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Ausschreibung: Digitalisierung im Schulungsbereich - DE-Nienburg
Reprografische Dienstleistungen
Dokument Nr...: 907485-2024 (ID: 2024080808173674371)
Veröffentlicht: 08.08.2024
*
Digitalisierung im Schulungsbereich der DEULA Westerstede GmbH
Vergabestelle
DEULA - Nienburg GmbH
Max-Eyth -Str.2
31582 Nienburg
Deutschland
Telefon
05021-9728-0
Telefax
05021-9728-10
E-Mail
info@deula-nienburg.de
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO) Bezeichnung der Leistung
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Datum der Versendung
31.07.2024
Vergabeart
X Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum: 16.09.2024 Uhrzeit: 12:00 Uhr
Bindefrist endet am
30.09.2024
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 Blatt 1 von 4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Erklärung Tariftreue
Produktdatenblätter
D) die, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen
im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
DEULA- Nienburg GmbH, Maren Hoffmann Telefon
05021-9728-40 Telefax
05021-9728-10
Anschrift
Max-Eyth-Str.2, 31582 Nienburg E-Mail
maren.hoffmann@deula-nienburg.de
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
| | siehe (Auftrags)Bekanntmachung
VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 Blatt 2 von 4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3.2 Folgende Unterlagen slnd auf gesondertes Verlangen der Vergabestelie vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Loswelse Vergabe nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
fûr ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) ausgenommen Nebenangebote, die
ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
fûr die genannte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter fotgenden weiteren Bedingungen:
VHB Bund - Auegabe 2017 Stand 2019 Blatt 3 von 4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von
Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so
wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für
Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit
der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum
vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
[ ]X siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für ...
Maßnahmenummer Maßnahme
Kennzettel verwenden
Vergabenummer Leistung
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereitgestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 Blatt 4 von 4
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertrags- bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Stand: Januar 2020
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh- rung von Leistungen (VOL/B)
1.2 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedin- gungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche
Abreden gelten nur, wenn der Auf- traggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug.
1.3 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmun- gen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
2 Preise
2.1 Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Be- stimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verord-
nung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auf- trägen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auf- trag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne der o, a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag aus- drücklich ein
anderer Preistyp angegeben ist.
2.2 Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preis- prüfung ein
Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vor- schriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung auf- grund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu ermitteln und
abzurechnen. Bei der Abrechnung zu Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchstens 5 v.
H. der Netto-Selbst- kosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf
nicht überschritten werden.
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragneh- mer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergü- tung, muss sie bzw.
er dies dem Auftraggeber unverzüg- lich - möglichst vor Ausführung der Leistung und mög- lichst der Höhe nach - anzeigen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder-
kosten nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ver- pflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im
Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu verein- baren.
Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen
nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar so-
wie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vor- schriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzun- gen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrück- lich vorgesehen,
Verpackungen nach Gebrauch zurück- zunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der
öffentlichen Ab- fallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewähr- leistet die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Ver- packungen, so gehen diese - wenn nichts anderes ver- einbart ist - ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigen- tum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behäl- tern geliefert, so hat die
Auftragnehmerin bzw. der Auf- tragnehmer - wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen Anspruch auf besondere Vergütung der
Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
6.1 Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu lie- fern und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behörd- lichen Bestimmungen sowie den in Anlage 1 der VgV auf- geführten
Technischen Anforderungen entsprechen.
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Um- stände erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funk- tionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass
Ziffer 6.1 nicht beachtet
-2-
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag- nehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und An- lagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustel- len. Ist die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Er- satz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftragge- bers bleiben unberührt. Der
Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch
die Ausfüh- rungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderli- chen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Be-
tracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und La- gerräumen zu gewähren.
6.3 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auf- tragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben
Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auf- traggeber nach Ausführung des Außrags kostenfrei zu- rückzugeben
64 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu
erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Außerungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abge- faßt sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Drit- ter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Be- hörden und Privaten)
sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheini- gungen muss vom Konsulat beglaubigt
sein.
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
8.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Lei- stungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfül- len. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuzie- hen, wie es mit der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Ange- bots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen
Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelun- gen der UVgO Ausgabe 2017,
zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nach- unternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zah- lungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwi- schen Auftraggeber und
Auftragnehmer vereinbart sind.
8.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenos- senschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen
Unterauftragnehmers schriftlich bekannt- zugeben Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw, der Auftragnehmer Leistungen zu
übertragen, auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr.
4 VOL/B ein- zuholen.
Abnahme ( 13)
9.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
9.2 Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes ver- einbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Lie- fertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzu- stimmen.
9.3 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftragge- bers zulässig.
9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn
die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfange- stelle die Leistung der Außragnehmerin oder des Auf- tragnehmers abgenommen
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers
angenommen ist.
10 Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Außragnehme-
rin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) an- bietet, verspricht oder gewährt.
Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme-
rin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbe- sondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Ver- abredungen mit anderen
Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbesfandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, so- weit sie unmit(eIbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Ab- standszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind.
Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw.
ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen
Anwen- dung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grund- lage der
Vertragspreise abzurechnen; die nichf verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten
zurückgewährt.
- 3 -
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche be- ginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn
eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienst- stelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung
an die Empfangsstelle beigefügt Sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfül- lung der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart ist,
nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen
ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle,
frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Ver- tragsbedingungen.
13.3 Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Über-
weisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftragge- bers.
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültig- keit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich
ausschließlich nach dem Sitz der für die Pro- zessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Stand: 01. Januar 2024
Erklärung zu 4 Abs. 1 NTVerqG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in- nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu
erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014
(BGBI. I S. 1348), in der je- weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens
ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen
sowie
aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne
von 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift1
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung
gesondert vorlegen.
Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
Name und Anschrift der Vergabestelle DEULA Nienburg GmbH
Max-Eyth-Str.2 31582 Nienburg
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Anlagen , die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebote
Anlagen , die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1) vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 Blatt 1 von 2
633
(Angebotsschreiben - Liefer-/Dienstleistungen)
1 IchMir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser
Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
für Haupt- und alle Nebenangebote
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich
anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des
Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung)
eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Neben-
angebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages
entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 Blah 2 von 2
024 208
01.2020
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach derVerfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Lieder-
und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler, so hat er
unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art
der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der
Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
3.3 Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stelle
bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten
Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionen in Mischkalkulationen
auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
E
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
VHB Bund Ausgabe 2017 Blatt 1 von 2
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw.
die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung
des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen Oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Ubersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen
Zertifizierungsstandards geführt werden.
VHB Bund Ausgabe 2017 Blatt 2 von 2
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmenummer: 2 o 24 4 -MII- WE Vergabenummer: 2 0 24 - DIG Mlu - NB
Leistung
24 Notebooks und Charging Trolley, Software/Lizenz und Dienstleistung
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Gescfiäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Euro Euro Euro
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten
Wirt- schaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen ArbeitSkräße zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäfts- jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. a. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Modifizierter Vordruck Nr. 124 des VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand April 2016
Eintragung in das Berufsregister lhres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner unserer
Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
p-j Ich/Wir erkI8refn), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich gerageltes Verführen weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag aUf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen,
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse ), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen*) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/für uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ort, Datum, Unterschrift)
) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO zur Beschaffung von Hard- und Software und Dienstleistung zum Ausbau eines mobilen
digitalen EDV-Raumes im Rahmen eines ganzheitlichen pädagogischen Schulungskonzeptes zur Vermittlung digitaler Kompetenzen bei
Beschäftigten in der Landwirtschaft
Maßnahme: Aufbau eines mobilen digitalen EDV-Raumes in der DEULA Westerstede zur Vermittlung digitaler Kompetenzen an
Beschäftigte in der Landwirtschaft
Leistung: Lieferung und Installation von Hard- und Software
1. Grundlagen
Die DEULA Westerstede vermittelt seit Jahren praxisorientiert digitale Kompetenzen an Beschäftigte in der Landwirtschaft. Im
Rahmen eines ganzheitlichen pädagogischen Schulungskonzeptes soll ein mobiler, digitaler EDV-Raum eingerichtet werden. Dieser
EDV-Raum soll als zentraler Baustein zur weiteren Vermittlung digitaler Kompetenzen an Beschäftigten in der Landwirtschaft von
der Planung einer digitalen Ackerschlagdatei bis zur Durchführung von Precision Farming dienen. Hierzu soll die Basis-Hard-
und Software beschafft und installiert werden. Durch die Konzeption als Lösung mit Notebooks und einem mobilen Ladekoffer kann
der Raum situationsorientiert variabel auf dem gesamten DEULA- Gelände eingesetzt werden.
Die Ausschreibung umfasst hierzu folgende Komponenten:
Notebooks Ladekoffer
Software Microsoft 365
Dienstleistung Installation und Einrichtung der Hard- und Software
Besonderer Wert wird auf nachweislich zuverlässigen, kompetenten und schnellen Service vor Ort gelegt. Dazu Referenzkunden im
Umkreis von max. 50km um Westerstede.
2. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: DEULA Westerstede GmbH
Straße, Hausnummer: Max-Eyth-Straße 12-18 Postleitzahl (PLZ): 26655
Ort: Westerstede
Telefon: +49 4488 83010
E-Mail: deuia-westeratede@deuIa.de Internet-Adresse: httgs://www.deuIa-westerstede.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
Name: DEULA Nienburg GmbH Straße, Hausnummer: Max-Eyth-Straße 2
Postleitzahl (PLZ): Ort:
Telefon:
E-Mail:
Internet-Adresse:
31582
Nienburg/Weser
+49 502197280
info@deula-nienburg.de
www.deula-nienburg.de
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist 16.09.2024
Ablauf der Bindefrist
.09.2024
c) Sprache
deutsch
4. Angaben zu Vergabeunterlagen keine
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
1 24,00 Stück
3 1,00 Stück
4 24,00 Stück
5 1,00 Stück
Notebooks
- Notebook mit folgenden Mindest-Spezifikationen
- Intel Core i3-1315U
- 8 GB DDR4 Arbeitsspeicher
- 256 GB SSD Festplatte
- Display: 15,6 Full-HD Matt
- inkl. Windows 11 Pro
Charging Trolley
- Mobiler Ladeschrank für Notebooks (bis zu 30 Stück)
- Max 15,6 Zoll
Software/Lizenz
- Microsoft 365 Lizenzen für Bildungseinrichtungen (A3)
Dienstleistung,
- Einrichtung der o.g. Hard- und Software
- Installation und Konfiguration
- Fahrtkosten
c) Ort der Leistungserbringung
Deula Westerstede GmbH Max-Eyth-Straße 12-18
26655 Westerstede
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung
Liefertermin: spätestens 01.11.2024, alternativ schnellstmöglich Angabe des frühestmöglichen Liefertermins erwünscht
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
14 Tage nach Auslieferung an den Bestimmungsort.
11. Zuschlagskriterien
Liefertermin (bis spät. 01.11.2024)
100% Preis
12. Sonstige Angaben
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in
deutscher Sprache abzufassen.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss:
keine
Source: 4
https://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/DEULA-Nienburg-GmbH/2024/07/5633468.html?nn=4641482&type=0&searchResu
lt=true
Data Acquisition via: p8000000
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