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Ausschreibung: Deutschland  Straßenbauarbeiten  Neubau eines ZOB in Verbindung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hildastraße/Bahnhofsplatz und K+R Platz in 76646 Bruchsal - DEU-Bruchsal
Bau von Busbahnhöfen
Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Straßenbauarbeiten
Kanalbauarbeiten
Dokument Nr...: 263087-2024 (ID: 2024050301221351000)
Veröffentlicht: 03.05.2024
*
  DEU-Bruchsal: Deutschland  Straßenbauarbeiten  Neubau eines ZOB in
Verbindung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hildastraße/Bahnhofsplatz
und K+R Platz in 76646 Bruchsal
   2024/S 87/2024 263087
   Deutschland  Straßenbauarbeiten  Neubau eines ZOB in Verbindung mit der Umgestaltung des
   Knotenpunktes Hildastraße/Bahnhofsplatz und K+R Platz in 76646 Bruchsal
   OJ S 87/2024 03/05/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung Tiefbau, Grün- und
	    Landschaftspflege
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bruchsal GmbH / Energie- und Wasserversorgung
	    Bruchsal GmbH
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Neubau eines ZOB in Verbindung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hildastraße
	    /Bahnhofsplatz und K+R Platz in 76646 Bruchsal
            Beschreibung: Die Stadt Bruchsal beabsichtigt, die Flächen im Bahnhofsumfeld neu zu
            strukturieren und aufzuwerten. Zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die Herstellung eines
	    multimodalen Knotens mit zentralem Omnibusbahnhof (ZOB). Mit dem Neubau des ZOB wird
            zukünftig der Stadt- und Regionalbusverkehr zusammengeführt und zentral südöstlich des
	    Bahnhofs abgewickelt. Es werden 3 Bussteige erstellt: - Bussteig Ost: Mit modularen
            Überdachungselementen und gerader Bussteigkante - Bussteig Mitte: Mit modularen
            Überdachungselementen und Bussteigkante in Sägezahnanordnung - Schülerbussteig: Mit 4
            Fahrgastunterständen und gerader Bussteigkante. In diesem Zusammenhang werden die
            Knotenpunkte Hildastraße / Bahnhofplatz sowie Prinz- Wilhelm-Straße / Bismarckstraße
            umgebaut. Der Verkehrsknoten Hildastraße ist ein zentraler Abbiegepunkt auf den
            innerstädtischen Erschließungsring. Zudem sind die Verkehrsflächen in der Prinz-Wilhelm-
            Straße, der Straße Bahnhofplatz sowie der Hildastraße in deren Aufweitungsbereich
            grundhaft zu erneuern, um dauerhaft den hohen Belastungen für den zukünftigen hohen
            Busverkehr standhalten zu können. Im südlichen Bereich des Bahnhofs Bruchsal verläuft von
            Ost nach West der Saalbachkanal. Er wird von mehreren Brückenteilbauwerken überführt, der
            östlichste Teil wird als Straßenbrücke überführt. Zur Herstellung eines barrierefreien
            Überweges sind im Zuge der Maßnahme die Brückenkappen zu erneuern und die Fahrbahn
            aufzuhöhen. Im Anschluss westlich der Prinz-Wilhelm-Brücke folgt im Bestand eine
            Stahlbrücke mit Längs- und Querträger, deren baulicher Zustand als nicht mehr standsicher
            eingestuft wurde, dieser Brückenbereich ist aktuell gesperrt. Aufgrund des maroden
            Zustandes der Stahlbrücke ist diese rückzubauen. Für die Überführung der geplanten Rad-
            und Fußgängerverkehrsanlagen wird die Erneuerung dieses Überbaus über den
              Saalbachkanal von Seiten der Stadt Bruchsal erforderlich. Mit dem Brückenneubau
              (Saalbachdeckel) nimmt diese Fläche zukünftig eine wichtige Bedeutung als zentrale
              Fußgängerachse und Drehscheibe zwischen Prinz-Wilhelm-Straße, ZOB, Bahnanlage und
              Taxenstellplätze ein. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Kanal-, Straßen-, Leitungs-,
	      Hoch- und Ingenieurbau. Keine losweise Vergabe: Es ist beabsichtigt, die o.g. Leistungen im
              Namen und auf Rechnung Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Abt. Tiefbau-, Grün- und
	      Landschaftspflege Titel 1-5 und 7 und Titel 6 Stadtwerke Bruchsal GmbH / Energie- und
	      Wasserversorgung Bruchsal GmbH, Schnabel-Henning-Str. 1a, 76646 Bruchsal an einen
	      gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Grobmassen: Erdaushub ca. 10.000 m3 /
              Frostschutzschicht ca. 4.500 m3 / Asphaltflächen ca. 8.000 m2 / Bordsteine ca. 2.000 m /
              Busborde ca. 270 m / Pflasterfläche ca. 6.500 m2 / Straßeneinläufe ca. 60 St /
	      Abwasserleitung DN 150 ca. 570 m / Abwasserleitung DN 300 ca. 220 m /
              Entwässerungsschächte ca. 12 St / Beton ca. 230 m3 / Betonstahl ca. 80 t /
              Fahrgastunterstände ca. 30 St / Kabelschutzrohre ca. 2.500 m
	      Kennung des Verfahrens: 6e6711bd-2859-4d60-ae97-d9371e94de1d
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten, 45220000
            Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45213311 Bau von Busbahnhöfen, 45231000
            Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Siehe Beschreibung
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte
            fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die
	    Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende,
            wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird
            dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die
	    Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es
            werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber
            gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter
            können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
            Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport.
            Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
            hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen
            - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich  Kommunikation  des Vergabeportals -
            eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie,
            dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von
	    Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf
            Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder
            zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die
            Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden
            Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Im Zusammenhang
	    mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-
	    Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und
            seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und
            Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und
            Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die
            in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter
	    Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10
	    und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
	    Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
	      Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
	      Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische
              Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
	      Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
              Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische
	      Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
	      unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
              10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
              genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist
              durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den
              Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen
              sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2.
              Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 VOB/A-EU nicht
              entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2
              Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU
	      Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei
              denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche
	      Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach
	      dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie
	      Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von
              Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die
	      Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung
              zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise
	      nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt. ] ---
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Neubau eines ZOB in Verbindung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hildastraße
	    /Bahnhofsplatz und K+R Platz in 76646 Bruchsal
            Beschreibung: Die Stadt Bruchsal beabsichtigt, die Flächen im Bahnhofsumfeld neu zu
            strukturieren und aufzuwerten. Zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die Herstellung eines
	    multimodalen Knotens mit zentralem Omnibusbahnhof (ZOB). Mit dem Neubau des ZOB wird
            zukünftig der Stadt- und Regionalbusverkehr zusammengeführt und zentral südöstlich des
	    Bahnhofs abgewickelt. Es werden 3 Bussteige erstellt: - Bussteig Ost: Mit modularen
            Überdachungselementen und gerader Bussteigkante - Bussteig Mitte: Mit modularen
            Überdachungselementen und Bussteigkante in Sägezahnanordnung - Schülerbussteig: Mit 4
            Fahrgastunterständen und gerader Bussteigkante. In diesem Zusammenhang werden die
            Knotenpunkte Hildastraße / Bahnhofplatz sowie Prinz- Wilhelm-Straße / Bismarckstraße
            umgebaut. Der Verkehrsknoten Hildastraße ist ein zentraler Abbiegepunkt auf den
            innerstädtischen Erschließungsring. Zudem sind die Verkehrsflächen in der Prinz-Wilhelm-
            Straße, der Straße Bahnhofplatz sowie der Hildastraße in deren Aufweitungsbereich
            grundhaft zu erneuern, um dauerhaft den hohen Belastungen für den zukünftigen hohen
            Busverkehr standhalten zu können. Im südlichen Bereich des Bahnhofs Bruchsal verläuft von
            Ost nach West der Saalbachkanal. Er wird von mehreren Brückenteilbauwerken überführt, der
              östlichste Teil wird als Straßenbrücke überführt. Zur Herstellung eines barrierefreien
              Überweges sind im Zuge der Maßnahme die Brückenkappen zu erneuern und die Fahrbahn
              aufzuhöhen. Im Anschluss westlich der Prinz-Wilhelm-Brücke folgt im Bestand eine
              Stahlbrücke mit Längs- und Querträger, deren baulicher Zustand als nicht mehr standsicher
              eingestuft wurde, dieser Brückenbereich ist aktuell gesperrt. Aufgrund des maroden
              Zustandes der Stahlbrücke ist diese rückzubauen. Für die Überführung der geplanten Rad-
              und Fußgängerverkehrsanlagen wird die Erneuerung dieses Überbaus über den
              Saalbachkanal von Seiten der Stadt Bruchsal erforderlich. Mit dem Brückenneubau
              (Saalbachdeckel) nimmt diese Fläche zukünftig eine wichtige Bedeutung als zentrale
              Fußgängerachse und Drehscheibe zwischen Prinz-Wilhelm-Straße, ZOB, Bahnanlage und
              Taxenstellplätze ein. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Kanal-, Straßen-, Leitungs-,
	      Hoch- und Ingenieurbau. Keine losweise Vergabe: Es ist beabsichtigt, die o.g. Leistungen im
              Namen und auf Rechnung Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Abt. Tiefbau-, Grün- und
	      Landschaftspflege Titel 1-5 und 7 und Titel 6 Stadtwerke Bruchsal GmbH / Energie- und
	      Wasserversorgung Bruchsal GmbH, Schnabel-Henning-Str. 1a, 76646 Bruchsal an einen
	      gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Grobmassen: Erdaushub ca. 10.000 m3 /
              Frostschutzschicht ca. 4.500 m3 / Asphaltflächen ca. 8.000 m2 / Bordsteine ca. 2.000 m /
              Busborde ca. 270 m / Pflasterfläche ca. 6.500 m2 / Straßeneinläufe ca. 60 St /
	      Abwasserleitung DN 150 ca. 570 m / Abwasserleitung DN 300 ca. 220 m /
              Entwässerungsschächte ca. 12 St / Beton ca. 230 m3 / Betonstahl ca. 80 t /
              Fahrgastunterstände ca. 30 St / Kabelschutzrohre ca. 2.500 m
	      Interne Kennung: 670.1089
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten, 45220000
            Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45213311 Bau von Busbahnhöfen, 45231000
            Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Siehe Beschreibung
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 30/09/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters- siehe Beschreibung
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung
              zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
              Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den
              Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
              einzureichen. Zur Eignungsprüfung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: -
              Eigenerklärung: Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe
              d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1
	      VOB/A-EU) der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
	      Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gefordert. Sonstiges
              zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung
              Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 -
	      Buchstabe h: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU -
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das
              Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
	      nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
              den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
              Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige
	      Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung
              zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
              Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 AngErg Eignung o.ä), diese ist
              den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
              einzureichen. Zur Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
              folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des Gesamtumsatzes der letzten
	      drei Jahre (die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu
	      vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
              Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179  Buchstabe
              a (gemäß § 6a Nr. 2c VOB/A-EU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz
              und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU -
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das
              Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
	      nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
              den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
              Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige
	      Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung
              zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
              Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den
              Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
              einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende
              Angaben erforderlich: - Eigenerklärung- Angaben von drei Referenzen in den letzten 5 Jahren
              (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 -
              Buchstabe b (§ 6a Nr. 3a VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist zu den
              benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen,
              dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. Außerdem ist der Ansprechpartner des
              damaligen Auftraggebers benennen ((gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der
              Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV 179
              Buchstabe c: (§ 6a Nr. 3g VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist die Zahl
              der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
              anzugeben Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine
              schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
              Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser
              Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung,
              dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
              Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen
              oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein
              /unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt -
              Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU
              Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit
              wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für
	      den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
              Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung
              / Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g: Auf gesondertes Verlangen der
	      Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
              vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-
              EU). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur
              Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
              Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
              Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des
              Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
	      gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
	      Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
              ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die
              erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer
              Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
	      Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
	      Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die
              erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
	      Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
              Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
	      nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der
              Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
              Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
              diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit
              der  Verpflichtungserklärung  (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat
              andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
              Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
	      ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
              Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
              5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert,
              reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
              von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
	      geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
              Beschreibung: Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV
	      175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg
              Bietergem ist dazu folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
              Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
              gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - das geschäftsführende Mitglied
              berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
	      (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften Die
	      Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9
	      beschrieben) entsprechend nachzuweisen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
              Beschreibung: Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU
              Nr. 2 a VOB/A-EU, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je
              Versicherungsfall muss mindestens 1.000.000  für Personenschäden sowie sich daraus
              ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und mind. 500.000  für Sach- und
              Vermögensschäden für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des
              Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU.
	      Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist
              eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit
	      den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: 100 % Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E47134446
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E47134446
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) - Sicherheit für die
            Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von5 v.H. der Auftragssumme
            (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten - Die für Mängelansprüche zu leistende
            Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen
            zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine
            nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der
            Verjährungsfrist
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende
            Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben §
	    16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. Die
            Nachforderung wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 06/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Ort: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche
              Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem
	      Verfahren.
              Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin
              zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
              Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
	      oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	      macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
              nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
              des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
              Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
              sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
	      schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf
	      elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
              geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
	      Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
              betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
            Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung
            Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung
              Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung Tiefbau, Grün- und
	    Landschaftspflege
	    Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
	    Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
	    Stadt: Bruchsal
	    Postleitzahl: 76646
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
	    E-Mail: Vergabestelle@bruchsal.de
	    Telefon: 0725179654
	    Internetadresse: https://www.bruchsal.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: 08A986640
	    Abteilung: Referat 15
	    Postanschrift: Durlacher Allee 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: 07219268730
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Abteilung Geschäftsstelle Zentrale
	    Vergaben
	    Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
	    Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5 Stadt Bruchsal Stadt Bruchsal
	    Stadt: Bruchsal
	    Postleitzahl: 76646
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Stadt Bruchsal
	    E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
	    Telefon: 0725179654
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bruchsal GmbH / Energie- und Wasserversorgung
	    Bruchsal GmbH
	    Registrierungsnummer: DE 143 080 672
	    Stadt: Bruchsal
	    Postleitzahl: 76646
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Stadt Bruchsal
	    E-Mail: Vergabestelle@bruchsal.de
	    Telefon: 0725179654
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f46fe1ab-85dd-436e-a370-7e82532a166d - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 16:34:42 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 87/2024
            Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024
Referenzen:
https://www.bruchsal.de
https://www.subreport.de/E47134446
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-263087-2024-DEU.txt
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