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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Folgelizenzen für Confluence, Jira und Service Management 2026 -2027 - DEU-Cottbus
Softwarepaket und Informationssysteme
Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Dokument Nr...: 382802-2025 (ID: 2025061300494104648)
Veröffentlicht: 13.06.2025
*
  DEU-Cottbus: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme 
Folgelizenzen für Confluence, Jira und Service Management 2026 -2027
   2025/S 112/2025 382802
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Folgelizenzen für Confluence, Jira und
   Service Management 2026 - 2027
   OJ S 112/2025 13/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Technisches Finanzamt
	    E-Mail: haushalt@tfa.brandenburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Folgelizenzen für Confluence, Jira und Service Management 2026 - 2027
            Beschreibung: Beschaffung von Folgelizenzen für Confluence, Jira und Service Management
	    2026 - 2027
	    Kennung des Verfahrens: 52c48802-9319-4957-87ca-6f1de5504a64
	    Interne Kennung: V-25/0165
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Cottbus
	    Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTESDFUCA Angebote als E-
            Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen
            auszuschließen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §
	      124 Abs. 1Ne. 2 GWB
              Korruption: gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß
              § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß § 123 Abs. 1 2 und 3 GWB
              Betrugsbekämpfung: gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 124 Abs.1 Nr. 8 und 9 GWB
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß § 124 Abs.1
	      Nr. 5 GWB
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß § 14
	      Abs. 1 Nr. 6 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 7 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              Entrichtung von Steuern: gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Los 1 - Folgelizenzen für Confluence 2026 - 2027
            Beschreibung: Los 1 - Folgelizenzen für Confluence 2026 - 2027
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Cottbus
	    Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens
            der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen
            Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine
            gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je
            Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und
            Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für
            alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens
            1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter
            eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer
	      vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen
	      erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden,
              muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung
              und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der
              Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung
	      anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen
              Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung
              verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
	      1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
              2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	      Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
	      Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die
              russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
              b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
              Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im
	      Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf
	      Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder
	      b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
	      genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
              Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
              während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
              Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
	      Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
              werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die
	      Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur
              Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in
              dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
              keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen
              könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden
              ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
              129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
              Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
              den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
              in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
              Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
              (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). keine Personen, deren
              Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig
	      festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung
              nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass nicht
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
	      wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist. Der
              Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, -
              das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, -
              das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
              Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, -
	      das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung
              bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung
              des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
              vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
              Fachkunde mindestens 1 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre.
	      Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar
              sein. Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der
              durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei
              Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die
	      mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Lieferung bis 22.11.2025
	    Beschreibung: siehe Teil B / Leistungsbeschreibung/Preisblatt
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
	      /VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
	    /CXSDYYDYTESDFUCA
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform
            sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Los 1, 2 und 3: Der Bieter ist zertifizierter
            Handelspartner für die geforderten Produkte.(E6)
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind
            gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der
            Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
            Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb
              von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes
	      Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines
              Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der
              Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
              und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis
	      Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
              gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
              in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentraldienst der Polizei des Landes
	      Brandenburg
	      Beschaffungsdienstleister: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Los 2 - Folgelizenzen für Jira 2026 - 2027
            Beschreibung: Los 2 - Folgelizenzen für Jira 2026 - 2027
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Cottbus
	    Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens
              der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen
              Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine
              gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je
              Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und
              Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für
              alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens
              1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter
              eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer
	      vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen
	      erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden,
              muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung
              und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der
              Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung
	      anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen
              Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung
              verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
	      1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
              2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	      Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
	      Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die
              russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
              b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
              Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im
	      Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf
	      Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder
	      b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
	      genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
              Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
              während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
              Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
	      Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
              werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die
	      Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur
              Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in
              dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
              keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen
              könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden
              ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
              129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
              Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
              den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
              in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
              Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
              (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). keine Personen, deren
              Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig
	      festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung
              nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass nicht
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
	      wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist. Der
              Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, -
              das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, -
              das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
              Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, -
	      das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung
              bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung
              des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
              vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
              Fachkunde mindestens 1 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre.
	      Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar
              sein. Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der
              durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei
              Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die
	      mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Lieferung bis 28.11.2025
	    Beschreibung: siehe Teil B / Leistungsbeschreibung/Preisblatt
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
	    /VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
	    /CXSDYYDYTESDFUCA
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform
              sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Los 1, 2 und 3: Der Bieter ist zertifizierter
              Handelspartner für die geforderten Produkte.(E6)
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind
            gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der
            Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
            Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb
            von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes
	    Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines
            Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der
            Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
            und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis
	    Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
            gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
            in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentraldienst der Polizei des Landes
	      Brandenburg
	      Beschaffungsdienstleister: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Los 3 - Folgelizenzen für Service Management 2026 - 2027
            Beschreibung: Los 2 - Folgelizenzen für Jira 2026 - 2027
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Cottbus
	    Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens
            der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen
            Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine
            gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je
            Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und
            Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für
            alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens
            1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter
            eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer
	      vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen
	      erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden,
              muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung
              und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der
              Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung
	      anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen
              Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung
              verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
	      1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
              2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	      Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
	      Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die
              russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
              b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
              Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im
	      Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf
	      Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder
	      b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
	      genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
              Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
              während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
              Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
	      Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
              werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die
	      Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur
              Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in
              dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
              keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen
              könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden
              ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
              129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
              Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
              den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
              in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
              Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
              (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). keine Personen, deren
              Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig
	      festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung
              nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass nicht
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
	      wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist. Der
              Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, -
              das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, -
              das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
              Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, -
	      das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung
              bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung
              des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
              vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
              Fachkunde mindestens 1 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre.
	      Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar
              sein. Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der
              durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei
              Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die
	      mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Lieferung bis zum 28.11.2025
	    Beschreibung: siehe Teil B / Leistungsbeschreibung/Preisblatt
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
	    /VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
	    /CXSDYYDYTESDFUCA
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform
            sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Los 1, 2 und 3: Der Bieter ist zertifizierter
              Handelspartner für die geforderten Produkte.(E6)
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind
            gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der
            Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
            Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb
            von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes
	    Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines
            Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der
            Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
            und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis
	    Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
            gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
            in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentraldienst der Polizei des Landes
	    Brandenburg
	    Beschaffungsdienstleister: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Technisches Finanzamt
	    Registrierungsnummer: 0123456789
            Postanschrift: Lipezker Straße 45, Haus 2
	    Stadt: Cottbus
	    Postleitzahl: 03048
	    Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: haushalt@tfa.brandenburg.de
	    Telefon: +49 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
	    Registrierungsnummer: 12-121096894459918-43
	    Postanschrift: Am Baruther Tor 20
	    Stadt: Zossen
	    Postleitzahl: 15806
            Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
	    Telefon: +49 000
	    Internetadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffungsdienstleister
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
	    Registrierungsnummer: t:03318661719
	    Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
	    Stadt: Potsdam
	    Postleitzahl: 14473
	    Land, Gliederung (NUTS): Barnim (DE405)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de
	    Telefon: +49 000
	    Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%
	    BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6689e7d7-68ec-4fb2-b8dd-b870e61c5f5a - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2025 16:54:50 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 112/2025
              Datum der Veröffentlichung: 13/06/2025
Referenzen:
https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTESDFUCA/documents
https://www.polizei.brandenburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-382802-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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