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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Kassel
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 636629-2023 (ID: 2023102009223035804)
Veröffentlicht: 20.10.2023
*
  DE-Kassel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 203/2023 636629
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft
   Nordhessen mbH (NVV)
   Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
   Ort: Kassel
   NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 34117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]info@nvv.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.nvv.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
   Postanschrift: Arolser Landstr. 27
   Ort: Korbach
   NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
   Postleitzahl: 34497
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@ewf.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]http://www.ewf.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://www.subreport.de/E49336295
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: IGDB GmbH
   Postanschrift: Im Steingrund 3
   Ort: Dreieich
   NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
   Postleitzahl: 63303
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ausschreibung
   E-Mail: [11]ausschreibung@igdb.de
   Telefon: +49 61035067-0
   Fax: +49 61035067-121
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]http://www.igdb.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://www.subreport.de/E49336295
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Aufgabenträgerorganisation
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel 508: Edersee / Waldeck (Los 1), Linienbündel 511:
   Edertal (Los 2)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4634
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises
   Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
   Los 1: Linienbündel "508: Edersee / Waldeck": Linien 510, 510.1, 510.2
   und 550;
   Los 2: Linienbündel 511: Edertal": Linien 512, 513, 514, 515, 516, 517
   und 518;
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel 508: Edersee / Waldeck (Los 1)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Waldeck-Frankenberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Linie 510: Bad Wildungen - Waldeck - Korbach
   Linie 510.1: Medebach - Korbach - Waldeck - Edertal - Bad Wildungen
   Linie 510.2: Schulverkehr Korbach - Dehringshausen - Freinhagen -
   Waldeck
   Linie 550: Korbach  Medebach
   Die Linie 510 fungiert als Verbindung zwischen Bad Wildungen und
   Korbach und sichert die Anbindung von Waldeck. Des Weiteren werden die
   jeweiligen Ortsteile mit zentralen Orten verbunden. Eine saisonale
   Anbindung der Ederseeregion, bzw. der Ederseesperrmauer ist ebenfalls
   gewährleistet. Dafür werden Regelfahrten über die Ederseerandstraße
   geleitet. Der Verkehr zu/von weiterführenden Schulen im Bedien-korridor
   ist ebenfalls ein Schwerpunkt der Linie, so Einrichtungen an
   Haltestellen in den Kernstädten von Bad Wildungen und Korbach sowie
   Schulen in Bad Wildungen (Ense Schulzentrum, Gymnasium, Holzfachschule)
   und Korbach (Louis-Peter- Schule, KBS) bedarfsgerecht bedient werden.
   Unterstützend dazu fungieren die Linien 510.1 und 510.2, deren
   Verkehrsangebot komplett auf die Belange der Schüler im Bedienkorridor
   ausgerichtet sind.
   In westlicher Richtung erfüllt die Linie 550 als Regiobus die Funktion
   einer Verlänge-rung der Bedienachse, was durch eine Durchbindung der
   Regelfahrten der Linie mit der Linie 510 erreicht wird. Als eine die
   Kreisgrenzen überschreitende Verbindung in den Hochsauerlandkreis
   bedient sie zusätzlich den Verkehr zu/von den weiterführenden Schulen
   in Korbach. Teile des Verkehrsangebots sind daher auf die Belange der
   Schüler ausgerichtet.
   Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen
   (16 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Standardgelenkbus Kat. B) und in
   einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.211.465 Nkm
   (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 30.883 Fahrplanstunden p.a.
   erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/12/2024
   Ende: 09/12/2034
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel 511: Edertal
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Waldeck-Frankenberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Linie 512: Frebershausen - Hüddingen - Albertshausen - Reinhardshausen
   - Bad Wildungen
   Linie 513: Frebershausen - Gellershausen - Kleinem - Giflitz -
   Altwildungen - Bad Wildungen - Reinhardshausen
   Linie 514: Züschen - Wellen - Wega - Böhne - Bergheim - Buhlen -
   Giflitz - Bad Wildungen
   Linie 515: Sachsenhausen - Netze - Waldeck - Buhlen - Affoldern
   Linie 516*: Affoldern - Mehlen - Giflitz - Gellershausen -
   Frebershausen - Frankenau
   Linie 517: Bad Wildungen - Giflitz - Buhlen - Bergheim - Mehlen -
   Affoldern - Hemfurth  Bringhausen
   Linie 518: Affoldern - Hemfurth-Edersee - Bringhausen
   *Linie fährt nur in der Zeit vom 01.April - 31.Oktober
   Die Linien 512, 513, 514, 515, 516, 517 und 518 bedienen im Landkreises
   Waldeck-Frankenberg einen Verkehrsraum, der sich rund um das
   Mittelzentrum Bad Wildungen ausbildet.
   Neben der regionalen Linie 510, die zwischen Sachsenhausen und
   Affoldern die touristisch interessanten Gebiete bedient, stellt die
   Linie 515 mit Anschlüssen in Sachsenhausen und Affoldern die
   Grundbedienung in diesem Verkehrskorridor für die Gemeinden Waldeck,
   Netze und Buhlen an allen Wochentagen sicher.
   Die lokale Buslinie 518 stellt die Grundbedienung an allen Tagen in der
   Woche in der touristisch sehr bedeutenden Region am Edersee dar und ist
   in Affoldern zweistündlich mit den Buslinien 510 Korbach  Bad
   Wildungen und 515 Sachsenhausen  Affoldern verknüpft.
   Die Linien 512, 513, 514 und 517 haben ihren Aufgabenschwerpunkt in der
   Anbindung der Gemeinden mit dem bedeutenden Schulstandort Bad Wildungen
   mit insgesamt 12 Schulen. Daneben sind die Gemeinden Giflitz mit ca.
   800 Schulkindern an Grund- und Gesamtschule und Sachsenhausen mit der
   Mittelpunktschule, die ca. 500 Schulkinder besuchen, wichtige Ziele im
   Linienbündel.
   Mit der Linie 516 werden während der Schulferien in der touristischen
   Saison von An-fang April bis Ende Oktober zusätzliche
   publikumsrelevante Ziele im südlichen Kellerwald bedient. Die Linie hat
   in Affoldern Übergänge auf die Linien 510, 515 und 518 sowie in
   Frankenau auf die Linie 521.
   Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen
   (Standard-Solobusse Kategorie A) und in einem durchschnittlichen
   Kalenderjahr mit gerundeten 436.611 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie
   gerundeten 11.181 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/12/2024
   Ende: 09/12/2034
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen
   ist. Für den Fall der Nichteintra-gung: die Vorlage einer
   Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der
   Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
   ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der
   Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm
   enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die
   zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der
   Vordruck ist zu verwenden),
    Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für
   den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist
   einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung
   siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
    Bonitätsbescheinigung der Hausbank nach Bank-zu-Bank-Standard [die
   Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls
   auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte,
   darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
   länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag:
   06.09.2023,
    Bonitätsauskunft der Hausbank über das Kreditrisiko (Rating). Diese
   Auskunft muss eine mindestens durchschnittliche / befriedigende
   Bonität bescheinigen und die Angabe enthalten, auf Basis welchen
   Jahresabschlusses die Auskunft erfolgt und wann das Rating erstellt
   worden ist [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer
   angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum
   der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht
   älter als Stichtag: 06.09.2023,
    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für
   ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben
   zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen
   Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine
   Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
   Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate
   zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.09.2023.
    Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche
   Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die
   Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein].
   Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet
   werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist
   dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend
   mitzuteilen und zu erläutern.
   Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen
   Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
   Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen
   soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist
   hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
   Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein
   sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der
   Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter
   als Stichtag: 06.09.2023.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe von im Rollgeschäft erbrachten Busverkehrsleistungen (keine
   Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/
   Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch
   keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen
   Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem.
   § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§
   42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des
   Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei
   vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur
   Angebotsabgabe.
   Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung
   gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von
   Referenzen anzugeben.
   Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen
   tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in
   Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte
   Leistungen im Rollgeschäft. Die Referenzleistungen müssen nicht mit
   der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten
   jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung
   vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der
   Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil
   einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als
   Unterauftragnehmer zulässig.
   1. Mindestanforderungen an die Vorgabe Angabe im Rollgeschäft
   erbrachte Busverkehrsleistungen []:
   a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden
   sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der
   Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
   Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das
   Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C
   führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die
   Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
   b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine
   entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die
   Möglichkeit einer Eignungsleihe.
   2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher
   Schwierigkeitsgrad einer Referenz:
   Los 1:
   Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
   Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens
   400.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
   mindestens 6 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g.
   Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate
   erbracht worden sein.
   Los 2:
   Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
   Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens
   145.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
   mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g.
   Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate
   erbracht worden sein.
   Los 1 + Los 2:
   Wird auf beide Lose jeweils ein Angebot abgegeben, gilt die
   Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
   Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens
   545.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
   mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g.
   Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate
   erbracht worden sein.
   Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ
   betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben
   siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
    Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr
   mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h.
   Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG)
   Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
   Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines
   Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den
   jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr.
   1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind,
   nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009
   in der jeweils geltenden Fassung.
   In Deutschland:
   Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
   (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3
   Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
   Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit).
   Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder
   einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
   Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes
   Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die
   der Nachweis benötigt wird.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [14]2023/S 105-328557
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/12/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/02/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/12/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht
   anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe
   Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen der
   Vergabeunterlagen
   - Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen
   Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3)
   genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter
   Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten
   Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
   - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform
   [15]https://www.subreport.de/E49336295 zu stellen
   - Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
   - Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
   (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage
   D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
   - Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie
   die verbindliche Umlaufplanung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816/+49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2023
References
   6. mailto:info@nvv.de?subject=TED
   7. http://www.nvv.de/
   8. mailto:info@ewf.de?subject=TED
   9. http://www.ewf.de/
  10. https://www.subreport.de/E49336295
  11. mailto:ausschreibung@igdb.de?subject=TED
  12. http://www.igdb.de/
  13. https://www.subreport.de/E49336295
  14. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:328557-2023:TEXT:DE:HTML
  15. https://www.subreport.de/E49336295
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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