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Titel :
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DEU-Mainz - Deutschland Schuhwerk Streifendienstschuhe -Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025120400443740728 / 805105-2025
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Veröffentlicht :
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04.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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25.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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18800000 - Schuhwerk
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DEU-Mainz: Deutschland Schuhwerk Streifendienstschuhe -Justiz und
Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
2025/S 234/2025 805105
Deutschland Schuhwerk Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
OJ S 234/2025 04/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
E-Mail: PPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
48 Monate zur Lieferung von Streifendienstschuhen (Damen- und Herrenmodelle) für die
Justiz und Polizei der Länder Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
Kennung des Verfahrens: f74be60a-fdf5-467c-972a-a2ed76bf4ea3
Interne Kennung: 0193-ZB1-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-König-Straße 3
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Mainz
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Birkenstraße 107
Stadt: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Enkenbach
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Polizeischule
Stadt: Wittlich-Wengerohr
Postleitzahl: 54516
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Wittlich
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ernst-Sachs-Straße 8
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Koblenz
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Siemensstraße 27
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Logistikzentrum Baden-Württemberg
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hellwigstraße 6
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landespolizeidirektion (LPD 312.3 Bekleidungswesen)
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYTLUYCWL6# Für das Angebot
sind ausschließlich die vom Auftraggeber im VMP-RLP eingestellten Vordrucke zu verwenden.
Dem Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: - 03
Angebotsschreiben - ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung
eignungsrelevante Unternehmen - 04 Eignungskriterien - 06 Eigenerklärungen - Nachweise
gemäß der TL - (u.a. Nachweis über Einhaltung der Anforderungen an Material/Gewebe,
Nachweis über Schadstoffprüfung, Benennung der Produktionsstätte) Zudem müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle folgende Angebotsmuster gemäß der TL zur
Überprüfung der Anforderungen vorliegen: - ein Paar Streifendienstschuhe der Größe 8 in
Weite normal - ein Paar Streifendienstschuhe der Größe 8 in Weite weit - ein Paar
Streifendienstschuhe der Größe 10 in Weite normal Angebote ohne Muster können nicht
gewertet werden. Weiterhin ist ein Schnittmodell (Längsschnitt) des angebotenen Schuhs
einzureichen. Angebote ohne Schnittmodell bzw. entsprechende Skizzen werden nicht
gewertet. Weiterhin sind mit dem Angebot, entsprechend der am Ausschreibungsmuster
eingesetzten Materialien, konform der TL, einzureichen: - 0,5 m2 Oberleder - 2 x
Materialabschnitt in A4-Größe des Oberleders - 0,5 m2 Manschettenleder - 1,0 m2 Blatt-,
Laschen-, Quartierfutter - 1,0 m2 Manschettenfutter - 1 Paar Laufsohlen - 1 Paar
Einlegesohlen - 1 Paar Schnürsenkel Angebote die nicht die kompletten vorbenannten
geforderten Materialmuster enthalten, werden nicht gewertet. Die Prüfung der Angebots-
/Materialmuster sowie der Nachweise und Zertifikate wird im Auftrag durch ein unabhängiges
externes Prüfinstitut übernommen. Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. Marie-Curie-
Straße 19 66953 Pirmasens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative
Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§
123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrug: § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des StGB
(Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
aus, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich seine berufliche Tätigkeit einstellt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Streifendienstschuhe - Justiz und Polizei der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und
Saarland
Beschreibung: Es wird während der Vertragslaufzeit aktuell von einer geschätzten
Gesamtliefermenge (Mindestabnahmemenge + optionale Abnahmemenge) von insgesamt
28.400 Paar Streifendienstschuhe ausgegangen. Es wird dem Auftragnehmer während der
Vertragslaufzeit jedoch eine jeweilige Mindestab-nahmemenge von insgesamt 13.600 Paar
Streifendienstschuhe garantiert.
Interne Kennung: 0193-ZB1-2025
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-König-Straße 3
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Mainz
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Birkenstraße 107
Stadt: Enkenbach-Alsenborn
Postleitzahl: 67677
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Enkenbach
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Polizeischule
Stadt: Wittlich-Wengerohr
Postleitzahl: 54516
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Wittlich
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ernst-Sachs-Straße 8
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: PP ELT Bekleidungslieferstelle Koblenz
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Siemensstraße 27
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Logistikzentrum Baden-Württemberg
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hellwigstraße 6
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landespolizeidirektion (LPD 312.3 Bekleidungswesen)
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: 04 Eignungskriterien_Nr. 1.1 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 1
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 04 Eignungskriterien_Nr. 2.1.1-2.1.2 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
2 Technische Leistungsfähigkeit (siehe Nr. 6 Technische Leistungsbeschreibung)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYTLUYCWL6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTLUYCWL6
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYTLUYCWL6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt ihm Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben. Fehlende oder unvollständige Angebotsmuster dürfen und werden
nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/03/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Mit dem Angebot sind Angebotsmuster
einzureichen. Weitere einzureichende Unterlagen: - 03a Bietergemeinschaft ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): I.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB II. Mindestentgelterklärung III. Eigenerklärung
zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 IV. Eigenerklärung Kinderarbeit - 03
Angebotsschreiben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung wird frühestens 30 Kalendertage nach Zugang der
prüffähigen Rechnung, jedoch nicht vor erfolgter Warenlieferung bzw. Abnahme fällig. Als Tag
der Zahlung gilt der Tag der Übermittlung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kenn-zeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, dass dieser einer
fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat,
zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Telefon: + 49 (0) 6131 / 165240
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: PPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Telefon: +49 6131-65-0
Fax: +49 6131-65-84119
Internetadresse: https://www.polizei.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorsitzende/r
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-165240
Fax: +49 6131-162113
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Telefon: +49 651-94940
Fax: +49 651-9494170
Internetadresse: http://www.add.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6934d081-afa5-4315-9857-0c3f7d7f7d7e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2025 14:02:42 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 234/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2025
Referenzen:
https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTLUYCWL6
https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTLUYCWL6/documents
https://www.polizei.rlp.de
http://www.add.rlp.de
http://www.mwvlw.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-805105-2025-DEU.txt
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