragetitel Antwort
Ansprechpartner/in für die
Auftragsabwicklung
Wer ist Ansprechpartner/in für die
Auftragsabwicklung im Falle der
Auftragserteilung? Bitte geben Sie
auch die E-Mail-Adresse sowie die
Telefonnummer an.
Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag
netto (EUR)
Allgemeine Mindestanforderungen
Bereitstellung von Probenbehältnissen
______________________________
Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin die erforderlichen Blutentnahmeartikel
und Probenbehältnisse, wie z. B. Serummonovetten, Blutmonovetten,
Urinmonovetten, Stuhlprobenröhrchen sowie Urinbecher und Probenbehältnisse für
mikrobiologische Untersuchungen kostenfrei zur Verfügung.
Für serologische und bakteriologische Spezial-Untersuchungen stellt sie ebenfalls
entsprechendes Abnahme- bzw. Trägermaterial (entsprechend der TRBA 250)
kostenfrei zur Verfügung.
Für die Einrichtungen ist das Blutabnahmesystem der Firma Becton Dickinson
(Vacutainer BD) zu verwenden.
Transportbehälter
______________
Die Auftragnehmerin stellt das Verpackungsmaterial und die Transportbehälter
unter Beachtung der gesetzlichen bzw. medizinisch erforderlichen
Qualitätsvorgaben zur Verfügung.
Untersuchungsauftrag
_________________
Die einzelnen Proben werden von der Auftraggeberin mit EAN-Code/Barcode
beschriftet, die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden.
Der Umfang der Laboruntersuchungen wird dann in Papierform
(Laboranforderungsschein) oder/und beleglos an die Auftragnehmerin
weitergeleitet.
Kumulative Befunde sind erwünscht.
Befundübermittlung
________________
Die Übermittlung der Befunde erfolgt elektronisch.
Die Befundübermittlung muss mit Patientennamen oder Patienten-ID, Station,
Kostenstelle (im Klartext) möglich sein. Befunde im Drogenscreening müssen mit
Datum und Uhrzeit der Probenentnahme vermerkt werden. Zur Datenübernahme
wird die Auftragnehmerin die Labordaten nach dem HL7/LDT-Verfahren
übermitteln. Die Befunde werden hierzu noch am Tage der Einsendung per
HL7/LDT-Verfahren zur Verfügung gestellt. Spätestens am Folgetag liegen die
Ergebnisse der Auftraggeberin in Papierform vor. Für die Basis- und
Routineanalytik wird die taggleiche Bearbeitung und Befundübermittlung
zugesichert. Auffällige Befunde werden umgehend per Fax und lebensbedrohliche
Untersuchungsergebnisse werden sofort fernmündlich übermittelt.
Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag
netto (EUR)
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass Auskünfte zu den Befunden durch
qualifiziertes Personal jederzeit gewährleistet sind. Entnommene Laborproben
werden für die Dauer von sieben vollen Kalendertagen aufbewahrt.
Die Laborergebnisse müssen einer ärztlichen Qualitäts- und Plausibilitätsprüfung
unterliegen sowie dem Stand der Wissenschaft und den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen. Unschlüssige Ergebnisse werden auf Nachfrage kostenlos
kontrolliert.
Notfalllabor
_________
Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass das Notfalllabor von ihr selbst
durchgeführt wird und dass das Laborergebnis bei Notfällen nach Abholung
innerhalb von zwei Stunden der Auftraggeberin vorliegt. Außerhalb der regulären
Labordienstzeit ist ein 24 Stunden besetztes Notfalllabor (Blutbild, Elektrolyte, CK,
CK-MB, GGT, GPT, Lipase, Blutzucker, Bilirubin, Quick / INR, PTT, Trop T quant,
Urinstatus, CRP) vorzuhalten.
Abfallentsorgung
_____________
Die Entsorgung der Proben und die Beseitigung von sonstigem Müll und Abfall aus
dem Leistungsauftrag gehen
zu Lasten der Auftragnehmerin und hat entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften zu erfolgen.
Statistische Auswertungen
_____________________
Die Auftragnehmerin erstellt monatlich kostenstellenbezogene Leistungsstatistiken.
Die Statistiken sind in Access/Excel oder in einem durch Access Excel zu
verarbeitenden Format bereitzustellen. Die Auftragnehmerin stellt mindestens
einmal im Jahr innerhalb von sechs Wochen nach Jahresabschluss eine
statistische Auswertung über die Entwicklung der Resistenz von Keimen zur
Verfügung.
Richtlinie Rili-BÄK
_____________
Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ist einzuhalten.
Info-Fragebogen:
Fragetitel Antwort
Frage
Werden alle Untersuchungen direkt vor
Ort
Durchgeführt (auch
Spezialuntersuchungen)?
Ja Nein
Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag
netto (EUR)
Lieferbedingungen/Verpflichtungserklärung
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen der Basisdiagnostik mit klinischer
Chemie, Hämatologie, Gerinnung müssen bei einer Abholzeit von 8:30 - 9:00 Uhr
bis spätestens 14:00 Uhr am Tag der Abholung bei den anfordernden Einrichtungen
vorliegen.
Eine taggleiche Befundung folgender Proben erfolgt für:
- Norovirus
- CDT
- nt-BNP
Ausgenommen sind die Mikrobiologie und weitere Untersuchungen, die auf Grund
ihrer Art eines längeren Bearbeitungszeitraumes bedürfen.
Die Verwendung spezieller Nährmedien in der MRE-Diagnostik (MRSA und MRGN)
wird sichergestellt, so dass ein negativer Befund innerhalb von 24 Stunden
vorliegend ist.
Bei eindeutigen pathologischen Befunden mit konsekutiver klinischer
Handlungsrelevanz hat eine sofortige telefonische Benachrichtigung zu erfolgen.
Die sonstige Befundübermittlung erfolgt per Fax.
Verpflichtungserklärung
___________________
Fachärztliche Betreuung und Beratung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Reha-Zentrum Seehof eine fachliche,
zeitnahe, telefonische Beratung (ohne Warteschleife) durch Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Hygiene sowie
Transfusionsmedizin mit langjähriger Erfahrung anzubieten.
Eine tägliche ununterbrochene ärztliche Erreichbarkeit muss durch überregionale
Rufbereitschaft sichergestellt sein. Speziell im Bereich der Mikrobiologie muss auch
am Wochenende die Möglichkeit zu ärztlicher Rücksprache bestehen. Die
Möglichkeit der Beratung durch einen Krankenhaushygieniker wird vorgehalten.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zweimal im Jahr nach terminlicher Absprache
mit der Auftraggeberin auf dem Gelände des Rehazentrums Seehof die
Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung, vorwiegend für ärztliches Personal,
auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin und der Hygiene durchzuführen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die POCT Untersuchungen die
Überwachung der Qualitätssicherung und der Schulungen des Personals zu
übernehmen. Die Messungen erfolgen eigenständig von Hand durch eingewiesenes
hauseigenes Personal.
Über Entwicklungen auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin und der Hygiene ist
die Auftraggeberin unaufgefordert zu informieren.
Parameter, welche nicht bepreist, aber vorgehalten werden müssen
___________________
Im Dateianhang sind Laborparameter genannt, welche in sehr geringen Umfang
benötigt werden, aber zwingend angeboten werden müssen. Bitte in der Tabelle mit
einem X kennzeichnen, ob die Möglichkeit besteht. Die Parameter sind zusätzlich
noch in der Anlage 1 und 2 als PDF angefügt.
Bezeichnung Mengen- und Preisangaben Gesamtbetrag
netto (EUR)
Klinik Seehof
Bitte geben Sie einen Preis für die
medizinischen Laboruntersuchungen u.
-leistungen gemäß Dateianhang
für die Reha-Klinik Seehof an. Diese ist
als PDF (Anlage 3 und 4) angehängt.
Der Nettoangebotspreis je Jahr
errechnet sich aus der Tabelle der im
Los angehängten Datei und ist unter
"Nettopreis in EURO" einzutragen.
Dateianhang:
Menge: 4 Jahr
Option einer zweimaligen Verlängerung
um je 1Jahr
Preiseinheit: 1 Jahr
Nettopreis in Euro
USt.: 0 %, falls abweichend ________ %
Skonto
Ein angebotenes Skonto wird nur berücksichtigt, wenn als Zahlungsziel mindestens 14 Tage angegeben werden!
1. Gewährung von _____ % Skonto bei Zahlung innerhalb von _____ Tagen
2. Gewährung von _____ % Skonto bei Zahlung innerhalb von _____ Tagen
Wertungsschema
Die Bewertung des Preises erfolgt, indem der niedrigste Preis zum betrachteten Preis prozentual ins Verhältnis gesetzt
wird,
d.h., die geringste Angebotssumme wird durch die jeweils zu bewertende Angebotssumme der einzelnen Bieter geteilt
und mit 100 multipliziert. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält somit 100 Punkte.
Nr. Bezeichnung Antwort Kriteriengewichtung
1 Preis 100 %
Mit der Unterzeichnung des Angebotes erkennt der Bieter die
Forderungen und Angaben des Leistungsverzeichnisses an
und bestätigt die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben
einschließlich der Erklärungen des Angebotsdeckblattes.
Die Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes einschließlich
etwaiger Nebenangebote.
Gesamtangebotssumme
ohne USt. (EUR):
Datum, Unterschrift, Firmenstempel
Gesamtangebotssumme
inkl. USt. (EUR):
Anlage 1
Folgende Parameter müssen möglich sein, bitte kreuzen
ja nein
ACETYLCHOLINREZ AK
ALPH 1 ANTITRYPSIN
ALPH 2 HAPTOGLOBIN
BAK CLOSTR DIFF AG E
BAK KULT BETASTREPT
BAK KULT GO
BAK KULT MYCO UREA
BAK KULT V RES EK
BAK PRAEP NATIV
BG AK SUCHTEST
BILIRUBIN DIREKT
C ANCA IFT
CALPROTECTIN ST 1
COERULOPLASMIN
D DIMER
EBV EARLY AG IGG EIA
EBV EBNA IGG EIA
EBV VCA IGG EIA
EBV VCA IGM EIA
EIA CAMPYLOBACT BAK
EINSENDERPROF 3
ELASTASE
FIBRINOGEN
GCMS
HBA1C IMMUNOLOGISCH
HEP BC IGM
HEP BE AG
HEP C IGG AK IB
INTERLEUKIN 6
KALIUM U
KELL
KUPFER
LAMOTRIGIN
LSD U LCMS
LUES SCREENING
MIK MIF WURMEIER
MYOGLOBIN
OSMOLALITAET
OSMOLALITAET U
P ANCA IFT
POLIO TYP1
POLIO TYP3
RHESUSFORMEL
TETANUS
THEOPHYLLIN
THROMBINZEIT
TOXOPLAS IGG EIA
TOXOPLAS IGM EIA
TRANSCOBALAMIN
VITAMIN D 125 OH
WAALER ROSE
ALPH 1 MIKROGLOBUL U
ANA TITER
ARIPIPRAZOL
Anlage 2
Folgende Parameter müssen möglich sein, bitte kreuzen
ja nein
BENZODIAZEPIN LCMS
BORRELIEN IGG EIA
BORRELIEN IGG IB
BORRELIEN IGM EIA
BORRELIEN IGM IB
CYKLISCH CITRUL PEPT
CYSTATIN C
DROGENPRAXIS 1
DULOXETIN
ESCITALOPRAM
FLECAINID TAMBUCOR
FLUOXETIN
GABAPENTIN
HEP A IGG HAV
PROSTATA SPEZIF AG
QUETIAPIN
ZINK
ALBUMIN ELPHO
AMMONIAK NH3
ANA IFT HEP 2 ZELLEN
BAK CLOSTR TOXIN EIA
BAK KULT MRSA
BENZODIAZEPINE
CARBAMAZEPIN
CARBAMAZEPINEPOXID
HEP BS AK
NATRIUM U
PARATHORMON MITTREG
SYAMUL SYNT AMPHET U
VALPROAT
ANTISTREPTOLYSIN
BENZODIA U LCMS BEST
CANNABIS METABOL LCM
HEP C RNA
HEP C RNA QUANTI
HIV 1 2 AK EIA
KOKAIN U LCMS BEST
PCR INFLUENZA A RNA
VITAMIN B6
BAK AMOEBEN EIA
DIGOXIN NOVODIGAL
EIA CRYPTOSPOR EIA
EIA LAMBLIEN AG
VITAMIN B1
BAK KULT PILZ
HEP B DNA PCR IU
BLUTSENKUNG 1 STD
HEP A IGM
HEP BC AK
BAK KULT PILZ KLEIN
HEP BS AG
LATEX RHEUMA
PTT
CK BB ISOENZYME
THYREOGLOBULIN AK
TSH REZEPTOR AK
Anlage 3
Preise Netto
geschätzte Menge
Preis je
Stück Gesamt
OPIOIDE U LCMS 10
BAK PRAEP GRAM 11
CHOLINESTERASE 11
EIA ASTROVIREN EIA 11
HEP C IGG EIA 11
BAK PCR CLOST DIFFIC 12
OKKULTES BLUT ST 1 12
TPO MIKROSOMALE AK 12
CANNAB THC U DC BEST 13
BAK KULT ESBL 14
GESAMT EIWEISS 14
EIA ADENOVIRUS AG 15
QUICK 15
ETHYLGLUCURONID U 16
ALPHA HBDH 19
DIGITOXIN DIGIMERCK 20
CK MB 22
AMYLASE 25
FOLSAEURE 25
HPLC U 27
ALBUMIN 28
TROPONIN I 28
BAK CLOST PERF TXEA 30
DROGENPRAXIS 2 31
BUPRENORPHIN U LCMS 34
CARB DEFIC TRANSFERR 34
DIFF BLUTBILD MANU 37
MIKROALBUMIN U 37
LITHIUM 40
BARBITURATE U 41
LEUKOZYTEN STAT 41
BAK HEMMSTOFF 42
BAK KEIMZAHL 42
CANNABIS THC U 42
LIPASE 42
BAK KULT YERSINIEN 48
BAK CLOSTR TOX EIA S 51
BAK KULT CAMPYLOBAC 51
EIA NORWALKVIRUS 51
EIA ROTAVIREN 51
TRANSFERRIN 51
BILIRUBIN GESAMT 60
PHOSPHOR
ANORGANISCH 66
EISEN 68
AMPHETAMIN U 71
KOKAIN U 71
OPIATE U 71
VITAMIN D 25 OH 75
BENZODIAZEPIN U 76
LIPOPROTEIN A 83
AMIODARON 96
LDH 105
BAK KULT MRSA SCREEN 156
Anlage 4
Preise Netto
geschätzte Menge
Preis je
Stück Gesamt
BAK KULT SALM SHIG 156
FERRITIN 205
MAGNESIUM 211
C REAKT PR ULTRASENS 363
LEUKOZYTEN SEDI 465
BAK KULT ANAEROB 499
BAK MATERIAL 509
FT3 673
FT4 674
NT PRO BNP 963
EINSENDERPROF 1 1141
VITAMIN B12 1173
EINSENDERPROF 2 1416
PH STAT 1511
CHLORID 1620
ALKAL PHOSPHATASE 1648
BAK KULT AEROB 1844
HARNSTOFF 1887
CK NAC 1909
HBA1C 2073
C REAKTIVES PROTEIN 2219
GROSSES BLUTBILD 2722
CALCIUM 2767
TSH BASAL 2888
KLEINES BLUTBILD 2913
HARNSAEURE 3022
GLUCOSE 3202
GOT 3564
GPT 3584
NATRIUM 3740
GGT 3766
CREATININ 3779
KALIUM 3784
TRIGLYCERIDE 4069
HDL CHOLESTERIN 4083
LDL CHOLESTERIN DIRE 4088
CHOLESTERIN 4118
Gesamt 0
Besondere Vertragsbedingungen
für den
Abschluss eines Vertrages über medizinische Laborleistungen
für das Reha-Zentrum Teltow Seehof
Im Falle der Zuschlagserteilung kommt zwischen der
Deutsche Rentenversicherung
Reha-Zentrum Teltow Seehof
14513 Teltow
(Auftraggeberin) und der bezuschlagten Firma (Auftragnehmerin) ein Vertrag auf der Grundlage der
nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen zustande.
 1 Gegenstand des Vertrages
Ausführung von Laborleistungen (Transport und Untersuchung der Laborproben incl. Hygieneuntersuchungen)
lt. Angebot vom .
 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten in der Rangfolge:
a) die Vergabeunterlagen der Auftraggeberin, insbesondere das Leistungsverzeichnis sowie die
erteilten Auskünfte im Vergabeverfahren
b) diese Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin
c) die Antikorruptionsklausel der Auftraggeberin
d) das Angebot der Auftragnehmerin
e) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen  Teil B der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)  VOL/B in der bei
Vertragsabschluss gültigen Fassung
g) das BGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen
3.1. Der Vertrag beginnt am 01.07.2021 und endet zum 31.06.2025 mit der Option um zweimaligen
Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hat die Auftraggeberin
das Recht mit Wirkung zum 31.12.2022 zu
kündigen. Sie teilt dies der Auftragnehmerin bis zum 01.07.2022 schriftlich mit. Diese
Regelung gilt für die folgenden Vertragsjahre entsprechend.
3.2. Bei Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages besteht das Recht der außeror- dentlichen
Kündigung für beide Vertragsparteien. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung trägt der
Vertragspartner, der durch eine Verletzung der vertraglichen Be- stimmungen Anlass für eine
berechtigte Kündigung nach Satz 1 gegeben hat, sämtliche aus der Kündigung resultierenden
Kosten.
3.3. Bei Verzug bzw. Nichterfüllung des Vertrages durch die Auftragnehmerin wird der dar- aus
entstehende Mehraufwand als Schadensersatz gemäß  7 VOL/B geltend ge- macht.
 4 Preise und Preisanpassung
4.1. Es gelten die Preise des Angebotes der Auftragnehmerin für die gesamte Laufzeit dieses
Vertrages. Ausnahmen hiervon regelt Ziff. 4.2
4.2. Die Geltendmachung einer Preisanpassung (Preiserhöhung/Preissenkung) ist erstmalig bis
spätestens 6 Monate vor Ablauf des zweiten Vertragsjahres mit Wirkung zum 3. Vertragsjahr
möglich.
Für die Inanspruchnahme einer Preisanpassung ist die ursprüngliche Kalkulation der
Angebotspreise vorzulegen und Veränderungen der Kalkulationsbestandteile (z.B. Materialkosten,
Personalkosten, Betriebskosten, Wagnis und Gewinn) nachzuweisen. Ei- ne
Preisanpassung erfolgt in Abhängigkeit der Preisentwicklung der Kostenbestandteile, die
Gegenstand der ursprünglichen Kalkulation waren.
Die Preisanpassung bedarf der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Bei
erfolgter Zustimmung wird die vereinbarte Preisanpassung zu Beginn des neuen Vertragsjahres
wirksam.
Kommt es zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin nicht zu einer Einigung über die
Preisanpassung, steht beiden Vertragspartnern das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
Die Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten mit Wirkung zum Ende des entsprechenden
Vertragsjahres zulässig.
4.3. Die Regelungen zur Preisanpassung, insbesondere der Fristen, gelten für alle folgenden
Vertragsjahre entsprechend.
Evtl. während der Vertragslaufzeit auftretende Sonder-Einzelleistungen werden nach
der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte mit dem entsprechend angebotenen
Rabatt (GOÄ, neuester Stand) berechnet.
4.4. Unabhängig von Fristen gewährt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin im Falle
einer elektronischen Rechnungslegung (s. Pkt 7.6, letzter Absatz) einen Preisnachlass.
Der Preisnachlass bemisst sich an der Höhe der eingesparten kosten für Porto, Druck
und Arbeitszeit. Die Preisänderung ist ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf einen elektronischen
Rechnungsaustausch wirksam.
 5 Leistungs-/Lieferbedingungen
5.1. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich per Post, per Fax oder auf elektronischem Wege als pdf-
Datei an die Auftragnehmerin. Die tatsächlichen Mengen der zu erbringen- den Leistungen
werden durch Einzelaufträge angegeben. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf
eine bestimmte Anzahl und Häufigkeit von Einzelaufträgen.
5.2. Die Auftragnehmerin sichert die Leistung/Auslieferung innerhalb der in der Leistungsbeschreibung
festgelegten Lieferzeiten nach Auftragserteilung frei Verwendungsstelle zu. Die
vereinbarten Fristen sind verbindlich. Eine Lieferverzögerung ist der Auf- traggeberin unverzüglich
(schriftlich bzw. per Fax) nach Erteilung des Einzelauftrages mitzuteilen.
5.3. Die Lieferung hat grundsätzlich als Komplettlieferung je Einzelauftrag zu erfolgen. Teil- lieferungen
werden nur im Ausnahmefall nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Auftraggeberin
akzeptiert. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsregulierung erst nach vollständiger Lieferung.
5.4. Die genauen Lieferanschriften und Anlieferungszeiten werden jeweils gesondert in den
Bestellungen aufgeführt. Die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Lieferadressen sind
dabei zu berücksichtigen. Materiallieferungen sind unbedingt 3 Werktage
vorher per Fax oder Mail zu avisieren.
5.5. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Auftragnehmerin nicht zu den im vorste- henden
Absatz genannten Bedingungen liefert, trägt sie selbst.
5.6. Sämtlichen Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen. Der Erhalt der Ware muss auf dem
Lieferschein von den Mitarbeitern, die die Lieferung entgegen nehmen, mit Datum und
Unterschrift abgezeichnet werden.
Beanstandungen von Lieferungen und Leistungen sind ohne Einhaltung einer Frist zu- lässig, da
die Prüfung der Lieferung nicht immer sofort möglich ist. Dies gilt für alle An- lieferungsstellen der
Auftraggeberin.
5.7. Die Auftragnehmerin trägt die Gefahr für ihre Lieferungen und Leistungen bis zur Abnahme durch
die Deutsche Rentenversicherung Bund am Lieferort.
 6 Qualitätssicherung
6. 1. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die von ihr zu erbringenden Laboratoriumsuntersuchungen
dem dafür üblicherweise und nach den Regeln der Wissenschaft anzuwendenden
Standard entsprechen. Sie verpflichtet sich, externe und interne Qualitätskontrollen
durchzuführen, wie sie den Richtlinien der Bundesärztekammer entsprechen. Die
entsprechenden Zertifikate werden der Auftraggeberin auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
6.2. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Qualitätssicherung entsprechend dem Stand
der Wissenschaft und gemäß gesetzlicher Vorgaben.
6.3. Die Auftragnehmerin beschafft und versorgt die Kliniken mit geeigneten Laboranforderungsformularen
und Barcode-Etiketten.
6.4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Information und Beratung der Ärzte der Auf- traggeberin
Labormedizin und Hygiene betreffend sowie zur Teilnahme an Konferenzen und Ausschüssen,
sofern Laborfragen diskutiert werden.
6.5. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass der Transport von diagnostischen Proben
entsprechend den Vorschriften gemäß GGVS / ADR Klasse 6.2 erfolgt. Die
Schulungsnachweise der Mitarbeiter/innen, die gemäß GGVS / ADR Klasse 6.1 transportieren,
sind 1mal jährlich der Auftraggeberin vorzulegen.
 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlung der einzelnen Rechnungen erfolgt innerhalb des vereinbarten Zahlungs- ziels unter
Abzug des vereinbarten Skontos oder nach 30 Tagen auf der Basis des an- gegebenen
Nettopreises nach Erbringung der vollständigen Leistung und Eingang einer prüfbaren Rechnung
bei der Auftraggeberin. Als Beginn der Zahlungsfristen gilt bei Rechnungseingang im Hause der
Auftraggeberin der 1. Eingangsstempel. Sollte jedoch die Rechnung vor der Lieferung/Leistung
eingegangen sein, so gilt das Datum des Wareneinganges als Beginn der Zahlungsfrist
7.2. Gibt die gelieferte Ware/Leistung oder die Rechnung Anlass zu Beanstandungen, dann
beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel bzw. mit dem Tag des Eingangs der
neuen einwandfreien Lieferung oder berichtigten Rechnung bei der Auf- traggeberin.
7.3 Sämtliche Zahlungen werden durch die Hauptkasse der Deutschen Rentenversiche- rung
B u n d bargeldlos auf ein von der Auftragnehmerin zu bezeichnendes Konto geleistet. Die
Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Auftraggeberin ihr Kreditinstitut angewiesen hat, den
Rechnungsbetrag zu überweisen.
7.4. Für den Zahlungsverkehr sind Bank- oder Sparkassenkonten innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland einzurichten.
7.5. Es ist jeder einzelnen Auftrag in einer monatlichen Rechnung auszuweisen.
7.6. Die Auftragnehmerin erstellt eine verursachungsbezogene und prüffähige Monatsrechnung,
in chronologischer Reihenfolge, die mindestens Kostenstelle, Station,
Auftragsnummer( Probe) und Leistungsarten enthalten muss.
Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an folgende Anschrift zu adressieren: Reha -
Zentrum Teltow Seehof
Lichterfelder Allee 55
14513 Teltow
Die Auftragnehmerin erstellt monatlich abteilungsbezogene Leistungsstatistiken sowie eine
Gesamtstatistik in Excelformat.
Sofern die Auftraggeberin künftig einen elektronischen Rechnungsaustausch wünscht, sind auf
ausdrückliches Verlangen der Auftraggeberin die Rechnungen in elektronischer Form zu
übermitteln.
7.7. Werden Fehler in den Abrechnungsunterlagen zum Nachteil der Auftraggeberin oder eine
versehentliche Überzahlung festgestellt, so ist auch nach der Rechnungsregulierung die
Abrechnung zu berichtigen; die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin die evtl.
überzahlten Beträge zu erstatten. Auf einen Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
kann sich die Auftragnehmerin nicht berufen.
 8 Haftung
8.1. Die Haftung der Vertragspartner untereinander richtet sich - unbeschadet der Regelung in Abs.
2 - nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin von Schadenersatzansprüchen Dritter für Schäden,
für die die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Haftung gegenüber der Auftraggeberin
einzustehen hat, freizustellen.
 9 Geheimhaltung / Vertraulichkeit
9.1. Sollte auf irgendwelche Weise die Auftragnehmerin über vertrauliche Daten Kenntnis- se erlangen,
so hat sie darüber gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie des
Bundesdatenschutzgesetzes Stillschweigen zu bewahren. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zur
fristlosen Kündigung des Vertrages.
9.2. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren
die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen
Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Dies gilt auch für das Wissen vor
Vertragsabschluss, soweit es sich auf den Vertragsgegenstand bezieht.
9.3. Bei einer eventuellen Unterauftragsvergabe wird die Auftragnehmerin der jeweiligen
Unterauftragnehmerin dieser Bestimmung vergleichbare Verpflichtungen auferlegen.
9.4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß vorstehenden Absätzen (8.2.) und (8.3.) gilt für eine
Vertragspartei nicht für Informationen, wenn und soweit
- diese bereits vor Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem
Besitz waren, was durch Unterlagen bewiesen werden muss, die eine solche Kenntnis
belegen;
- diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein
bekannt geworden sind;
- diese ihr nach Abschluss des Vertrages von einem oder mehreren Dritten ohne
Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die
empfangene Vertragspartei, übermittelt wurden; dabei muss mit Unter- lagen hinreichend
belegt werden, dass der Dritte bzw. die Dritten die Quelle bzw. die Quellen der Informationen
war bzw. waren;
- diese schriftlich durch die offen legende Vertragspartei freigegeben werden;
- diese unabhängig von der Offenlegung durch die andere Vertragspartei von ihr o- der einer
ihr verbundenen Gesellschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages oder später
entwickelt worden sind;
- diese ohne entsprechende Verpflichtung und Beschränkung von der offenlegen- den
Vertragsparteien einem Dritten zugänglich gemacht worden sind oder zwei Jahre nach
Beendigung des Vertrages abgelaufen sind.
 10 Schlussbestimmungen
10.1. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten Berlin. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
10.2. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf
den Vertragsgegenstand sind mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages ge-genstandslos.
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10.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die un- wirksame Bestimmung
unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmungen am nächsten kommt.
10.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der weiteren Vertragsbestandteile bedürfen der
Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
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Antikorruptionsklausel
(1) Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken.
(2) Insbesondere dürfen Auftragnehmer / Bieter oder ihre Beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen
Rentenversicherung
Bund weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der  333 und 334 des Strafgesetzbuches an-bieten, versprechen oder
gewähren.
Diese Verpflichtung gilt auch für Unterauftragnehmer.
(3) Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder war er an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache
im Sinne
des  298 StGB gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund beteiligt, steht der Deutschen Rentenversicherung Bund ein
besonderes Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträge
zu.
(4) Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder ist ein Vertrag nach vorherigen
wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen zustande gekommen, hat er der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 von Hundert des
(nach
Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu
Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf
Jahren
einzurechnen.
(5) Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
- bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den
Auftrag oder
die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Rentenversicherung Bund dem
Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unter-lagen und Informationen aus ihrem
Verantwortungsbereich zur
Verfügung zu stellen,
- die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
(6) Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Unterauftragnehmer die in den Ziffern 1
bis 5
enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund Begünstigte des
Vertragsstrafenversprechens ist.
Unterschrift, Datum Firmenstempel
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Reha-Zentrum-Seehof/2021/01/3765592.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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