Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Essen - Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Zukunftssprung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050201334348678 / 261009-2024
Veröffentlicht :
02.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.08.2025
Angebotsabgabe bis :
04.06.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung
DEU-Essen: Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Zukunftssprung

2024/S 86/2024 261009

Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Zukunftssprung
OJ S 86/2024 02/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Zukunftssprung
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist
die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) an den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen. Die Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche bzw. junge
Erwachsene unter 25 Jahren, die - vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere
im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen
aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche
Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen, - die allgemeine Schulpflicht
erfüllt haben, - über keine berufliche Erstausbildung verfügen und - wegen der in ihrer Person
liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Zum größten Teil handelt es sich bei der Zielgruppe um Jugendliche unter 18 Jahren. Es gibt
25 Teilnehmerplätze. Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und
Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und
Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten
erreicht werden. Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch
Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines
positiven Lern- und Arbeitsverhaltens insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von
Schlüsselkompetenzen. Zusätzlich soll eine Berufsschule besucht werden und es gibt die
Möglichkeit seinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erreichen. Die Berufsschule wird
durch das JC vorgegeben. Es sind zwei Projektansätze (im Bereich gewerblich-technisch und
Hauswirtschaft) durchgängig vorzuhalten, die den unterschiedlichen
Teilnehmendeninteressen, -ressourcen und -kompetenzen entsprechen.
Kennung des Verfahrens: 969e3fa4-e6ef-43c9-b1e3-5f4445eab78e
Interne Kennung: 34348/FB56/05-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1XN2K5ZY Die gesamte
Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist
dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose
Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der
Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Zukunftssprung
Beschreibung: Die Maßnahme ist in eine vierwöchige Einstiegsphase, einen
Berufsschulbesuch und Projektarbeit bei einem Träger aufgeteilt. Die Einstiegsphase besteht
aus Einzel- und Gruppenberatung und soll eine ausführliche Erhebung der persönlichen und
beruflichen Situation, sowie eine Stärken- und Schwächenanalyse beinhalten. Hier soll
ausgehend von den Beobachtungen und Gesprächsergebnissen ein erstes Bild über die
bisherigen Integrationshemmnisse und die Motivation der Teilnehmenden gewonnen werden.
In dieser Phase sollen ausdrücklich keine klassischen Profiling- und Feststellungsverfahren
durchgeführt werden. Es sind zwei Projektansätze durchgängig vorzuhalten. Es sollen
Projektansätze aus dem gewerblich-technischen Bereich und aus dem Bereich Hauswirtschaft
sein. Der Auftraggeber kann diese beiden Ansätze auch verbinden und ein freies Projekt
anbieten. Die Bereiche gewerblich-technisch und Hauswirtschaft müssen aber durch die
Projekte abgedeckt sein. Den Teilnehmenden sind alle Projektansätze bedarfsgerecht zu
ermöglichen. Diese Projektansätze werden durch den Bedarfsträger nicht vorgegeben,
sondern vom Auftragnehmer selbst entwickelt und bei Angebotsabgabe eingereicht. Es soll
dabei auch darum gehen, die Teilnehmenden an mögliche Berufsbilder heranzuführen und
praktische Arbeit erlebbar zu machen. Darüber hinaus sind entsprechend weitere
Projektansätze zu entwickeln. Ein Projekt ist ein zielgerichtetes, für den jeweiligen
Teilnehmenden einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten
Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird. Zur Durchführung von
Projekten können Projektteams gebildet werden. Des Weiteren gibt es folgende
Querschnittsaufgaben: - Schlüsselkompetenzen entwickeln und fördern - Sozialpädagogische
Begleitung für einzelne Teilnehmende und die Gruppe - Elternarbeit/ aufsuchende Hilfe -
Einbindung des Auftragnehmers in regionale Netzwerke Außerdem werden folgende
Fördereinheiten angeboten: - Stütz- und Förderunterricht - Vorbereitung auf die Berufsreife -
Lernen lernen - Berufsorientierung - Schuldenprävention - Suchtprävention - Grundlagen
gesunder Lebensführung - Sprächförderung - Mobilitätstraining - Bewerbungstraining -
Betriebliche Erfahrungen (Praktika) Zuweisungsdauer, Zeitlicher Umfang und
Teilnehmerplätze Die Zuweisungsdauer beträgt grundsätzlich 6 Monate. Bei den
Teilnehmenden, die den Schulabschluss nachholen, beträgt die Zuweisungsdauer 12 Monate.
Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines vorgeschriebenen
Berufsschulunterrichtes 30 Zeitstunden ohne Pausen. Die täglichen Zeiten sind 6 Stunden für
jeden Teilnehmenden, dabei sind die Berufsschulzeiten zu berücksichtigen und die Zeiten
ggfls. anzupassen. In der Regel soll die Maßnahme zwischen 8:00h und 15:00h stattfinden.

Der Auftragnehmer soll für einen sanften Einstieg in den Tag sorgen. Daher sollen die
Teilnehmenden zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr (Gleitzeit) beginnen können. Eventuell auch
mit einem kleinen Frühstück und Tee. Ein späterer Beginn als 9:00h ist nicht vorgesehen. Die
Tage an denen die Berufsschule stattfindet, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die
Teilnehmenden sollen nach 6 Stunden die Maßnahme abschließen (auch wenn dies vor 15h
ist). Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass die Teilnehmenden eine eigene sinnvolle
Tätigkeit, der sie selbstständig nachgehen können, hat. Dieser Tätigkeit ist dann entweder vor
9:00h oder nach14:00h nachzugehen. Es sind 25 Teilnehmerplätze.
Interne Kennung: 34348/FB56/05-2024

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann zweimal um den gleichen Zeitraum im
Rahmen einer Option verlängert werden.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit kann zweimal um den gleichen Zeitraum im Rahmen
einer Option verlängert werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen
nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das
Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem
Umfang zu erbringen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der
angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten. Lage und Zugang Die zum Einsatz
kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in
angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so
ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Barrierefreiheit Sofern im
Los-/ Preisblatt Barrierefreiheit gefordert ist, ist diese unter Berücksichtigung vorhandener
Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmenbeginn
gewährleistet der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der
Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend
den einschlägigen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch
Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden
Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen
selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum
behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass
behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur
Verfügung stehen. Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen individuell
durch den Bedarfsträger zu prüfen. Räumlichkeiten / Außengelände Wurden bei
Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht, ist der Vordruck R.1
spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Bedarfsträger einzureichen. Bei
Überschreiten der Fünf-Tages-Frist finden die §§ 8 und 9 der Vertragsbedingungen
Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten zwei Wochen vor
Maßnahmebeginn zu besichtigen sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch
ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der
Anforderungen zu überprüfen. Bei Prüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan
unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber
unverzüglich mit dem Vordruck R.1 anzuzeigen. Vorhalten der Räumlichkeiten Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive
Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Dem Auftragnehmer
wird die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere
Zwecke zu nutzen; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkungen auf die
Vertragserfüllung haben. Sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die
Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik
sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die
Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen
müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Nicht geeignet sind Räume wie z.
B. Werkhallen, Garagen, Wohn-/ Lagerräume, Küchen, Hotelzimmer etc. Zwingend
erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung geeignet ist und die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Beratungsraum mit entsprechender Ausstattung)
erfüllt. Darüber hinaus müssen die Räume in Anzahl und Ausstattung der im Konzept
beschriebenen Methoden entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor die Räumlichkeiten

abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen
Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit. Der Termin des
Maßnahmebeginns bleibt für den Auftragnehmer in jedem Fall verbindlich. Für alle
nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere
folgende Vorschriften / Empfehlungen in der derzeit aktuellen Fassung: -
Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) -
Brandschutzbestimmungen - jeweilige Landesbauordnung PC-Arbeitsplätze (PC,
Flachbildschirme, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen
dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang
und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 23,8 Zoll auszustatten. Unter
Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer
Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine
Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33
und 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen. Die eingesetzte
Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen und marktüblich sein. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in
geeigneten Fällen am Arbeitsplatz erstellte Dateien auf einem eigenen, üblich ausgestatteten
PC zu nutzen. Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn 1. der PC-Arbeitsplatz
mindestens mit dem Betriebssystem Windows 10 oder einem vergleichbaren Betriebssystem
ausgestattet ist und 2. der PC-Arbeitsplatz mit Anwendersoftware ausgestattet ist, die
marktüblich und verbreitet ist. Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen liegt diese
Voraussetzungen derzeit bei sog. Office-Software nur bei MS Office - Programmen vor. Die
Arbeitsplätze müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch,
Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von
Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der DSGVO sind einzuhalten.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur
Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind
vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu
machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der
Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller
Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls.
getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den
Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der
Leistungsbeschreibung. Eignungskriterien Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung
wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung
vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung
verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit
sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder
entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die
zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre
ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der
Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare
Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen

nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III. Zu den vergleichbaren Leistungen zählen auch
sonstige Maßnahmen bzw. beauftragte Projekte, die überwiegend auf die Eingliederung von
Arbeitslosen/ erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt zielen. Der
Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine
Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der
Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2
diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen
jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben. Bei der späteren Wertung der Angebote
findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur
Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind
vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu
machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der
Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller
Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls.
getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den
Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der
Leistungsbeschreibung. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist
fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und
qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die
Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der
Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die
Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge,
Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte
insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit,
Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Da sich unter den
zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des
Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen
Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens
des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der
Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum
Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder
182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer
sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein
Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen.
Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als
drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der
Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die
Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem
Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der
Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem

Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der
Auftragnehmer zu sorgen. Alle in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiter, die nach dem
31.12.1970 geboren wurden, müssen über einen Nachweis ihrer Masernschutzimpfung oder -
immunität verfügen. Auf Verlangen ist dieser dem JobCenter Essen vorzulegen. Für die
Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Nachweis des
Personals Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach
Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem
Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach
Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der
Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des
Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Der Auftraggeber
behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung
Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit.
Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer
sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber
mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit
dem Vordruck F. 1 zu melden. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der
Vordruck F.1.2 zu übersenden. Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor
Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen. Personaleinsatz Das für die
Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab
Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt,
außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden
Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten
werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur
Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot
ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich
namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese
Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen
durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YH6Y1XN2K5ZY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1XN2K5ZY

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YH6Y1XN2K5ZY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2024 10:05:00 (UTC+2)
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt
werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB
bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland

E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 74d8b572-3752-497a-b280-7b893545c176 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 10:38:40 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1XN2K5ZY
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1XN2K5ZY/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-261009-2024-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau